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   LG Leipzig, 14.06.2012 - 11 KLs 390 Js 191/11   

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https://dejure.org/2012,13131
LG Leipzig, 14.06.2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 (https://dejure.org/2012,13131)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14.06.2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 (https://dejure.org/2012,13131)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 (https://dejure.org/2012,13131)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberstrafrecht: Strafbarkeit des Betreibers eines Linkportals zu Raubkopien - kino.to

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Betreibers eines Linkportals zu Raubkopien - kino.to

  • heise.de (Pressebericht, 14.06.2012)

    Kino.to-Gründer verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Kino.to - Viereinhalb Jahre Haft für Plattform-Gründer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Freiheitsstrafe für Betreiber einer illegalen Internetseite ("kino.to")

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.06.2012)

    Illegales Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

  • taz.de (Pressebericht, 14.06.2012)

    Haft für Kino.to-Gründer

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.06.2012)

    Kino.to: Angeklagte und Urteile im Überblick

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.05.2012)

    Gründer und Chef von Kino.to kommt vor Gericht

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.05.2012)

    Prozess gegen den Chef von Kino.to hat begonnen

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.06.2012)

    Kino.to: Gericht schlägt Deal vor, Gründer gesteht

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.05.2012)

    Chef von Kino.to vor Gericht: Vom Bodenleger zum Millionär

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.01.2017 - 5 StR 164/16

    Verurteilung wegen Betriebs der Videostreaming-Plattformen kino.to und kinox.to

    a) Das Landgericht hat in zutreffender Weise das Hochladen der Videodateien durch die Uploader als (erste) Vervielfältigungshandlung im Sinne von § 106 Abs. 1 Variante 1 UrhG angesehen (vgl. Reinbacher, NStZ 2014, 57, 60 f.; demgegenüber hatte das Landgericht Leipzig, ZUM 2013, 338, 345 die Tatbestandsvariante der öffentlichen Wiedergabe bejaht).
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter

    Der Bundesgerichtshof hat das federführende Schaffen und Betreiben eines solchen Internetportals als mittäterschaftliche Verwirklichung der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken - im entschiedenen Fall in der Tatvariante des Vervielfältigens - gewertet (BGH B. v. 11.01.2017 - 5 StR 164/16 - Tz. 12; s. zuvor bereits Rheinbacher NStZ 2014, 57 [60 ff.]; für Alleintäterschaft allerdings LG Leipzig ZUM 2013, 338 - bei Juris Tz. 87).

    Die Uploader wurden von den Betreibern von L.to ausgewählt und mussten sich zuvor dort bewerben (LG Leipzig ZUM 2013, 338 - bei Juris Tz. 87; Rheinbacher NStZ 2014, 57 [58]).

    Zu den beeinträchtigten Schutzrechten bedarf es konkreter Feststellungen im Urteil (vgl. BGH NJW 2004, 1674 [1675]; LG Leipzig ZUM 2013, 338 - zitiert nach Juris Tz. 8, 76 ff.; aus zivilrechtlicher Sicht OLG Köln GRUR 2014, 1081 - "Goldesel" - zitiert nach Juris, insbes. Tz. 901).

  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und

    Die Feststellungen zu II. A 1.), 2.) und 4.) beruhen ergänzend auf den tatsächlichen Feststellungen im Urteil der Kammer vom 14.06.2012 im Verfahren gegen den anderweitig Verfolgten B... (Az: 11 KLs 390 Js 191/11) und gegen P... (Az.: 11 Kls 390 Js 183/11), die in Übereinstimmung mit den Angaben P, B... , T... S... und ... und ... N... stehen, die den Aufbau und Betrieb von kino.to und die Beteiligung der Mitarbeiter nochmals bestätigt haben.
  • LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13
    Hierbei profitierten sie von der Nutzung der technischen Möglichkeiten des Internets und vor allem von der gestiegenen Leistungsfähigkeit der Datenverbindungen der Internetnutzer in Deutschland (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 14. Juni 2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 -, Rn. 42, juris).

    Dies entspricht letztlich der im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie in Form des öffentlichen Zugänglichmachens gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB gefundenen Wertung (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012, 2 StR 151/11, juris, vgl. auch: LG Leipzig, Urteil vom 14. Juni 2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 -, Rn. 88, juris, zu kino.to).

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