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   OLG Köln, 22.07.2011 - I-6 U 208/10   

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https://dejure.org/2011,24112
OLG Köln, 22.07.2011 - I-6 U 208/10 (https://dejure.org/2011,24112)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2011 - I-6 U 208/10 (https://dejure.org/2011,24112)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - I-6 U 208/10 (https://dejure.org/2011,24112)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses im Hinblick auf die Begehung von Urheberrechtsverletzungen durch Dritte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • linsler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verteidigung gegen den Vorwurf illegaler Filesharing-Aktivitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 10 Abs. 3
    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Erneute Entscheidung zu den Filesharing-Rechtsfragen Abmahnkosten, (un)zulässiges Erfolgshonorar, Rechtsinhaberschaft, Rechtsmissbrauch, Störerhaftung, Streitwert und Verjährung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erstattung der Abmahnkosten trotz Erfolgshonorar-Vereinbarung

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 583
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Entgegen der Auffassung des Beklagten besteht ein Beweisverwertungsverbot nicht (vgl. BGH, GRUR 2010, 633 Tz. 28 ff. - Sommer unseres Lebens).

    Als Störer haftet, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2010, 633 Tz. 19 - Sommer unseres Lebens mwN.).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 5.10.2010 - 6 W 82/10, GRUR-RR 2011, 88.
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; vgl. auch Senat, BeckRS 2011, 14571).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Damit hat aber die Abmahnung ihren Zweck erfüllt, dem Beklagten den Weg zu weisen, zur Vermeidung weiterer Kosten die Klägerinnen ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Damit hat aber die Abmahnung ihren Zweck erfüllt, dem Beklagten den Weg zu weisen, zur Vermeidung weiterer Kosten die Klägerinnen ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH GRUR 2009, 502 Tz. 11 - pcb; GRUR 2010, 354 Tz. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Dem steht nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs GRUR 2003, 228 - P-Vermerk entgegen.
  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Hätte er dies nicht getan, hätte den Klägerinnen ein Schadensersatzanspruch zugestanden, der insbesondere die durch die unterlassene Antwort verursachten Rechtsverfolgungskosten umfasst hätte (vgl. BGH GRUR 1990, 381, 382 - Antwortpflicht des Abgemahnten; vgl. auch Senat, BeckRS 2011, 14571).
  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Nach diesen tritt an die Stelle der unwirksamen Vergütungsvereinbarung gemäß § 612 Abs. 2 BGB die für eine solche Tätigkeit übliche Vergütung, also das gesetzliche Anwaltshonorar (vgl. BGHZ 18, 340, 347).
  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Dazu gehört es jedenfalls, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen einem Dritten zur eigenverantwortlichen Nutzung überlässt, jenem die Teilnahme an sog. Tauschbörsen untersagt bzw. darüber aufklärt, dass diese verboten ist (Senat, Beschluss vom 9.9.2010 - 6 W 114/10, 115/10).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10
    Der Senat hat in einem Fall für das Angebot von insgesamt 964 Musiktiteln, von denen für 131 Titel die Rechtsinhaberschaft dargelegt war, einen Streitwert von 50.000 EUR je Klägerin angenommen (GRUR-RR 2010, 173).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und den Beklagten unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerinnen 2.841 EUR zu zahlen (OLG Köln, ZUM 2012, 583).
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 22. Juli 2011 - 6 U 208/10 - verletzt Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt - wie der Senat schon in seinen den Prozessbevollmächtigten der Parteien bekannten Entscheidungen vom 22.07.2011 (6 U 208/10 und 6 W 78/11) dargelegt hat - ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar.

    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 22.7.2011 (6 U 208/10 und 6 W 78/11) ausgeführt:.

  • LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12

    Illegale Downloads in WG

    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt nach der Rechtsprechung der Kammer ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar (vergleiche dazu etwa auch OLG Köln, Entscheidungen vom 22. Juli 2011, Az. 6 U 208/10 und 6 W 78/11, sowie Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

    Ähnlich verhält es sich mit den ID3-Tags, die zwar keine Vermutung gemäß § 10 Abs. 3 UrhG begründen, jedoch gleichwohl ein starkes Indiz für die Rechtsinhaberschaft darstellen (vergleiche insoweit auch OLG Köln, Urteil vom 17. August 2012 - 6 U 208/10, Seite 5).

  • LG Köln, 25.04.2013 - 14 O 500/12

    Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei einer Inanspruchnahme wegen

    Dies war ausreichend, da die Katalogdatenbank der Q GmbH nach Kenntnis der Kammer aus zahlreichen Verfahren, in denen es auf die gleiche Problematik ankam, zutreffende Angaben der Berechtigung enthält (ständige Rechtsprechung der Kammer, vergleiche auch: Oberlandesgericht Köln, 23. März 2012 - 6 U 67/11, ZUM 2012, 697 ff sowie 22. Juli 2011 - 6 U 208/10, ZUM 2012, 583 ff).
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