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   BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07   

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https://dejure.org/2009,349
BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07 (https://dejure.org/2009,349)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - I ZR 5/07 (https://dejure.org/2009,349)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - I ZR 5/07 (https://dejure.org/2009,349)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer Verwertungsgesellschaft zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber jedermann im Hinblick auf die missbräuchliche Ausnutzung einer faktischen Monopolstellung; Notwendigkeit einer Interessenabwägung zur Beurteilung einer sachlich gerechtfertigten Ausnahme ...

  • kanzlei.biz

    Einräumung von Nutzungsrechten durch die GEMA

  • debier datenbank

    Seeing is Believing

    § 11 Abs. 1 UrhWG

  • Judicialis

    UrhWahrnG § 6 Abs. 1; ; UrhWahrnG § 11 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    § 11 Abs. 1 UrhWG
    Einräumung von Nutzungsrechten durch die GEMA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht einer Verwertungsgesellschaft zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber jedermann im Hinblick auf die missbräuchliche Ausnutzung einer faktischen Monopolstellung; Notwendigkeit einer Interessenabwägung zur Beurteilung einer sachlich gerechtfertigten Ausnahme ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Seeing is Believing

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausnahme vom Zwang der Verwertungsgesellschaft, jedermann Nutzungsrechte einzuräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Abschlusszwang der GEMA gilt nicht unbeschränkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein unbeschränkter Abschlusszwang für die GEMA

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Seeing is Believing

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verwertungsgesellschaften dürfen bei entgegenstehenden vorrangigen Interessen die Einräumung von Nutzungsrechten verweigern

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein unbeschränkter Abschlusszwang für die GEMA (Xavier Naidoo)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.4.2009)

    Naidoo gewinnt Streit um Debütalbum "Seeing is Believing" // BGH stärkt Rechte von GEMA und Künstlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 181, 1
  • NJW-RR 2010, 612
  • GRUR 2009, 1052
  • MMR 2010, 42
  • DB 2009, 2265
  • ZUM 2009, 949
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 22.04.1993 - 29 U 2194/93

    Anspruch gegen eine Verwertungsgesellschaft auf Erteilung einer Vertriebslizenz

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07
    Aus dem dargelegten Zweck des § 11 Abs. 1 UrhWG, einen Missbrauch der (tatsächlichen) Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft zu verhindern, wird mit Recht hergeleitet, dass eine Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft ausnahmsweise nicht besteht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung ausscheidet und die Verwertungsgesellschaft dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann (allg. Ansicht; vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1133, 1136 ; OLG München GRUR 1994, 118, 120 ; Gerlach in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 11 WahrnG Rdn. 8; Melichar in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, Kap. 48 Rdn. 12; W. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., § 11 UrhWahrnG Rdn. 3; Schricker/Reinbothe, Urheberrecht, 3. Aufl., § 11 WahrnG Rdn. 8; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 11 UrhWG Rdn. 5; Seifert in Schmid/Wirth/Seifert, UrhG, 2. Aufl., § 11 UrhWahrnG Rdn. 10; Steden in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, § 11 WahrnG Rdn. 3; Zeisberg in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2. Aufl., § 11 WahrnG Rdn. 3).
  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 49/89

    Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07
    Es hat vielmehr die Frage der Wirksamkeit des Vertrags selbständig beurteilt und sich lediglich hinsichtlich der Darlegung der Gründe für seine Beurteilung, der Vertrag sei wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, in verfahrensrechtlich zulässiger Weise auf die Erwägungen in den den Parteien bekannten Entscheidungen des Landgerichts Mannheim und des Oberlandesgerichts Karlsruhe bezogen (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.1990 - I ZR 49/89, NJW-RR 1991, 830).
  • OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3271/06

    Abschlusszwang der Verwertungsgesellschaften nach § 11 Abs. 1 UrhWG - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07
    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG München GRUR-RR 2007, 186 = ZUM 2007, 152).
  • OLG Hamburg, 29.01.1998 - 3 U 244/94
    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 5/07
    Aus dem dargelegten Zweck des § 11 Abs. 1 UrhWG, einen Missbrauch der (tatsächlichen) Monopolstellung der Verwertungsgesellschaft zu verhindern, wird mit Recht hergeleitet, dass eine Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft ausnahmsweise nicht besteht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung ausscheidet und die Verwertungsgesellschaft dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann (allg. Ansicht; vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1133, 1136 ; OLG München GRUR 1994, 118, 120 ; Gerlach in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 11 WahrnG Rdn. 8; Melichar in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, Kap. 48 Rdn. 12; W. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., § 11 UrhWahrnG Rdn. 3; Schricker/Reinbothe, Urheberrecht, 3. Aufl., § 11 WahrnG Rdn. 8; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 11 UrhWG Rdn. 5; Seifert in Schmid/Wirth/Seifert, UrhG, 2. Aufl., § 11 UrhWahrnG Rdn. 10; Steden in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, § 11 WahrnG Rdn. 3; Zeisberg in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2. Aufl., § 11 WahrnG Rdn. 3).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18

    Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

    Unter der Geltung des § 11 Abs. 1 UrhWG aF war anerkannt, dass die Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft ausnahmsweise nicht besteht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung ausscheidet und die Verwertungsgesellschaft dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 5/07, BGHZ 181, 1 Rn. 11 - Seeing is Believing).

    Die Beurteilung, ob eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme von dem Abschlusszwang gegeben ist, erforderte danach eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gesetzes sowie des Zwecks der grundsätzlichen Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft (vgl. BGHZ 181, 1 Rn. 13 - Seeing is Believing).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/18

    Deutsche Digitale Bibliothek II - Urheberrechtsverletzung durch Framing

    Unter der Geltung des § 11 Abs. 1 UrhWG aF war anerkannt, dass die Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft ausnahmsweise nicht besteht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung ausscheidet und die Verwertungsgesellschaft dem Verlangen auf Einräumung von Nutzungsrechten vorrangige berechtigte Interessen entgegenhalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 5/07, BGHZ 181, 1 Rn. 11 - Seeing is Believing).

    Die Beurteilung, ob eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme vom Abschlusszwang gegeben ist, erforderte danach eine Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gesetzes sowie des Zwecks der grundsätzlichen Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft (vgl. BGHZ 181, 1 Rn. 13 - Seeing is Believing).

    a) Der Begriff der angemessenen Bedingungen im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 VGG zielt nicht nur auf die in § 34 Abs. 1 Satz 2 VGG ausdrücklich angesprochene, für die Rechtseinräumung geschuldete Vergütung, sondern umfasst auch sonstige Umstände, die eine Ausnahme vom Abschlusszwang der Verwertungsgesellschaft rechtfertigen können (zu § 11 UrhWG aF vgl. BGHZ 181, 1 Rn. 11 - Seeing is Believing; Reinbothe in Schricker/Loewenheim aaO § 34 VGG Rn. 5; BeckOK.UrhR/Freudenberg aaO § 34 VGG Rn. 15).

    So ist etwa das Verlangen einer Nutzungsrechtseinräumung für die Herstellung eines Tonträgers als unangemessen angesehen worden, der unter Verletzung der - von der treuhänderischen Wahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaft nicht erfassten - Leistungsschutzrechte Dritter hergestellt zu werden drohte, weil der Verwertungsgesellschaft nicht zugemutet werden kann, die Gefahr solcher Rechtsverletzungen auch nur objektiv zu erhöhen (vgl. BGHZ 181, 1 Rn. 23 - Seeing is Believing; vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 1133, 1136 [juris Rn. 133]).

  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07

    RTL gegen Save.TV: Online-Videorecorder darf kein RTL-Programm aufzeichnen

    Sie kann, ohne einem Kontrahierungszwang unterworfen zu sein, frei entscheiden, ob und gegebenenfalls wem sie Nutzungsrechte einräumen will (BGH, GRUR 2009, 1052 Tz 10 - Seeing is Believing).

    Für die Verwertungsgesellschaft, die an diesem Rechtsstreit nicht beteiligt ist, ergab sich dieser Abschlusszwang indes nicht aus den zur Wahrnehmung eingeräumten Nutzungsrechten als solchen, sondern aus ihrer faktischen Monopolstellung (BGH, GRUR 2009, 1052 Tz 10 - Seeing is Believing).

  • KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17

    Framingschutz - Urheberrechtsschutz in digitalen Bibliotheken: Pflicht einer

    Sie darf einem Interessenten die Einräumung der von ihr wahrgenommenen Rechte deshalb auch dann verweigern, wenn dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht (BGHZ 181, 1 - Seeing is Believing - Ls.1 und Rdn. 10, 11 - nach juris).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Vor diesem Hintergrund beinhaltet eine Lizenzbereitschaftserklärung lediglich eine deklaratorische Konkretisierung eines kraft Kartellrechts (Art. 102 AEUV, §§ 19 f. GWB) ohnehin bestehenden Abschlusszwanges (vgl. zu § 11 UrhG BGH, GRUR 2009, 1052 - Seeing is Believing; Kühnen, a.a.O., Rn 1298).

    Soweit in der Entscheidung BGH, GRUR 2009, 1052 teilweise von einer "Verstärkung" die Rede ist, ändert dies nichts daran, dass aus einer Lizenzbereitschaftserklärung grundsätzlich keine über das gesetzliche Kartellrecht hinausgehenden Verpflichtungen des Rechteinhabers resultieren.

  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Vor diesem Hintergrund beinhaltet eine Lizenzbereitschaftserklärung lediglich eine deklaratorische Konkretisierung eines kraft Kartellrechts (Art. 102 AEUV, §§ 19 f. GWB) ohnehin bestehenden Abschlusszwanges (vgl. zu § 11 UrhG BGH, GRUR 2009, 1052 - Seeing is Believing; Kühnen, a.a.O., Rn 1298).

    Soweit in der Entscheidung BGH, GRUR 2009, 1052 teilweise von einer "Verstärkung" die Rede ist, ändert dies nichts daran, dass aus einer Lizenzbereitschaftserklärung grundsätzlich keine über das gesetzliche Kartellrecht hinausgehenden Verpflichtungen des Rechteinhabers resultieren.

  • OLG München, 06.04.2017 - 6 Sch 21/16

    Keine Kabelweitersendung durch Internet-Videorecorder - YouTV

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 20.04.2009 I ZR 5/07) stelle für das Sendeunternehmen eine vorangehende Rechtsverletzung für sich genommen keinen sachlich gerechtfertigten Grund dar, einen Vertragsabschluss über eine Kabelweitersendung abzulehnen.

    Eine Lizenzerteilung wäre für die Klägerin unzumutbar, weil die Beklagte mit ihrem Angebot "YouTV" in massiver Weise Rechte der Klägerin, insbesondere deren Vervielfältigungsrecht, verletze (vgl. BGH ZUM 2009, 949 - Seeing is Believing, Anl. K 19, s.a. Urteil des LG München I vom 28.09.2016 - 37 O 1930/16, Anl. K 18; die hiergegen eingelegte Berufung habe die Beklagte zurückgenommen).

  • OLG München, 03.06.2015 - 6 Sch 7/14

    Kein Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertragen bei Online-Videorecordern

    Schon aus diesem Grund sei der Beklagten eine Lizenzierung, die mit der Weitersendung lediglich einen Teil des klägerischen Angebots legalisiere, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (ZUM 2009, 949 - Seeing is Believing) nicht zumutbar.
  • KG, 07.05.2010 - 5 U 116/07

    Musikvideoclip - Vergütungsanspruch des Musikvideoproduzenten: Einordnung als

    Dass der auf den Filmhersteller anteilig entfallende Betrag der von der Beklagten vereinnahmten gesetzlichen Vergütung in jedem Fall so gering gewesen wäre, dass der Beklagten unter diesem wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages unzumutbar gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, GRUR 2009, 1052, TZ. 11 m.w.N - Seeing is Believing, betreffend den gegen eine Verwertungsgesellschaft gerichteten Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten), wird so von der Beklagten nicht hinreichend dargetan.
  • LG Berlin, 20.03.2018 - 16 O 63/18

    Abschlusszwang einer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft: Anerkennung und

    Aus dieser Wechselbeziehung wird hergeleitet, dass eine Abschlusspflicht der Verwertungsgesellschaft ausnahmsweise nicht besteht, wenn im Einzelfall eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung ausscheidet und die Verwertungsgesellschaft dem Verlangen nach Einräumung von Nutzungsrechten vorrangig berechtigte Interessen entgegenhalten kann (BGH, GRUR 2009, 1052, Tz. 11 - Seeing is Believing -).
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