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   LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10   

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https://dejure.org/2011,1420
LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10 (https://dejure.org/2011,1420)
LG Köln, Entscheidung vom 10.01.2011 - 28 O 421/10 (https://dejure.org/2011,1420)
LG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - 28 O 421/10 (https://dejure.org/2011,1420)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Störerhaftung des Anschlussinhabers für Familienangehörige

  • Telemedicus

    Störerhaftung des Anschlussinhabers für Familienangehörige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer-Netzwerk; Begründung der Vermutung einer Rechteinhaberschaft an einer Software anhand eines Copyright-Vermerks; Anspruch auf Unterlassung des ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Haftung des Anschlussinhabers bei filesharing durch Familienmitglieder

  • logistepag.com PDF
  • contrapiracy.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer-Netzwerk; Begründung der Vermutung einer Rechteinhaberschaft an einer Software anhand eines Copyright-Vermerks; Anspruch auf Unterlassung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 114 ZPO; § 97 Abs. 1 UrhG
    Filesharing - Allgemeines Verbot an Kinder, Tauschbörsen zu nutzen, entlastet den Anschlussinhaber nicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Filesharing-Abmahnung: Portsperrung reicht doch nicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Portsperrung nicht ausreichend

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Logistep ermittelt in P2P-Fällen taugliche Daten

  • dr-schenk.net (Kurzinformation)

    Filesharing: Haftung für Familienmitglieder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für P2P-Rechtsverletzungen durch Familienmitglieder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des § 97a II UrhG bei Computerspiel verneint

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Filesharing über Tauschbörse ist berechtigt-trotz Portsperre

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des § 97a II UrhG bei Computerspiel verneint

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Filesharing über Tauschbörse trotz Portsperre berechtigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing bejaht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Filesharingfälle sind keine einfach gelagerten Fälle und stellen erhebliche Rechtsverletzungen dar

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Haftung des Anschlussinhabers als Störer - trotz Sperrung von Ports?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG ("100-€- Klausel")

Besprechungen u.ä. (2)

  • hb-law.de (Kurzanmerkung)

    Das LG Köln und die ominösen bestimmten Modems

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Widerstand ist zwecklos?

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 358 (Ls.)
  • ZUM 2011, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 6 W 95/09

    Rechtsstellung des Urheberrechtsberechtigten bei Anbieten des Werks in einer sog.

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Auch andere technische Möglichkeiten, wie die Nutzung bestimmter Modems hat der Beklagte nicht dargelegt (vgl. hierzu insgesamt bestätigend, zuletzt, OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Des Weiteren wäre auch die Einrichtung einer wirksamen "firewall" möglich und zumutbar gewesen, durch die die Nutzung einer Filesharing-Software verhindert werden kann (vgl. auch LG Hamburg ZUM 2006, 661).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Diese ist grundsätzlich durch eine bereits begangene Rechtsverletzung indiziert (Dreier/Dreier 2. Auflage § 97 Rn. 41, BGH GRUR 1955, 97).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88

    Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Erfolgt diese nicht, bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen (vgl. Bornkamm a.a.O., Rn. 1.104; BGH GRUR 1990, 530, 532 - Unterwerfung durch Fernschreiben).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Insoweit geht auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGH in NJW 2010, 2061 - Sommer unseres Lebens) davon aus, dass die Ermittlungen der Firma M ordnungsgemäß erfolgen.
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Im Rahmen des Unterlassungsanspruchs haftet in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer für eine Schutzrechtsverletzung, der - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (vgl. Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09, m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Köln, 10.01.2011 - 28 O 421/10
    Denn derjenige, der vom Störer die Beseitigung einer Störung bzw. Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gem. §§ 683 S. 1, 670 BGB, soweit er bei der Störungsbeseitigung hilft und im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (BGH, NJW 1970, 243; 2002, 1494).
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