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   BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09   

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https://dejure.org/2010,636
BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,636)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,636)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,636)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 KunstUrhG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Bildnisschutz: Austausch von Bildnissen zwischen Bildarchiv und Presseunternehmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 KunstUrhG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Bildnisschutz: Austausch von Bildnissen zwischen Bildarchiv und Presseunternehmen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bildagentur muss nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von Bildnissen eines eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßenden Straftäters

  • kanzlei.biz

    Bildarchiv muss Veröffentlichungen durch Verlage nicht prüfen

  • debier datenbank

    Jahrhundert-Mörder

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • info-it-recht.de

    Zur Störerhaftung eines Bildarchivs (hier: Keine Prüfungspflicht der beabsichtigten Berichterstattung)

  • rewis.io

    Bildnisschutz: Austausch von Bildnissen zwischen Bildarchiv und Presseunternehmen

  • rewis.io

    Bildnisschutz: Austausch von Bildnissen zwischen Bildarchiv und Presseunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 22; GG Art. 5 Abs. 1
    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von Bildnissen eines eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßenden Straftäters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundrechtsverletzung durch Berichterstattung, Unterlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    Keine Prüfungspflicht der beabsichtigten Berichterstattung durch Bildagenturen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bildagentur haftet nicht für Presseveröffentlichungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen sind nicht verpflichtet, vor Weitergabe archivierter Fotos die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung zu prüfen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zu Sorgfaltspflichten von Bildagenturen bei Weitergabe von Fotos zur Presseberichterstattung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bildarchive dürfen Fotos an Presse weitergeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überprüfungspflicht von Bildagenturen bei Presseberichterstattung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Verletzung der Rechte an Bildnissen durch Bildarchiv bei Weitergabe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fotos durch eine Bildagentur an die Zeitung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fotos durch Bildagenturen zum Zwecke der Presseberichterstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigerweise archiviertes Bildmaterial durch Pressefreiheit geschützt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bildagentur muss nicht Zulässigkeit der Presseberichte prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflichten von Bildagenturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Bildagentur muss Verwendungszweck von Fotos nicht prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fotos und Filme im Internet - Recht am Bild und Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2011, Dok. 008
  • ZUM 2011, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09
    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

    Der Schutz der Pressefreiheit beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfasst im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296, 304; BVerfGE 64, 108, 114 f.; 77, 346, 354).

    Im Einzelnen kommt es für die Definition des Schutzbereichs darauf an, was notwendige Bedingung des Funktionierens einer freien Presse ist (BVerfGE 66, 116, 134; 77, 346, 354).

    Für presseexterne Hilfstätigkeiten greift der Schutz aber ausnahmsweise im Interesse eines freiheitlichen Pressewesens, wenn eine selbstständig ausgeübte, nicht die Herstellung von Presseerzeugnissen betreffende Hilfstätigkeit typischerweise pressebezogen ist, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt (BVerfGE 77, 346, 354).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09
    Der Schutzbereich der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Pressefreiheit ist berührt, wenn es um die im Pressewesen tätigen Personen in Ausübung ihrer Funktion, um ein Presseerzeugnis selbst, um seine institutionell-organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie um die Institution einer freien Presse überhaupt geht (BVerfGE 85, 1, 12 f.).

    Die besondere Garantie der Pressefreiheit betrifft die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung der Presse für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung (BVerfGE 20, 162, 175 f.; 85, 1, 12).

    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 34/09
    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie eröffnete Rolle wirksam wahrzunehmen (BVerfGE 50, 234, 240).

  • LG Köln, 09.11.2011 - 28 O 225/11

    Heimlich aufgenommene Pressefotos eines bekannten Moderators während eines

    Insoweit gelte die Entscheidung des BGH vom 07.12.2010, VI ZR 34/09, zur Haftung der Betreiber von Bildarchiven auch für ihn.

    Dem steht die Entscheidung des BGH vom 07.12.2010, VI ZR 34/09, ZUM 2011, 240 zur Haftung von gewerblichen Bildarchiven nicht entgegen.

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

    Die Passivlegitimation des Beklagten wird aus den ebenfalls bereits in dem Urteil des Senats vom 21.12.2010 (15 U 105/10) dargelegten Gründen auch nicht durch die BGH-Rechtsprechung zu Bildarchiven (Urteile vom 7.12.2010 - VI ZR 30/09 und VI ZR 34/09, in: BGHZ 187, 354 ff. und ZUM 2011, 240 ff.) in Frage gestellt.
  • LG Berlin, 27.09.2011 - 16 O 484/10

    Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude

    Auch das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 34/09 - gebietet keine andere Beurteilung.
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