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   KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09   

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https://dejure.org/2010,2128
KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09 (https://dejure.org/2010,2128)
KG, Entscheidung vom 13.01.2010 - 24 U 88/09 (https://dejure.org/2010,2128)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 24 U 88/09 (https://dejure.org/2010,2128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 259, 242 BGB; §§ 36 Abs. 1, 32a Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB, § 259f BGB, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 32a Abs 1 S 1 UrhG, § 36 Abs 1 UrhG
    Urheberrecht: Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors zur Vorbereitung eines Vergütungsanpassungsanspruchs für einen Buy-Out-Vertrag in der Fernsehbranche; Schutzfähigkeit der "Fabel" einer Fernsehserie

  • Telemedicus

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

  • Telemedicus

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsschutzfähigkeit der "Fabel" einer Fernsehserie

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsschutzfähigkeit der "Fabel" einer Fernsehserie

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Drehbuchautor von "Bulle von Tölz" hat Auskunftsanspruch über Einnahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Bulle von Tölz"-Autor kann nachträglich Auskunft über Einnahmen der Serie verlangen

  • gewrs.de PDF, S. 31 (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Vergütungsanpassungsanspruch - und zu dessen Vorbereitung bestehender Auskunftsanspruch

  • winheller.com PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    "Der Bulle von Tölz" lädt zum Verhör

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, WM 1985, 303, Rdnr. 6 nach juris) war § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F., dem der allerdings einen entsprechenden Antrag auf Zurückverweisung erfordernde § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO weitgehend entspricht, entsprechend anzuwenden, wenn der dem Ausnahmetatbestand vergleichbare Fall gegeben ist, dass das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt.

    Für die Befugnis des Berufungsgerichts, die Sache zurückzuverweisen, kommt es nicht darauf an, ob der Kläger in zweiter Instanz über den Auskunftsanspruch hinausgehende Sachanträge stellt (BGH, WM 1985, 303, Rdnr. 6 nach juris).

  • LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07

    "Der Bulle von Tölz" ist kein Bestseller-Fall

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    Auf die Berufung des Klägers wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das am 19. Mai 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 8/07 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2009 zum selben Aktenzeichen, soweit es die Klageanträge zu I. und II. zurückweist, wie folgt geändert:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 19.05.2009 - 16 O 8/07 - die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    Eine zum Zwecke der Auskunft gegebene Erklärung genügt zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs dann nicht, wenn sie nicht ernst gemeint ist, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (BGH, GRUR 1994, 630 - Cartier-Armreif - Rdnr. 15 nach juris; vgl. auch Gründberg in Palandt, BGB, 69. Aufl., 2010, § 259 Rdnr. 8: Ergänzungsanspruch).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    Wenn indes der Hauptanspruch verjährt ist und der Schuldner die Verjährungseinrede erhebt, kann der Auskunftsanspruch regelmäßig wegen eines Wegfalls des Informationsinteresses nicht mehr erhoben werden (Grüneberg, a. a. O., Heinrichs, a. a. O.), wobei der Bundesgerichtshof davon ausgeht, dass der Auskunftsanspruch in einem solchen Fall unbegründet ist (und nicht etwa unzulässig, vgl. BGH, NJW 1985, 384, Rdnr. 11 nach juris).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    Es kann dabei in einem aus ex-post-Sicht zu beurteilenden Fall wie dem vorliegenden weniger um die Frage gehen, welchem Vergütungssystem grundsätzlich ex ante der Vorzug zu geben ist, nämlich insbesondere ob ein - wie auch immer ausgestaltetes - Beteiligungssystem grundsätzlich einer vom Gesetzgeber (vgl. BT-Drs. 14/8058 Seite 18 rechte Spalte) nicht von vornherein verworfenen - vorliegend vereinbarten - Pauschalvergütung als angemessener vorzuziehen ist (vgl. hierzu BGH, GRUR 2009, 1148 - Talking to Addison - Rdnrn. 21, 23, 24, 26 zu einem Vergütungsanpassungsanspruch bei einem - gemäß § 32 UrhG aus dem Blickwinkel des Zeitpunkts des Vertragsschlusses zu beurteilenden - Falles einer Übersetzug eines literarischen Werks), sondern darum, was im konkreten Fall aus ex-post-Sicht unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist.
  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5748/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines Romans

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    "Im Übrigen" erachtet der Gesetzgeber die Vergütung für die Rechtseinräumung dann als angemessen, wenn sie - für § 32 UrhG ex ante ("im Zeitpunkt des Vertragsschlusses") - dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist (vgl. auch OLG München, ZUM 2007, 308, Rdnrn. 76, 78 nach juris).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird "unschwer" dementsprechend auch im Sinne von "ohne unbillig belastet zu sein" erläutert (BGH, GRUR 2007, 532 - Meistbegünstigungsvereinbarung - Rdnr. 18 nach juris m. w. N.).
  • OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89

    Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    In Abgrenzung hierzu kann eine schutzfähige Fabel dann nicht angenommen werden, wenn nur vage, allgemein formulierte Ideen und Handlungsansätze ohne konkrete Ausgestaltung übernommen werden, so etwa die vage Idee, einen verwitweten Förster, der Kinder hat, vor dem Hintergrund einer überwältigenden bayerischen Landschaft agieren zu lassen, wobei die Naturschutz- und Waldschadensproblematik behandelt wird, ferner die in Kombination auftretenden Ideen von Handlungselementen, wobei eine adelige Spielfigur und die Problematik der Zufahrtsstraße zu dessen gastronomischem Objekt eine hervorgehobene Rolle spielen (vgl. OLG München, GRUR 1990, 674 im Falle der Fernsehserie "Forsthaus Falkenau").
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genießen auch eigenpersönlich geprägte Bestandteile und formbildende Elemente eines Werkes, die im Gang der Handlung, in der Charakteristik und Rollenverteilung der handelnden Personen, der Ausgestaltung von Szenen und in der "Szenerie" des Werks liegen, Urheberrechtsschutz, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG (BGH, GRUR 1999, 984 - Laras Tochter - Rdnr. 41 nach juris für einen Roman).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

    Auszug aus KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09
    Hieran ist auch für § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO festzuhalten (BGH, NJW 2006, 2626, Rdnrn. 14, 15 nach juris; Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., 2010, § 254 Rdnr. 13).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06

    PC

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

  • BGH, 18.01.1996 - I ZR 65/94

    "Salomé II"; Auswirkungen gesetzlicher Schutzfristverlängerungen auf bestehende

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Sie gilt daher erst recht nicht für Ansprüche auf Auskunftserteilung, die einen Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung anbahnen (vgl. KG, ZUM 2010, 346, 348).

    Ferner sind im Rahmen der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32a UrhG besteht, nach § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG nicht nur nach dem 28. März 2002 erzielte Erträge und Vorteile, sondern grundsätzlich auch sämtliche vor dem 28. März 2002 angefallenen Erträgnisse zu berücksichtigen (KG, GRUR-RR 2010, 276 f.; LG Berlin, ZUM 2005, 901, 903; ZUM-RD 2007, 194, 197; LG Hamburg, ZUM 2008, 608, 610; Katzenberger in Schricker/Loewenheim aaO § 132 UrhG Rn. 15 ff.; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 32a Rn. 11 und 38; Erdmann, GRUR 2002, 923, 931; Jacobs, NJW 2002, 1905, 1909; U. Schmidt, ZUM 2002, 781, 788; Pleister/Ruttig, ZUM 2004, 337, 338; vgl. auch KG, ZUM 2010, 346, 349).

    Für den Auskunftsanspruch kommt es nicht darauf an, dass bei der späteren Prüfung, ob ein Anspruch auf Anpassung der Vergütung besteht, den Gewinn schmälernde Aufwendungen zu berücksichtigen sind (vgl. oben Rn. 33; KG, ZUM 2010, 346, 351).

  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3312/09

    Beteiligung des Urhebers an Werknutzungen: Auskunftsanspruch des Urhebers gegen

    Jedenfalls ist der Kläger insoweit allein aktivlegitimiert, als es um die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB i. V. m. § 32 a Abs. 1 UrhG geht (vgl. KG, Urteil vom 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Tz. 56).

    Bestehen wie im Streitfall aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32 a Abs. 1 UrhG, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch des Urhebers regelmäßig - und so auch im Streitfall - auf sämtliche mit der Nutzung erzielten Bruttoeinnahmen und/oder sonstigen Vorteile (vgl. Senat, Urt. v. 20.12.2007 - 29 U 5512/06, juris, Nr. 9. a) des Tenors und Tz. 216 - Pumuckl-Illustrationen II; nachfolgend BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZR 17/08; ebenso KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Nr. 11 des Tenors sowie KG, Urt. v. 24.02.2010 - 24 U 154/08, juris, Nr. 1. des Tenors).

    Im Rahmen des Auskunftsanspruchs kommt es nicht darauf an, ob bei der späteren konkreten Bewertung der Erträge bzw. Vorteile im Rahmen der Prüfung des Vergütungsanpassungsanspruchs Brutto- oder Nettoeinnahmen der Beklagten zu 1. zugrunde zu legen sind (vgl. KG, Urt. v. 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Tz. 86; Schwarz ZUM 2010, 107, 111).

    Jedenfalls ist der Kläger insoweit allein aktivlegitimiert, als es um die Geltendmachung des Auskunftsanspruches nach § 242 BGB i. V. m. § 32 a Abs. 2 UrhG geht (vgl. KG, Urteil vom 13.01.2010 - 24 U 88/09, juris, Tz. 56).

  • LG Berlin, 27.10.2020 - 15 O 296/18

    Auskunftsbegehren einer Drehbuchautorin gegen eine Produktionsfirma sowie gegen

    Es führte aus: "Zwar mag ein Anpassungsanspruch für die 10 Jahre vor Klageerhebung liegende Zeit verjährt sein; da die Frage, ob ein grobes Missverhältnis für spätere Zeiträume vorliegt, auch von den zuvor erlangten Erträgen und Vorteilen abhängen kann, ist vorliegend - als Ausnahme vom sonst geltenden Grundsatz - nicht anzunehmen, dass eine Verjährung des Anpassungsanspruchs für die Zeit 10 Jahre vor Klageerhebung das Informationsinteresse für diese Zeit entfallen lässt" ( KG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2010 - 24 U 88/09 -, "Der Bulle von Tölz", Rn. 110, juris).

    Unter einem Verzicht "im Voraus" ist ein Verzicht vor Vertragsanpassung zu verstehen (Schulze, a. a. O., § 32a Rdnr. 56) und zwar - wie hervorzuheben ist - vor Anpassung im Sinne des § 32a Abs. Satz 1 UrhG bzw. § 36 Abs. 1 UrhG a. F. Nicht ausreichend ist irgendeine, nicht zu einer angemessenen Beteiligung führende oder zumindest ein grobes bzw. auffälliges Missverhältnis abwendende Vereinbarung, da ansonsten die den Schutz des Urhebers bezweckende Vorschrift des § 32a Abs. 3 Satz 1 UrhG bzw. § 36 Abs. 3 Satz 1 UrhG a. F. allzu leicht umgangen werden könnte, indem nach einer den Urheber grob bzw. auffällig benachteiligenden Honorarvereinbarung unter Ausnutzung derselben Lage, die zur ersten Vereinbarung geführt hatte, eine zweite, die erste Vereinbarung bestätigende oder nur geringfügig aufbessernde "Vergleichsvereinbarung" geschlossen wird ( KG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2010 - 24 U 88/09 -, Rn. 88 , "Bulle von Tölz", juris).

  • OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10

    Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken:

    Jedenfalls ist die Klägerin insoweit allein aktivlegitimiert, als es um die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB i.V.m. § 32a Abs. 1 UrhG geht (vgl. KG, Urteil vom 13.01.2010 - 24 U 88/09, nachgewiesen in juris, Tz. 56) .
  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 4 U 3/18
    Quantitativ soll ein den Anspruch begründendes "auffälliges" Missverhältnis - entgegen der noch zu § 36 a.F. ergangenen BGH-Entscheidung in GRUR 1996, 763 (765 f.) - Salome II (s. auch die Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung in der Entscheidung des KG ZUM 2010, 346 (348) - Bulle von Tölz) - bereits jedenfalls dann vorliegen, wenn die vereinbarte Vergütung um 100% von der angemessenen Vergütung abweicht (BGH GRUR 2012, 496 (498) - Das Boot - unter Verweisung auf BT-Drs.
  • LG Leipzig, 10.12.2010 - 5 O 4559/09

    Anspruch eines Drehbuchautors auf angemessene Beteiligung hinsichtlich seiner

    Er dient dazu, im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs zu ermitteln und eine zu zahlende Vergütung zu berechnen (BGH, GRUR 2009, 939 [BGH 04.12.2008 - I ZR 49/06] - Mambo No. 5, GRUR 2002, 602 [BGH 13.12.2001 - I ZR 44/99] - Musikfragmente, OLG München, GRUR-RR 2010, 416; KG Berlin, Urt. v. 13.1.2010, Az. 24 U 88/09 ; Urt. v. 24.2.2010, Az. 24 U 154/08).

    2.3.3 Nach § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG können für die Beurteilung eines etwaigen Anspruches nach § 32a UrhG für vor dem 28. März 2002 geschlossene Verträge nur die Erträge und Vorteile aus der Nutzung berücksichtigt werden, die nach diesem Zeitpunkt entstanden sind ( KG Berlin, Urt. v. 13.1.2010, 24 U 88/09 ; OLG München, Urt. v. 17.6.2010, 29 U 3312/09 , GRUR-RR 2010, 416ff).

  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Vielmehr zeigt diese gerade, dass Werbespots nicht für bestimmte Sendungen, sondern im Wesentlichen für bestimmte Ausstrahlungszeiten gebucht werden (vgl.a. Senat, Urteil vom 13.Januar 2010 - 24 U 88/09 - S.17f. UA).
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