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   OLG Köln, 30.10.2009 - I-6 U 100/09   

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https://dejure.org/2009,1171
OLG Köln, 30.10.2009 - I-6 U 100/09 (https://dejure.org/2009,1171)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.10.2009 - I-6 U 100/09 (https://dejure.org/2009,1171)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - I-6 U 100/09 (https://dejure.org/2009,1171)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    "Zusammenbruch bei Dieter Bohlen" - Zur Zulässigkeit der Verwendung von fremdem Sendematerial

  • aufrecht.de

    "Enzymax" vs. "Enzymix"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Tagesereignisses i.S. von § 50 Urheberrechtsgesetz (UrhG)

  • rewis.io
  • presserecht-aktuell.de

    DSDS - SAT 1 durfte RTL-Filmmaterial senden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Tagesereignisses i.S. von § 50 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Sat.1-Beitrag über Zusammenbruch eines DSDS-Kandidaten unter Verwendung von RTL-Sendematerial zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sat.1 sucht den Superstar

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    SAT.1 darf bei korrekter Angabe der Quelle DSDS-Sendematerial verwenden

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    SAT 1 durfte DSDS-Filmmaterial von RTL senden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    SAT. 1 durfte RTL-Filmmaterial zu DSDS senden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für RTL wegen Verwendung von DSDS-Filmmaterial durch SAT.1

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Berichterstattungsrecht schränkt Verwertungsrechte ein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Filmmaterial konkurrierender Fernsehsender für eigene Nachrichtenbeiträge verletzt nicht zwingend das Urheberrecht

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Sat.1 durfte RTL-Filmmaterial senden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 782
  • GRUR-RR 2010, 151
  • ZUM 2010, 367
  • afp 2010, 275
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    a) Tagesereignis ist jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um politisch oder kulturell bedeutsame oder eher banale Vorgänge handelt oder ob im Wesentlichen nur die Neugier und das Klatschbedürfnis des Publikums angesprochen werden; aktuell ist es, solange ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH, WRP 2002, 1302 = GRUR 2002, 1050 [1051] - Zeitungsbericht als Tagesereignis; BGHZ 175, 135 = WRP 2008, 1121 = GRUR 2008, 693 [Rn. 48] - TV-Total; Senat, GRUR-RR 2005, 105 f. - Elektronischer Fernsehprogrammführer).

    Der Zusammenbruch eines Kandidaten vor laufenden Kameras im Zusammenhang mit Äußerungen Cs während der Vorauswahl zu einer neuen Sendestaffel stellt sich vor diesem Hintergrund als ein die Öffentlichkeit bewegendes Ereignis dar, das seiner Qualität nach Gegenstand aktueller Berichterstattung sein konnte (vgl. zur Abgrenzung unter diesem Aspekt BGHZ 175, 135 = WRP 2008, 1121 = GRUR 2008, 693 [Rn. 46 ff.] - TV-Total).

    § 50 UrhG erleichtert die anschauliche Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in Fällen, in denen Journalisten oder ihren Auftraggebern die rechtzeitige Einholung der Zustimmung des Rechteinhabers noch vor der Sendung des Berichts nicht möglich oder zumutbar ist (BGHZ 175, 135 [Rn. 49] = WRP 2008, 1121 = GRUR 2008, 693 - TV-Total).

    Unabhängig von der Privilegierung des Beklagtenbeitrags als aktuelle Berichterstattung über einen von der Sendung der Klägerin selbst zu unterscheidenden Vorgang wäre die Verwendung fremden Sendematerials auch durch das Zitatrecht gedeckt, das sich aus der entsprechenden Anwendung von § 51 Nr. 2 UrhG auf Filmwerke und Laufbilder ergibt (BGHZ 175, 135 [Rn. 40] = WRP 2008, 1121 = GRUR 2008, 693 - TV-Total).

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    a) Tagesereignis ist jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um politisch oder kulturell bedeutsame oder eher banale Vorgänge handelt oder ob im Wesentlichen nur die Neugier und das Klatschbedürfnis des Publikums angesprochen werden; aktuell ist es, solange ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH, WRP 2002, 1302 = GRUR 2002, 1050 [1051] - Zeitungsbericht als Tagesereignis; BGHZ 175, 135 = WRP 2008, 1121 = GRUR 2008, 693 [Rn. 48] - TV-Total; Senat, GRUR-RR 2005, 105 f. - Elektronischer Fernsehprogrammführer).

    Es liegt hier nicht grundsätzlich anders als beim Aufgreifen des Themas eines bebilderten Zeitungsartikels durch ein NachrichtenN, das für seinen eigenen Druckbeitrag Schlagzeile und Lichtbild des Artikels zur Veranschaulichung verwendet (vgl. BGH, WRP 2002, 1302 = GRUR 2002, 1050 - Zeitungsbericht als Tagesereignis).

    Wie alle auf der Sozialbindung des geistigen Eigentums beruhenden Schrankenbestimmungen ist die der Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dienende Regelung grundsätzlich eng auszulegen, weil sie das Ergebnis einer schon vom Gesetzgeber vorgenommenen Abwägung zweier verfassungsrechtlicher Positionen darstellt (BGH, WRP 2002, 1302 = GRUR 2002, 1050 [1051] - Zeitungsbericht als Tagesereignis).

  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80

    Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    Die Rechtfertigung für den Ausschluss des Urhebers von den mit der Berichterstattung erzielten Einnahmen entfällt, wenn das Werk selbst den eigentlichen Gegenstand des Berichts bildet; das bedeutet aber nicht, dass es nur unselbständig oder bruchstückhaft im Hintergrund eines anderen Geschehens wiedergegeben werden darf (BGHZ 85, 1 = GRUR 1983, 25 [26 f.] - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I; BGH, GRUR 1983, 28 [29] - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II; vgl. zur Entstehungsgeschichte der Regelung Bappert, GRUR 1963, 16), solange nicht die Wiedergabe des Werks in der Wahrnehmung des Publikums die aktuelle Berichterstattung verdrängt (vgl. zur 40-minütigen Hörfunk-Übertragung der bei einem Festakt aufgeführten Musikstücke OLG Frankfurt am Main, GRUR 1985, 380 [382] - Operneröffnung).

    Wegen der Besonderheiten des Sendeformats, bei dem fernsehunerfahrenen Kandidaten Gelegenheit zu einem Fernsehauftritt gegeben wird, mag die Abgrenzung zwischen Tagesereignis (dem mit der Sendung publik gewordenen Vorfall) und geschützter Leistung (der Sendung selbst) hier weniger klar zu treffen sein als die zwischen einer Ausstellungseröffnung, über die berichtet, und einem Exponat, das zur Illustration des Berichts abgebildet wird (vgl. dazu BGHZ 85, 1 = GRUR 1983, 25 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall die am Wortlaut orientierte engere Auslegung einer großzügigeren, der Grundrechtsposition des Verwerters Rechnung tragenden Interpretation weichen muss (BVerfG, NJW 2001, 598 [599] = GRUR 2001, 149 - Germania 3; BGH, GRUR 2002, 605 [606] - Verhüllter Reichstag).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    Das schließt nicht aus, dass im Einzelfall die am Wortlaut orientierte engere Auslegung einer großzügigeren, der Grundrechtsposition des Verwerters Rechnung tragenden Interpretation weichen muss (BVerfG, NJW 2001, 598 [599] = GRUR 2001, 149 - Germania 3; BGH, GRUR 2002, 605 [606] - Verhüllter Reichstag).
  • OLG Köln, 01.10.2004 - 6 U 115/04

    "Elektronischer Fernsehprogrammführer"; Zulässigkeit der Ankündigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    a) Tagesereignis ist jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um politisch oder kulturell bedeutsame oder eher banale Vorgänge handelt oder ob im Wesentlichen nur die Neugier und das Klatschbedürfnis des Publikums angesprochen werden; aktuell ist es, solange ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden wird (BGH, WRP 2002, 1302 = GRUR 2002, 1050 [1051] - Zeitungsbericht als Tagesereignis; BGHZ 175, 135 = WRP 2008, 1121 = GRUR 2008, 693 [Rn. 48] - TV-Total; Senat, GRUR-RR 2005, 105 f. - Elektronischer Fernsehprogrammführer).
  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80

    Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    Die Rechtfertigung für den Ausschluss des Urhebers von den mit der Berichterstattung erzielten Einnahmen entfällt, wenn das Werk selbst den eigentlichen Gegenstand des Berichts bildet; das bedeutet aber nicht, dass es nur unselbständig oder bruchstückhaft im Hintergrund eines anderen Geschehens wiedergegeben werden darf (BGHZ 85, 1 = GRUR 1983, 25 [26 f.] - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I; BGH, GRUR 1983, 28 [29] - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II; vgl. zur Entstehungsgeschichte der Regelung Bappert, GRUR 1963, 16), solange nicht die Wiedergabe des Werks in der Wahrnehmung des Publikums die aktuelle Berichterstattung verdrängt (vgl. zur 40-minütigen Hörfunk-Übertragung der bei einem Festakt aufgeführten Musikstücke OLG Frankfurt am Main, GRUR 1985, 380 [382] - Operneröffnung).
  • OLG Frankfurt, 20.09.1984 - 6 U 142/83

    Operneröffnung

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    Die Rechtfertigung für den Ausschluss des Urhebers von den mit der Berichterstattung erzielten Einnahmen entfällt, wenn das Werk selbst den eigentlichen Gegenstand des Berichts bildet; das bedeutet aber nicht, dass es nur unselbständig oder bruchstückhaft im Hintergrund eines anderen Geschehens wiedergegeben werden darf (BGHZ 85, 1 = GRUR 1983, 25 [26 f.] - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I; BGH, GRUR 1983, 28 [29] - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II; vgl. zur Entstehungsgeschichte der Regelung Bappert, GRUR 1963, 16), solange nicht die Wiedergabe des Werks in der Wahrnehmung des Publikums die aktuelle Berichterstattung verdrängt (vgl. zur 40-minütigen Hörfunk-Übertragung der bei einem Festakt aufgeführten Musikstücke OLG Frankfurt am Main, GRUR 1985, 380 [382] - Operneröffnung).
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 811/08

    Zu den Grenzen der Schranke der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Auszug aus OLG Köln, 30.10.2009 - 6 U 100/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Mai 2009 verkündete Grundurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 811/08 - abgeändert:.
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 190/09
    OLG Köln - Az. 6 U 100/09 vom 30.10.2009;.
  • KG, 20.12.2012 - 8 U 67/12

    Grundstück versteigert: Mietforderungen nicht erloschen!

    Durch diese Ermächtigung gemäß § 12 Abs. 2 ZwVwV ist eine verlässliche, der Rechtssicherheit dienende Grundlage für die weitere Tätigkeit des Zwangsverwalters geschaffen worden (BGH, NJW 2010, 782).
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