Rechtsprechung
BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- captain-huk.de
GEZ - "Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...
- rechtsportal.de
Gebührenpflichtigkeit eines zu beruflichen Zwecken genutzten internetfähigen Computers als Rundfunkempfangsgerät; Zeitversetzte Übertragung i.S.v. § 1 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beim Livestream über einen Internet-PC aufgrund der erforderlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZ - Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- lawblog.de (Kurzinformation)
Computer = Fernseher = GEZ
- beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)
Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs
- lto.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- haufe.de (Kurzinformation)
Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sieg der GEZ
- 123recht.net (Pressemeldung)
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen
- 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteile zu Rundfunkgebühr für PCs // Vor allem Freiberufler und Studenten müssen bislang zahlen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
"Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2011, 258
- ZUM 2011, 352
- afp 2011, 88
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).
Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).
Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).
Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (…so aber Jutzi, a.a.O.).
Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2.a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.
- BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92
Parabolantenne I
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).
Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).
- BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65
Leipziger Volkszeitung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08
Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (BVerfG, Beschluss vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99 - NJW 2000, 649). - BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ). - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Soweit die zur Beschränkung ermächtigenden Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG führen (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 ). - BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, hängt die Zulässigkeit privaten Rundfunks in der vom Gesetzgeber gewählten Gestalt von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 ; stRspr). - BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur …
- BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07
Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …
- OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07
Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht
- BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
- BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte
- BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08
Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …
- VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443
Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC
Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht - ausdrücklich abweichend von der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009, 876; mittlerweile bestätigt durch BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352) - angenommen, der Kläger müsse für seinen beruflich genutzten internetfähigen PC schon deshalb keine Rundfunkgebühren zahlen, weil er diesen trotz entsprechender Nutzungsmöglichkeit nicht zum Empfang von Rundfunk bereithalte, sondern nur als Arbeitsmittel nutze, auf das er als Softwareentwickler und Systembetreuer zwingend angewiesen sei.§ 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV bestimmt als Ausnahme von § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352/356 und NJW 2011, 946/948), dass für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist, wenn 1. die Geräte ein und demselben Grundstück zuzuordnen sind und 2. andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Dies wäre auch deshalb schlüssig, weil internetfähige Rechner vor allem im nicht-privaten Bereich häufig nur als unverzichtbares Arbeitsmittel und nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden und der Gesetzgeber diesem Umstand durch eine im Vergleich zur gewerblichen Nutzung herkömmlicher Rundfunkempfangsgeräte erweiterte Zweitgerätebefreiung Rechnung getragen hat (BVerwG vom 27.10.2010 ZUM 2011, 352/360 und NJW 2011, 946/952).
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
Der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsfunktion des Gebührengesetzgebers gedeckt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht;… BVerfG, Beschl. v. 06.10.1992, 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92, Juris Rn. 71 f., 81 f., BVerfGE 87, 181 ff.).Auch für das Bereithalten neuartiger Rundfunkempfangsgeräte ist eine Rundfunkgebühr zu entrichten (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
Wird die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage führen (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
Selbst wenn durch die fortlaufenden technischen Änderungen die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Gebührenregelung zunehmend in Frage gestellt werden sollte, würde dies zunächst nur den verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber begründen, die weitere Entwicklung zu beobachten und die Bemessungsgrundlage für eine Rundfunkgebühr oder einen Rundfunkbeitrag neu zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10
Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im …
Da nämlich bereits das Moratorium wegen der Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nahezu ausschließlich im nichtprivaten, d.h. öffentlichen oder gewerblichen Bereich "praktisch bedeutsam" gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 259 Rn. 18), sei auch die Anschlussregelung des § 5 Abs. 3 RGebStV dementsprechend auf den nicht privaten Bereich zu beziehen.
- BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich …
Da nämlich bereits das Moratorium wegen der Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nahezu ausschließlich im nichtprivaten, d.h. öffentlichen oder gewerblichen Bereich "praktisch bedeutsam" gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 259 Rn. 18), sei auch die Anschlussregelung des § 5 Abs. 3 RGebStV dementsprechend auf den nicht privaten Bereich zu beziehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09
Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1 BvR 737/00 -, NJW 2004, 2662 = juris Rn. 11; BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2010 6 C 21.09 -, AfP 2011, 88 = juris Rn. 28 ff., vom 27. Juni 1995 9 C 8.95 -, DVBl. 1995, 1308 = juris, Rn. 9, und vom 7. März 1995 9 C 389.94 -, juris, Rn. 9; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., 1983, S. 338, 354 ff., 375 ff.vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 6 C 21.09 -, AfP 2011, 88 = juris, Rn. 29; Larenz, a.a.O., S. 375 f.
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).Zum anderen müsste damit gerechnet werden, dass im Ausland ansässige (kommerzielle) Rundfunkportale Mittel und Wege finden würden, die meist zusätzlich über Satellit verbreiteten deutschen Programme ungehindert in das Internet einzuspeisen, so dass auch im Inland ein gebührenfreier Empfang möglich bliebe (BVerfG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09, 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 28/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
Hierzu werde auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2010 - 6 C 21.09 - hinsichtlich der Umgehungsrisiken im Zusammenhang mit der PC-Gebühr verwiesen. - VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3379
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
Diese schon etwa ab 1995 geführte Diskussion hat die Rechtsprechung vielfach aufgegriffen, mehrere Varianten von Registrierungs- und Bezahlmodellen geprüft und sie letztlich alle mit mannigfaltigen Argumenten verworfen (z.B. BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]; BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821 - insbesondere zu Umgehungs- und Manipulationsmöglichkeiten, sowie zur Notwendigkeit eines "dualen Rundfunksystems"; siehe auch: OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 26.5.2009, ZUM-RD 2010, 299-308, das unter Bezug u.a. auf das Bundesverfassungsgericht [BVerfG B.v. 22.8.2012, NJW 2012, 3423-3424] eine Verschlüsselung im Zusammenhang mit der sog. "PC-Gebühr" abgelehnt und die Erforderlichkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Gebühren eingehend begründet hat). - VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821). - VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821). - VG München, 25.11.2015 - M 6b K 15.489
Keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG Bayreuth, 06.12.2010 - B 3 K 09.643
Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung durch Übertragung von Vermögen auf die …
- VG München, 23.09.2015 - M 6a K 15.1297
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
- VG München, 17.06.2015 - M 6b K 14.5462
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 15.1111
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 08.05.2015 - M 6a K 14.3229
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.03.2015 - M 6a K 14.5045
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 13.02.2015 - M 6a K 15.75
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.2898
Rundfunkbeitrag für Wohnung; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; …
- VG München, 08.07.2016 - M 26 K 16.707
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich ist verfassungsgemäß
- VG München, 14.04.2016 - M 26 K 15.4293
Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich
- VG München, 23.01.2015 - M 6a K 14.448
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3903
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 02.06.2016 - M 26 K 16.735
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen
- VG München, 30.05.2016 - M 26 K 15.3972
Heranziehung zu Rundfunkgebühren
- VG München, 10.03.2016 - M 26 K 15.2935
Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung
- VG München, 22.05.2015 - M 6a K 14.3991
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 11 B 8.10
Rundfunkgebührenpflicht; neuartige Rundfunkempfangsgeräte; internetfähige PC; …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1592
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.529
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 15.10.2014 - M 6b K 14.138
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …