Rechtsprechung
   LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2557
LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08 (https://dejure.org/2008,2557)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2008 - 308 O 548/08 (https://dejure.org/2008,2557)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2008 - 308 O 548/08 (https://dejure.org/2008,2557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Verpflichtung eines Access-Providers zur Sperrung einer Internetseite mit umfangreich urheberrechtsverletzenden Inhalten wegen rechtswidriger Downloads seiner Kunden; Praktische Durchsetzbarkeit einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 7 Abs. 2, 8 TMG

  • rewis.io

    Zur Frage des Anspruchs eines Urhebers gegen einen Access-Provider auf Sperrung einer Internetseite, die urheberrechtsverletzende Inhalte zum Download anbietet.

  • kanzlei.biz

    Keine Sperrung einer Internetseite mit rechtswidrigem Inhalt durch Access-Provider

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Wirkungslosigkeit von DNS-Sperren

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlende Störerhaftung eines reinen Internet-Access-Providers für rechtswidrige Inhalte trotz Kenntnis

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassungspflicht des Access-Providers

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassungspflicht des Access-Providers

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • heise.de (Pressebericht, 13.05.2009)

    DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten "nur bedingt geeignet"

  • heise.de (Pressebericht, 13.05.2009)

    DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten "nur bedingt geeignet"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Access-Providers für Abruf rechtswidriger Inhalte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Access-Providers haftet nicht als Mitstörer für rechtswidrige Download-Portale

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Internet-Zugangsanbieter müssen rechtsverletzende Inhalte im Internet nicht sperren

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Access-Providers haftet nicht als Mitstörer für rechtswidrige Download-Portale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 506 (Ls.)
  • K&R 2009, 272
  • ZUM 2009, 587
  • afp 2009, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07

    Haftung von Internet-Zugangsprovidern (Youporn-Entscheidung)

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Die Auffassung, dass es sich beim Access-Providing um eine sozial erwünschte Tätigkeit handele und es damit nicht zu vereinbaren sei, die Vermittlung des Zugangs zum Internet als adäquat kausale Herbeiführung aller im Internet stattfinden Verstöße gegen deutsches Recht anzusehen mit der Folge einer mit diesem Geschäftsmodell nicht zu vereinbarenden Flut von Ansprüchen gegen die Accessprovider (so Schnabel , Anmerkung zu LG Kiel, Urteil vom 23.11.2007, MMR 2008, 123, 125), verkennt die insoweit wertfreie Voraussetzung der Adäquanz eines ursächlichen Verhaltens.

    Die Eignung einer "DNS-Sperre" zur Verhinderung des Zugriffs auf einen Internetauftritt ist aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch Eintragung eines anderen Nameservers, nur beschränkt (vgl. LG Kiel, MMR 2008, 123, 124; Gehrke, MMR 2008, 291).

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Um eine solche Haftung nicht über Gebühr auf Dritte zu erstrecken, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, wird die Haftung des Störers durch Zumutbarkeitserwägungen im Hinblick auf Prüf- und Handlungspflichten zur Verhinderung und/oder der Störungsbeseitigung eingegrenzt, deren Art und Umfang sich nach Treu und Glauben bestimmt (vgl. zu zumutbaren Vorkehrungsmaßnahmen: BGH GRUR 1984, 54, 55 -Kopierläden; vgl. zu zumutbaren Prüfpflichten: BGH GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker - und BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb).

    Soweit die zitierte Entscheidung wettbewerbliche Verkehrspflichten betrifft, gilt das, wie auch die Bezugnahme auf Entscheidung betreffend Immaterialgüterrechte verdeutlicht (BGH GRUR 1997, 313, 315 f. - Architektenwettbewerb; BGH MMR 2001, 671 - ambiente.de ), in gleicher Weise für die Pflichtenprüfung bei Störerhaftung zum Schutz absoluter Rechte im Bereich der Immaterialgüterrechte.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Soweit die zitierte Entscheidung wettbewerbliche Verkehrspflichten betrifft, gilt das, wie auch die Bezugnahme auf Entscheidung betreffend Immaterialgüterrechte verdeutlicht (BGH GRUR 1997, 313, 315 f. - Architektenwettbewerb; BGH MMR 2001, 671 - ambiente.de ), in gleicher Weise für die Pflichtenprüfung bei Störerhaftung zum Schutz absoluter Rechte im Bereich der Immaterialgüterrechte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2003 - 8 B 2567/02

    Rechtsradikale Webseiten müssen vorläufig gesperrt werden

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Umgehungsmöglichkeiten der Sperrung sind bei der Möglichkeitsprüfung nicht zu berücksichtigen( O VG Münster, MMR 2003, 348, 351f - Sperrungsverfügung; VG Düsseldorf, Sperrungsverfügung gegen Access-Provider MMR 2005, 794, 797; Dietlein/Heinemann, K&R 2004, 418, 423).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Nach der Rechtssprechung des BGH (seit dem Urteil "Internetversteigerung I", GRUR 2004, 860, bestätigt und auf den vorbeugenden Unterlassungsanspruch erweitert durch das Urteil Internetversteigerung II, GRUR 2007, 708, erweitert auch auf Forenbetreiber durch das Urteil "Meinungsforum", GRUR 2007, 724) gelten diese Privilegierungen allerdings nicht für den Unterlassungsanspruch bei der Verletzung von Immaterialgüterschutzrechten.
  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Um eine solche Haftung nicht über Gebühr auf Dritte zu erstrecken, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, wird die Haftung des Störers durch Zumutbarkeitserwägungen im Hinblick auf Prüf- und Handlungspflichten zur Verhinderung und/oder der Störungsbeseitigung eingegrenzt, deren Art und Umfang sich nach Treu und Glauben bestimmt (vgl. zu zumutbaren Vorkehrungsmaßnahmen: BGH GRUR 1984, 54, 55 -Kopierläden; vgl. zu zumutbaren Prüfpflichten: BGH GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker - und BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Nach der Rechtssprechung des BGH (seit dem Urteil "Internetversteigerung I", GRUR 2004, 860, bestätigt und auf den vorbeugenden Unterlassungsanspruch erweitert durch das Urteil Internetversteigerung II, GRUR 2007, 708, erweitert auch auf Forenbetreiber durch das Urteil "Meinungsforum", GRUR 2007, 724) gelten diese Privilegierungen allerdings nicht für den Unterlassungsanspruch bei der Verletzung von Immaterialgüterschutzrechten.
  • VG Düsseldorf, 10.05.2005 - 27 K 5968/02

    Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Umgehungsmöglichkeiten der Sperrung sind bei der Möglichkeitsprüfung nicht zu berücksichtigen( O VG Münster, MMR 2003, 348, 351f - Sperrungsverfügung; VG Düsseldorf, Sperrungsverfügung gegen Access-Provider MMR 2005, 794, 797; Dietlein/Heinemann, K&R 2004, 418, 423).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Nach der Rechtssprechung des BGH (seit dem Urteil "Internetversteigerung I", GRUR 2004, 860, bestätigt und auf den vorbeugenden Unterlassungsanspruch erweitert durch das Urteil Internetversteigerung II, GRUR 2007, 708, erweitert auch auf Forenbetreiber durch das Urteil "Meinungsforum", GRUR 2007, 724) gelten diese Privilegierungen allerdings nicht für den Unterlassungsanspruch bei der Verletzung von Immaterialgüterschutzrechten.
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
    Um eine solche Haftung nicht über Gebühr auf Dritte zu erstrecken, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, wird die Haftung des Störers durch Zumutbarkeitserwägungen im Hinblick auf Prüf- und Handlungspflichten zur Verhinderung und/oder der Störungsbeseitigung eingegrenzt, deren Art und Umfang sich nach Treu und Glauben bestimmt (vgl. zu zumutbaren Vorkehrungsmaßnahmen: BGH GRUR 1984, 54, 55 -Kopierläden; vgl. zu zumutbaren Prüfpflichten: BGH GRUR 1999, 418, 420 - Möbelklassiker - und BGH GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

  • OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08

    Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    (9) Selbst wenn unterstellt würde, dass für die Beklagte wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen existieren würden, würden die zahlreichen negativ ins Gewicht fallenden Umstände, insbesondere die Gefahr der Blockierung legitimer Inhalte sowie die nur eingeschränkte Effektivität dieser Sperren im konkreten Fall nach wie vor zu dem Ergebnis führen, dass der Beklagten als Zugangsvermittlerin der Einsatz dieser Sperren im Hinblick auf die von den Klägerinnen geltend gemachten geschützten Rechtsgüter nicht zumutbar wäre (so schon LG Hamburg, ZUM 2009, 587 = juris Tz. 33, als Vorinstanz zu OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010 - 5 U 36/09).
  • LG Hamburg, 12.03.2010 - 308 O 640/08

    Störerhaftung des Access-Providers und DNS-Sperren

    308 O 548/08heißt es, dass es dem Gericht im Zusammenhang mit einer in Frage stehende DNS-Sperre in wenigen Minuten gelungen ist, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden, und demgemäß davon auszugehen ist, dass die internetaktiven Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen hier der Zugriff verwehrt werden soll, dazu noch viel schneller in der Lage sind (NJOZ 2010, 443, 444).

    Wie die Kammer bereits in der oben genannten Entscheidung vom 12.11.2008 ausgeführt hat (NJOZ 2010, 443, 444), folgt aus ihren Wertungen, dass eine zivilrechtliche Inanspruchnahme eines Access-Providers auf Sperrung eine Internetseite derzeit nicht durchsetzbar ist, und dass es vielmehr entgegen der Stellungnahme der Bundesregierung vom 06.11.2002 im Rahmen der Umsetzung der InfoSoc-Richtlinie (BT-Drucksache 15/38, Anlage 3 "Zu Buchstabe d) einer gesetzlichen Regelung bedarf.

  • VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10

    Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

    Demgegenüber knüpft das Zivilrecht, das die Rechtsfigur des Nichtstörers nicht kennt, weitaus weitreichender an die bloße Mitverursachung im Sinne einer willentlichen und adäquaten Kausalität an, vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001 - I ZR 22/99 -, LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2008 - 308 O 548/08 -, Rn 26, jeweils Juris; Billmeier in Manssen (Hrsg.) Telekommunikations- und Multimediarecht, Kommentar Band 2 (Stand 12/09) § 7 TMG Rn 148 ff, m.w.N.
  • OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der

    Andere Entscheidungen zu Access-Providern sind im Rahmen der Störerhaftung, also bei Verletzung eines absoluten Rechtes, ergangen (Störerhaftung [Urheberrechtsverletzung] grundsätzlich bejaht, verneint wegen Unzumutbarkeit einer Sperranordnung: LG Hamburg NJOZ 2010, 443, 444, bestätigt durch OLG Hamburg U. v. 22.12.2010 - 5 U 36/09 - BeckRS 2011, 22463; generell verneinend bei Urheberrechtsverletzungen: LG Köln MMR 2011, 833, 834).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht