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   OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90   

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OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90 (https://dejure.org/1991,4655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.07.1991 - 15 U 21/90 (https://dejure.org/1991,4655)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 15 U 21/90 (https://dejure.org/1991,4655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Schadenersatz für Wertverlust einer Arztpraxis durch negative Presseberichterstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch einen Zeitungsbericht; Gewinneinbußen in einer Praxis auf Grund negativer Zeitungsberichte; Aufstellen von unwahren Tatsachenbehauptungen oder Verdachtsmomenten und Schadensersatzpflicht; Grundsätze der Rechtsprechung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    OP-Pfusch ohne Ende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1992, 361
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Sie haben die Person des Klägers öffentlich in ein falsches Licht gebracht (dazu BGH Urteil vom 3.5.1977 - VI ZR 36/74 = NJW 1977, 1288).

    Die Presse muß in solchen Fällen durch kritische Zurückhaltung zu erkennen geben, daß sie die Interessen des Betroffenen über ihren eigenen Belangen nicht aus den Augen verliert (BGH Urt.v. 3.5.1977 - VI ZR 36/74 = NJW 1977, 1288 - Abgeordnetenbestechung).

  • BGH, 26.01.1951 - I ZR 19/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Der Bundesgerichtshof hat dazu in seinem Urteil vom 26.1.1951 (I ZR 19/50 = NJW 1951, 352) ausgeführt, daß in einem solchen Fall nicht am Wortsinn gehaftet werden dürfe, sondern der Inhalt einer Mitteilung ermittelt werden müsse, der sich dem unbefangenen Leser als nächstliegend aufdränge und vom Schreiber der Mitteilung gewollt sei.

    Als Tatsachenbehauptung ist insbesondere der Umstand gewertet worden, daß der Betreffende sich nicht auf die Äußerung eines Verdachtes beschränkt, sondern sich diesen Verdacht mit der von ihm gewählten Form der Äußerung zu eigen macht (BGH Urteil vom 26.1.1951 a.a.O.; ähnlich BGH Urteil vom 20.6.1969 - VI ZR 234/67 = NJW 1970, 187; BGH Urteil vom 20.6.1978 -VI ZR 66/77 = NJW 1978, 2151).

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Der volle Nachweis der Kausalität zwischen der Handlung der Beklagten und dem Verletzungserfolg ist erforderlich für die sogenannte haftungsbegründende Kausalität, d.h. zwischen der Verletzungshandlung der Beklagten und dem ersten Verletzungserfolg (BGH Urteil vom 24.6.1986 - VI ZR 21/85 = NJW 1987, 705).

    Der Zusammenhang zwischen diesem ersten Verletzungserfolg und weiteren Folgeschäden, wie sie hier geltend gemacht werden, unterliegt dagegen als sogenannte haftungsausfüllende Kausalität der Bestimmung des § 287 ZPO (BGH a.a.O., NJW 1987, 705, 706 m.w.N., Mertens in Soergel-Siebert, 12. Aufl., vor § 249, Rdnr. 238 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Als Tatsachenbehauptung ist insbesondere der Umstand gewertet worden, daß der Betreffende sich nicht auf die Äußerung eines Verdachtes beschränkt, sondern sich diesen Verdacht mit der von ihm gewählten Form der Äußerung zu eigen macht (BGH Urteil vom 26.1.1951 a.a.O.; ähnlich BGH Urteil vom 20.6.1969 - VI ZR 234/67 = NJW 1970, 187; BGH Urteil vom 20.6.1978 -VI ZR 66/77 = NJW 1978, 2151).

    Das wäre etwa dann der Fall, wenn das Aufwerfen einer solchen Frage anläßlich einer Dokumentation über Operationen, bei der eine Vielzahl unterschiedlicher Meinungen und Auffassungen zu Worte kommen, geschieht und, soweit eigene Schlußfolgerungen daraus abgeleitet werden, diese allgemeiner und pauschaler Art sind (BGH a.a.O., NJW 1970, 187).

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Ein solcher dreijähriger Vergleich wird auch im Familienrecht bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen gegen Selbständige in der Regel für ausreichend und angemessen erachtet (BGH NJW 1985, 909, 910 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Als Tatsachenbehauptung ist insbesondere der Umstand gewertet worden, daß der Betreffende sich nicht auf die Äußerung eines Verdachtes beschränkt, sondern sich diesen Verdacht mit der von ihm gewählten Form der Äußerung zu eigen macht (BGH Urteil vom 26.1.1951 a.a.O.; ähnlich BGH Urteil vom 20.6.1969 - VI ZR 234/67 = NJW 1970, 187; BGH Urteil vom 20.6.1978 -VI ZR 66/77 = NJW 1978, 2151).
  • BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71

    Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Allerdings muß eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Schadens vorliegen (Leipold in Stein-Jonas, 20. Aufl., § 287 Rdnr. 30 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1972, 1515; BGH LM Nr. 39 und 44 zu § 287 ZPO).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.5.1970 (VI ZR 212/68 = BGHZ 54, 45, 53 ff.) kann zwar der selbständig Tätige seinen Schaden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, also "abstrakt" berechnen, indem er dartut, welchen Gewinn er ohne Eingriff der Beklagten wahrscheinlich erzielt haben würde und diesen damit vergleichen, welchen Gewinn er tatsächlich erzielt hat.
  • BGH, 26.02.1991 - VI ZR 344/89

    Abgrenzung der Verantwortung von Operateur und Anästhesist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Ob im Jahre 1985 von einem Journalisten allgemein Kenntnisse zum unterschiedlichen Verantwortungsbereich eines Chirurgen und eines Anästhesisten verlangt werden konnten, mag dahingestellt bleiben (dazu zuletzt: BGH Urteil vom 26.2.1991 - VI ZR 344/89 = NJW 1991, 1539).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
    Es soll vielmehr ausreichen, wenn der Anspruchsteller so betroffen ist, daß für ihn nachteilige Folgen eintreten können (BGH NJW 1983, 998, 999; BGH VersR 68, 985).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung,

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Dies bedeutet, daß der Kläger seinen materiellen Schaden, der für ihn als Folge der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts aus dieser Entwicklung der Vertragsverhältnisse entstanden ist, von den Beklagten zu 2) und 3) erstattet verlangen kann (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Juli 1991 - 15 U 21/90 - ZUM 1992, 361 ff. mit NA-Beschluß des Senats vom 25. Februar 1992 - VI ZR 256/91).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14

    Sterbedrama - Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die

    Aus der kontextbezogenen Deutung der aufgeworfenen Frage kann sonach im Einzelfall zu folgern sein, dass es sich nicht um eine "echte", sondern um eine "rhetorische" Frage handelt, nämlich um eine lediglich in Frageform gekleidete Äußerung mit dem Substrat einer Tatsachenbehauptung (vgl. etwa BGH NJW 2004, 1034 - "Udo Jürgens im Bett mit Caroline?"; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Juli 2006, - 14 U 86/06 -, NJOZ 2006, 3192 und in juris - "Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht?"; OLG Frankfurt ZUM 1992, 361 - "OP-Pfusch ohne Ende?"; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2013, - 14 U 5/12 -, in juris, - "Liebes-Krise?"; OLG München, Urteil vom 31. Juli 2014, - 18 U 308/14 -, in juris - "Ehebruch und Unfall-Drama - Was hat er damit zu tun?").
  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92

    Peter Gauweiler

    Je stärker nämlich das entworfene Persönlichkeitsbild beansprucht, sich mit der sozialen Wirklichkeit des Dargestellten zu identifizieren, desto schutzwürdiger ist dessen Interesse an "wirklichkeitsgetreuer« Darstellung seiner Person; um so weniger Anlaß besteht dann auch, den Künstler hier rechtlich anders zu behandeln als den Kritiker, dem Art. 5 Abs. 1 GG nicht erlaubt, über den Kritisierten unwahre Behauptungen, die seinen Ruf schädigen, in Umlauf zu setzen (BGHZ 84, 237/239 = NJW 1983, 1194; s. auch OLG Frankfurt a.M. ZUM 1992, 361 ff./365 für den Fall eines Presseartikels: Der "zu verlangende Grad an Richtigkeitsgewähr ist um so höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen ... beeinträchtigt wird«).
  • OLG Köln, 15.10.2020 - 15 W 52/20
    Gleiches gilt für den Fall "D" (OLG Frankfurt a.M. v. 04.07.1991 - 15 U 21/90, juris = Anlage MK 14, Bl. 410 ff. d.A.), weil es auch dort um nicht tatsächlich aufgeklärte mögliche "Pfusch"-Vorwürfe ging, mit denen der Durchschnittsrezipient konkrete tatsächliche Vorgänge rund um noch nicht aufgeklärte "Narkosezwischenfälle" in Verbindung brachte.
  • OLG Köln, 06.07.1999 - 15 U 9/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Danach ist ein voller Nachweis der Kausalität nicht erforderlich; es genügt, wenn eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Schadens spricht (OLG Frankfurt/M, ZUM 1992 361, 365 m.w.N.) Dies ist vorliegend angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Kündigung und dem Sendebeitrag wie auch der in dem Kündigungsschreiben enthaltenen Begründung, daß die Akzeptanz des Klägers als gynäkologischer Belegarzt in der Bevölkerung infolge der öffentlichen Diskussion um seine fachliche Kompetenz nicht mehr gewährleistet sei, der Fall.
  • LG Düsseldorf, 18.05.2016 - 12 O 384/14

    Anschwärzung eines Mitbewerbers von Dienstleistungen für Kommunen durch ein

    Bei der Äußerung eines Verdachts, einer Vermutung oder einer Möglichkeit oder dem Aufwerfen einer Frage in einem Text oder einer Äußerung darf nicht an dem Wortsinn der Erklärung gehaftet werden, sondern der Inhalt einer Mitteilung ermittelt werden, der sich dem unbefangenen Leser als nächstliegend aufdrängt und vom Schreiber der Mitteilung gewollt sei (BGH NJW 1951, 352; OLG Frankfurt a.M. ZUM 1992, 361).
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