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   OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11   

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https://dejure.org/2014,49732
OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11 (https://dejure.org/2014,49732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2014 - 5 U 72/11 (https://dejure.org/2014,49732)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 5 U 72/11 (https://dejure.org/2014,49732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Urheberrechtsschutz: Freie Benutzung eines Lichtbildwerkes durch entstellende Bearbeitung zu einer Parodie

  • online-und-recht.de

    Berichterstattung über einen Internet-Wettbewerb ist keine Urheberrechtsverletzung

  • kanzlei.biz

    Parodie als freie Benutzung verletzt nicht Urheberrecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bericht über Internet-Wettbewerb verletzt nicht Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pressebericht über Internet-Wettbewerb verletzt keine Urheberrechte des Fotografen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Entstellung eines Fotos als zulässige Parodie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2015, 577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Eine Parodie muss sich vielmehr mit den Eigenheiten des vorbildlichen Werkes antithematisch auseinandersetzen, um Entnahmen zu rechtfertigen (BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie; Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 24 Rz.27f; Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 24 Rz.14; Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., §§ 23, 24 Rz.89).

    Ein Werk wird nicht dadurch zur Parodie, dass es als solche bezeichnet wird, andererseits entfällt die Eigenschaft eines Werkes als Parodie nicht dadurch, dass diese aus welchen Gründen auch immer nicht von allen als solche verstanden wird (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 24 Rz.28; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie; BGH GRUR 1994, 191, 194 - Asterix-Persiflagen).

    Richtet sie sich gegen die in einem bestimmten einzelnen Werk oder gegen die im gesamten Schaffen eines Schriftstellers oder Künstlers zum Ausdruck gelangten Eigenheiten der Formgebung oder des Inhalts, so behält sie zumeist Stil und Manier des Vorbilds bei, schiebt diesen aber einen nicht mehr entsprechenden Inhalt unter, wodurch die angegriffenen Eigenschaften ins Komische oder Satirische gezogen werden (BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie).

    Die Parodie muss ihrem Wesen nach erkennbar auf das parodierte Werk Bezug nehmen; verblasst das parodierte Werk derart, dass diese Bezugnahme nicht mehr erkennbar ist, so geht der Charakter der Parodie verloren (Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 24 Rz.29; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie).

    Jedoch muss die Parodie ein selbständiges Werk von solcher Eigenart sein, dass ihr die eigentliche Bedeutung zukommt und der entlehnte Teil nur als notwendiger Anknüpfungspunkt für den parodistischen Gedanken erscheint (Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 24 Rz.29; BGH GRUR 1971, 588, 589- Disney-Parodie).

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Beeinträchtigungen von Lichtbildwerken im Sinne von § 14 UrhG liegen in der Regel bei der Veröffentlichung eines Lichtbildwerkausschnittes bzw. von Retuschen vor (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline), können aber auch durch digitale Nachbearbeitungstechnik geschehen (Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 14 Rz.60).

    Ein Ausgleich immaterieller Schäden durch Geldentschädigung setzt voraus, dass es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts handelt (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline) und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 1970, 370, 372 f. - Nachtigall).

    Auch darf eine Genugtuung nicht auf andere Weise erzielt werden können, etwa weil ein Widerruf den Schaden nicht wiedergutmachen kann oder zu spät kommt (Wild in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 97 Rz.183; Reber in Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht [Stand: 1.7.2014] § 97 Rz.131; BGH GRUR 1971, 525- Petite Jacqueline).

    Zwar kann insbesondere auch bei schweren Eingriffen in die Integrität des Werkes ein Ersatz des immateriellen Schadens billig sein, so bei Verstümmelungen von Lichtbildern oder gröblich entstellenden Kürzungen von Filmen (BGH GRUR 1971, 525 - Petite Jacqueline; Reber in Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht [Stand: 1.7.2014] § 97 Rz.132).

  • LG Hamburg, 25.02.2011 - 310 O 233/10
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.2.2011, Az. 310 O 233/10, abgeändert.

    die Beklagte unter Abänderung des am 25.2.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 310 O 233/10, zu verurteilen, an ihn - den Kläger - insgesamt EUR 5.450,- nebst Zinsen hierauf in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2009 zu zahlen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.2.2011, Az. 310 O 233/10, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    (1) Das in freier Benutzung eines anderen Werkes geschaffene Werk muss selbst die Schwelle zum Schutz aus §§ 1,2 UrhG überschreiten (BGH ZUM 1999, 644, 647 - Laras Tochter; Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 24 Rz.9).

    Enthält ein neues Werk urheberrechtlich geschützte Elemente des älteren, so sind an das Vorliegen einer freien Benutzung strenge Maßstäbe anzulegen (BGH NJW 2003, 3633, 3634 - Gies Adler; BGH NJW 2000, 2202, 2205 - Laras Tochter).

  • OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02

    Zur urheberrechtlichen Schrankenbestimmung bei der Verwendung eines Lichtbildes

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem vom Kläger angeführten Münchener Verfahren (Landgericht München - Az. 7 O 16110/01, OLG München 29 U 3278/02 = BeckRS 2003, 30304243), in dem es nicht um eine parodistische oder kritische Auseinandersetzung mit dem dort als Vorlage dienenden Foto, sondern um eine Auseinandersetzung mit dem jenem Foto zugrunde liegenden Geschehen gegangen war.
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Ein Werk wird nicht dadurch zur Parodie, dass es als solche bezeichnet wird, andererseits entfällt die Eigenschaft eines Werkes als Parodie nicht dadurch, dass diese aus welchen Gründen auch immer nicht von allen als solche verstanden wird (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 24 Rz.28; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie; BGH GRUR 1994, 191, 194 - Asterix-Persiflagen).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Ob dies - wie man hier mit dem Kläger meinen kann - in geschmackloser, bösartiger, gehässiger, ungerechtfertigter oder gar sittenwidriger Weise geschieht, ist für die Frage des Vorliegens einer Parodie unerheblich (vgl. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., §§ 23, 24 Rz.90; BGH GRUR 2000, 703, 705 - Mattscheibe).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Ein Ausgleich immaterieller Schäden durch Geldentschädigung setzt voraus, dass es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts handelt (BGH GRUR 1971, 525, 526 - Petite Jacqueline) und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 1970, 370, 372 f. - Nachtigall).
  • LG München I, 25.04.2002 - 7 O 16110/01

    Niederlage für Spiegel im Streit mit Bunten um Scharping-Titelbild

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem vom Kläger angeführten Münchener Verfahren (Landgericht München - Az. 7 O 16110/01, OLG München 29 U 3278/02 = BeckRS 2003, 30304243), in dem es nicht um eine parodistische oder kritische Auseinandersetzung mit dem dort als Vorlage dienenden Foto, sondern um eine Auseinandersetzung mit dem jenem Foto zugrunde liegenden Geschehen gegangen war.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00

    "Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11
    Bei einfachen Nachschöpfungen - also Fällen, in denen bewusst oder unbewusst von dem Originalwerk beeindruckt ein ähnliches Werk geschaffen wird - muss das neue Werk, wenn es § 24 UrhG unterfallen soll, von seinem Gesamteindruck derart eigenständig sein, dass dahinter die Übernahmen aus dem Originalwerk zurücktreten, also "verblassen" (BGH GRUR 2002, 799, 800 - Stadtbahnfahrzeug; BGH GRUR 1994, 208 - Alcolix; Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 24 Rz.12).
  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80

    Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Das Berufungsgericht hat die gegen die teilweise Klageabweisung gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Klage auf die Berufung der Beklagten vollständig abgewiesen (OLG Hamburg, ZUM 2015, 577).
  • LG Hamburg, 02.09.2016 - 308 O 437/15

    An Tagen wie diesen - Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung im Internet:

    Auch darf eine Genugtuung nicht auf andere Weise erzielt werden können, etwa weil ein Widerruf den Schaden nicht wiedergutmachen kann oder zu spät kommt (Reber in Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht [Stand: 1.1.2016] § 97 Rz.131; BGH GRUR 1971, 525- Petite Jacqueline) (vgl. zu Vorstehendem auch: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 04. Dezember 2014 - 5 U 72/11 - Rn. 78, juris).

    Dies stellt eine geringere Eingriffsintensität dar als die Bearbeitung selbst (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.2014, 5 U 72/11, Rn. 78 juris; BGH, Urteil vom 28.07.2016, I ZR 9/15, Rz. 46ff - auf fett getrimmt).

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