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   OLG München, 07.04.2009 - 18 U 1704/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29533
OLG München, 07.04.2009 - 18 U 1704/09 (https://dejure.org/2009,29533)
OLG München, Entscheidung vom 07.04.2009 - 18 U 1704/09 (https://dejure.org/2009,29533)
OLG München, Entscheidung vom 07. April 2009 - 18 U 1704/09 (https://dejure.org/2009,29533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Äußerungen in einem Buch über einen aufsehenerregenden Kriminalfall: Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichtserstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch eine Veröffentlichung von persönlichen Informationen in der Presse; Anforderungen an die Sorgfaltspflicht im Rahmen einer sogenannten Verdachtsberichterstattung; Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen in einem Buch; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • boersenblatt.net (Pressemeldung, 08.04.2009)

    Berufung von Petra Reski - "Schwarzer Tag für die Pressefreiheit"

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 777
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG München, 07.04.2009 - 18 U 1704/09
    Der Behauptende kann sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen, insofern lediglich Wahres berichtet zu haben, als er die Quelle für sich betrachtet zutreffend zitiert habe (BGH NJW 1977, 1288 f.).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG München, 07.04.2009 - 18 U 1704/09
    Unzulässig ist eine auf Sensationen ausgehende, bewusst einseitige oder verfälschende Darstellung; vielmehr müssen auch die zur Verteidigung eines Betroffenen vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden (zum Vorstehenden BGH NJW 2000, 1036).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08

    Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Erforderlich sind konkrete, belegbare Anknüpfungstatsachen, wohingegen ein vager, letztlich nicht greifbarer Verdacht unzureichend ist (OLG München, Urteil vom 7.4.2009, 18 U 1704/09 = juris Rz. 32 = ZUM 2009, 777).

    Es genügt nicht, über eine wie auch immer geartete Quelle zu verfügen und diese zu zitieren (vgl. OLG München Urt. v. 7.4.2009, 18 U 1704/09 = juris Rz. 30).

  • OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10

    Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows

    Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (OLG München ZUM 2009, 777).
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