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   LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08   

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LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08 (https://dejure.org/2009,3010)
LG München I, Entscheidung vom 07.05.2009 - 7 O 17694/08 (https://dejure.org/2009,3010)
LG München I, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 7 O 17694/08 (https://dejure.org/2009,3010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Regelung des § 32a Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) auf Filmwerke; Urheberrechtliche Ansprüche auf Grund der Grundlage in dem zwischen dem Urheber und dessen Vertragspartner geschlossenen Vertrag über die Einräumung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films "Das Boot"

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films Das Boot

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Das Boot: Nachhonorierung des Miturhebers

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films Das Boot

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films Das Boot

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kameramann des Films »Das Boot« hat Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Verwertung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Kameramann von "Das Boot" möchte nachträglich vom Filmproduzenten am Erfolg beteiligt werden

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films "Das Boot"

  • kanzlei.biz (Kurzinformation)

    Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films "Das Boot"

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Kameramann erhält Auskunft über Verwertung des Films "Das Boot"

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 385
  • ZUM 2009, 794
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Unabhängig davon, dass es hierauf nicht entscheidend ankommt (vgl. BGH GRUR 2002, 153 - Kinderhörspiele; Schricker/Schricker, § 32 a Rdn. 21 m. w. N.), kann davon ausgegangen werden, dass der "schöne Erfolg" des Films neben den Leistungen der weiteren Filmurheber bzw. der Urheber vorbestehender Werke und der Produzententätigkeit der Beklagten zu 1 auch auf die schöpferische Leistung des Klägers mit zurückzuführen ist.

    Soweit die Beklagte zu 1 demgegenüber nicht auf die in § 32 a Abs. 1 UrhG genannten Erträgnisse im Sinne von Bruttoerträgnissen bzw. sonstigen wirtschaftlichen und finanziellen Vorteile auf Seiten des Verwerters, sondern auf den Gewinn abstellen will, kann dem nicht gefolgt werden (vgl. BGH GRUR 2002, 153, 154 - Kinderhörspiele; OLG München ZUM 2001, 994, 999; LG Hamburg a. a. O. S. 610; Schricker/Schricker, § 32 a Rdn. 17 m. w. N.).

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Deshalb ist für das Bestehen eines Auskunftsanspruchs lediglich erforderlich, dass greifbare Anhaltspunkte vorgetragen werden, dass ein Anspruch auf Vertragsanpassung besteht (zu § 36 UrhG a. F.: BGH GRUR 2002, 602 - Musikfragmente; OLG München, Urt. v. 20.12.2007 Tz. 216 m. w. N.).

    Der Kläger kann Auskunft und Rechnungslegung hinsichtlich der Tatsachen verlangen, die er zur Ermittlung seines Anspruchs und zur Berechnung der zu zahlenden Vergütung benötigt (BGH, GRUR 2002, 602 - Musikfragmente).

  • OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00

    Anspruch des Übersetzers auf Einwilligung in Vertragsänderung - hohe

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Soweit die Beklagte zu 1 demgegenüber nicht auf die in § 32 a Abs. 1 UrhG genannten Erträgnisse im Sinne von Bruttoerträgnissen bzw. sonstigen wirtschaftlichen und finanziellen Vorteile auf Seiten des Verwerters, sondern auf den Gewinn abstellen will, kann dem nicht gefolgt werden (vgl. BGH GRUR 2002, 153, 154 - Kinderhörspiele; OLG München ZUM 2001, 994, 999; LG Hamburg a. a. O. S. 610; Schricker/Schricker, § 32 a Rdn. 17 m. w. N.).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten herangezogenen Entscheidung des OLG Köln (Urt. v. 9.1.2009 - 6 U 86/08, Tz. 44, zitiert nach Juris), die sich auf die Geltendmachung von gesetzlichen Ansprüchen aus § 97 UrhG bezieht.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06

    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Somit ist auch im Bereich der hier in Rede stehenden Verträge von Filmurhebern im Rahmen der den Gericht überlassenen "hoheitlichen Preiskontrolle" (LG Hamburg a. a. O.) mit zu berücksichtigen, dass eine Pauschalvergütung dem maßgeblichen Grundsatz, dass der Urheber nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BGH tunlichst an den wirtschaftlichen Nutzen einer jeder Werknutzung zu beteiligen ist, nur unzureichend oder nicht gerecht wird (so die Rspr. zu den Übersetzerfällen z. B. OLG München ZUM 2007, 306, 314; 317, 325; LG Hamburg a. a. O. S. 611).
  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 450/07

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Änderungsanspruch des Übersetzers für einen

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Dafür genügt, dass die das Missverhältnis begründenden Erträge oder Nutzungen (auch) nach dem 28.3.2002 entstanden sind (LG Hamburg ZUM 2008, 608, 610 m. w. N.).
  • OLG München, 19.02.2009 - 31 AR 38/09

    Gemeinsamer Gerichtsstand: Klage auf "weitere angemessene Beteiligung" gegen den

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Mit Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19.02.2009 (Az.: 31 AR 038/09; nach Bl. 157) wurde das Landgericht München als gemeinsam zuständiges Gericht bestimmt.
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93

    Videozweitauswertung III

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1995, 212, 214 - Videozweitauswertung III) sind diese Grundsätze auch für Filmurheber anwendbar, die sich nach § 90 Satz 2 UrhG a. F. auf § 36 UrhG a. F. (Bestsellerparagraph) nicht berufen können (ebenso Schricker/Katzenberger, § 90 Rdn. 15; Dreier/Schulze, § 90 Rdn. 17; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage kann dabei nur dann in Betracht kommen, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweislich erscheint (BGH GRUR 1990, 1005, 1007 - Salome I).
  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auszug aus LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
    Insoweit sind die Klageanträge unbestimmt (so in einem vergleichbaren Fall auch OLG München, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06 Tz. 192 bis 195, zitiert nach Juris).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Das Landgericht hat der Auskunftsklage beschränkt auf die Zeit nach dem 28. März 2002 stattgegeben (LG München I, ZUM 2009, 794 = GRUR-RR 2009, 385).
  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Auf dieses Urteil, das auszugsweise in GRUR-RR 2009, 385 veröffentlicht ist, wird einschließlich der in diesem Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen.

    das am 07.05.2009 verkündete Urteil des Landgerichts München I (Az.: 7 O 17694/08), wird, soweit die Beklagten zur Auskunftserteilung ab dem 29.03.2002 verurteilt worden sind, abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

  • OLG Stuttgart, 04.04.2012 - 4 U 171/11

    Urheberrechtsschutz: Öffentliche Zugänglichmachung eines kleinen Teils eines

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine angemessene Beteiligung mit einer individuellen Abrechnung im Zweifel besser gelingt als mit einer Pauschalvergütung (LG München I ZUM 2009, 794 [802]; vergleiche auch BGH GRUR 2009, 1148 [1150 f. Rn. 21 - 24] - Talking to Addison , generell zur Frage der Angemessenheit).
  • LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09

    Stufenklage einer Grafikerin gegen öffentlich-rechtliche Sendeanstalten:

    § 8 UrhG findet auf die Nachvergütungsregelungen weder unmittelbar noch analog Anwendung (vgl. Czychowski, in: Fromm/Nordemann, UrhR, 10. Aufl., § 32, Rn. 142; Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 32a, Rn. 66; LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 387 - Das Boot).

    Vielmehr finden die Ansprüche auf Nachvergütung ihre Grundlage in dem zwischen dem Urheber und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten und können daher als vertragliche Ansprüche grundsätzlich von jedem Vertragspartner ohne Mitwirkung von Dritten geltend gemacht werden (vgl. ausführlich LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 387 - Das Boot).

    Da aufgrund der einmaligen Pauschalvergütung die von der Klägerin erhaltenen DM 2.500,00 brutto auf den gesamten Nutzungszeitraum von 1970 bis dato zu beziehen sind (vgl. LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 388 - Das Boot), sind diese in den Geltungszeiträumen des § 36 UrhG a.F. und § 32a UrhG n.F. gemäß § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG zu den dortigen Erträgnissen in Beziehung zu setzen.

    Die entsprechenden Formulierungen widersprechen auch nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, da sie aus dem allgemeinen Sprachgebrauch bekannt und hinreichend deutlich gefasst sind (vgl. LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 386 - Das Boot).

  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Das Landgericht hat der Auskunftsklage beschränkt auf die Zeit seit dem 29.03.2002 durch Urteil vom 07.05.2009 (BI. 292/335 d.A.), berichtigt durch Beschlüsse vom 08.06.2009 und 09.06.2009 (vor BI. 292 d.A.), stattgegeben (GRUR-RR 2009, 385 - Das Boot).
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