Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7480
OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09 (https://dejure.org/2010,7480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.08.2010 - 7 U 130/09 (https://dejure.org/2010,7480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. August 2010 - 7 U 130/09 (https://dejure.org/2010,7480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Werbung mit Prominenten - Zum Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr wegen Ausbeutung vermögenswerter Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

  • openjur.de

    §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 23, 22 KunstUrhG
    Zur Zubilligung einer fiktiven Lizenz wegen der werblichen Vereinnahmung einer prominenten Person bei der Berichterstattung über die Lektüre eines Presseerzeugnisses

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, Art 1 GG
    Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Bild: Lizenzanspruch eines Prominenten auf Grund dessen werblicher Vereinnahmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für die werbliche Verwertung eines Paparazzi-Fotos

  • kanzlei.biz

    Fiktive Lizenzgebühr bei Werbung mit Promifoto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für die werbliche Verwertung eines Paparazzi-Fotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Lizenz für Paparazzi-Bilder

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    50.000 EUR Lizenz für unerlaubten Fotoabdruck in Zeitung von Prominenten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    50.000 EUR Lizenz für Paparazzi-Bilder eines Prominenten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teures Paparazzi-Foto für die Bild am Sonntag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    50.000 EUR Lizenz für Paparazzi-Bilder eines Prominenten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Teures Paparazzi-Foto für die Bild am Sonntag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2010, Dok. 127
  • ZUM 2010, 884
  • afp 2010, 460
  • afp 2010, 589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09
    Es ist anerkannt, dass der widerrechtliche Einsatz des Fotos oder des Namens einer Person zu Zwecken der Werbung im Hinblick auf die darin liegende Ausbeutung eines vermögenswerten Aspekts des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet zu werden pflegt, zu Bereicherungs- und Schadensersatzansprüchen führen können (vgl. Soehring, .Presserecht 4. Aufl. 32, 39 m.w.N.; BGH, AfP 2009, 485ff).

    Ein Eingriff in die vermögensrechtlichen Aspekte des Persönlichkeitsrechts kann aber auch dann vorliegen, wenn der Abgebildete nicht als Testimonial fungiert, wenn aber durch das unmittelbare Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, der zu einem Imagetransfer führt (BGH AfP 2009, 485; BGH AfP 2010, 237ff).

  • LG Hamburg, 04.12.2009 - 324 O 338/09

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich einer den Kläger betreffenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 338/09, vom 4.12.2009 abgeändert.
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09
    Da es hierbei unerheblich ist, ob der Kläger sich jemals bereit erklärt hätte, für die Beklagte in dieser Form zu werben (vgl. BGH AfP 2006, 559, 560), besteht ein Anspruch des Klägers auf Herausgabe des ersparten Lizenzbetrages als Wertersatz für die Nutzung nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt, 818 Abs. 2 BGB) sowie als Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB i.V. mit Art. 1, 2 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit §§ 22, 23 KUG).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 6.3.2007 (GRUR 2007, 527) ausgeführt hat, wiegt der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso höher, je geringer der Informationswert der Veröffentlichung für die Allgemeinheit ist.
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07

    Der strauchelnde Liebling

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.08.2010 - 7 U 130/09
    Ein Eingriff in die vermögensrechtlichen Aspekte des Persönlichkeitsrechts kann aber auch dann vorliegen, wenn der Abgebildete nicht als Testimonial fungiert, wenn aber durch das unmittelbare Nebeneinander der Ware und des Abgebildeten das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware übertragen wird, weil der Betrachter eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt herstellt, der zu einem Imagetransfer führt (BGH AfP 2009, 485; BGH AfP 2010, 237ff).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    und nur außerhalb vorsätzlicher Verletzungshandlungen einen Anspruch ablehnend Neumeyer , AfP 2009, 465, 467 ff.; offen OLG Hamburg v. 10.08.2010 - 7 U 130/09, ZUM 2010, 884) Allein für eine genehmigungslose und im Einzelfall auch nicht über § 23 KUG zu rechtfertigende (dazu OLG Frankfurt v. 21.09.1999 - 11 U 28/99, AfP 2000, 185) Veröffentlichung von Nacktaufnahmen Betroffener soll trotz redaktioneller Berichterstattung ausnahmsweise eine Lizenzanalogie möglich sein (LG Berlin v. 19.09.2002 - 27 O 364/02, AfP 2004, 455; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, AfP 1995, 526, vgl. - neben Geldentschädigung auch LG München v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05, n.v. zu "Zwangsouting" - CSD-Parade; vgl. zur Geldentschädigung insofern LG Frankfurt v. 30.07.2015 - 2-3 O 455/14, juris); darum geht es hier jedoch nicht.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    und nur außerhalb vorsätzlicher Verletzungshandlungen einen Anspruch ablehnend Neumeyer , AfP 2009, 465, 467 ff.; offen OLG Hamburg v. 10.08.2010 - 7 U 130/09, ZUM 2010, 884).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Beklagte weitergehend verurteilt, an den Kläger eine Lizenzgebühr in Höhe von 50.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen (OLG Hamburg, ZUM 2010, 884).
  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
    Selbst wenn man - was schon fraglich ist, zu Gunsten des Klägers hier aber unterstellt werden mag - annehmen wollte, dass dieser ähnlich dem damals Betroffenen "jahrzehntelang im Blickpunkt des öffentlichen Interesses stand und in dieser Zeit für den Lebensstil der damaligen jüngeren Generation prägend war" (so damals OLG Hamburg v. 10.10.2010 - 7 U 130/09, juris Rn. 31), war - was auch der BGH (a.a.O., Rn. 43) betont hat - bei der Bemessung der Lizenzanalogie dort vor allem der hohe Aufmerksamkeitswert der als redaktionelle Berichterstattung mehr oder weniger nur verschleierten (ungewollten) werblichen Ausnutzung der Person mit einem doch sehr starken Imagetransfer an der Grenze hin zur (untergeschobenen) Testimonialwerbung maßgeblich, die zudem "großformatig an exponierter Stelle auf der letzten Seite des Blatts" erschienen war (so OLG Hamburg a.a.O., Rn. 32) und bei der die Wortberichterstattung weitgehend nur dazu diente, den Werbewert des Abgebildeten in seiner Eigenschaft als angeblich begeisterter Leser der Zeitung zu steigern, ohne dass es dafür überhaupt einen objektiven Anhaltspunkt gab (BGH, a.a.O. Rn. 38 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht