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   OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 162/97   

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https://dejure.org/1998,9166
OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 162/97 (https://dejure.org/1998,9166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.1998 - 3 U 162/97 (https://dejure.org/1998,9166)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 3 U 162/97 (https://dejure.org/1998,9166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    CD Cover

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 31 Abs. 4, Abs. 5, 72 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1721
  • GRUR 2000, 45
  • ZUM 1999, 410
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG München I, 06.05.2009 - 21 O 5302/09

    Urheberrechtsverletzung: Verwendung eines Fotos im Rahmen des Vertriebs und der

    Dies folgt aus den zurecht von der Beklagten angeführten Umständen, dass andernfalls bei Auslauf der Lizenz kostenintensiv der Lagerbestand des Tonträgers zurückgezogen und ein neues Artwork erstellt werden müsste, Regressansprüche bei fortgesetztem Vertrieb durch Abnehmer des Tonträgerunternehmens drohen und auch ein Wiedererkennungseffekt als nicht unwesentliches Marketingmittel (vgl. insofern OLG Hamburg GRUR 2000, 45, 48 - CD-Cover ) verloren gehen würde.

    Nicht entscheidungserheblich war daher, ob sich das Nutzungsrecht für CD-Cover (bzw. ein Anspruch auf Einräumung desselben gegen Zusatzvergütung) alternativ aus einer ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB ergeben und dies einem Unterlassungs- bzw. Auskunftsanspruch entgegengehalten werden kann (so das OLG Hamburg GRUR 2000, 45, 48 - CD-Cover ), oder aber ob dieser etwaige Einwand der unzulässigen Rechtsausübung schon mangels vorheriger Einholung der Zustimmung des Urhebers nicht greift (so der BGH GRUR 2002, 248, 252 - SPIEGEL-CD-ROM ).

  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 229/09

    Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in

    Der Vertragszweck ist nicht einseitig etwa nach den Vorstellungen des Erwerbers, sondern im Wege der Auslegung unter objektiver Gesamtwürdigung aller Umstände nach Treu und Glauben unter Beachtung der Verkehrssitte zu ermitteln (OLG Hamburg in ZUM 1999, 410, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappen; Bindung des Erben

    Für die Auslegung der stillschweigenden Nutzungsrechtseinräumung kommt es deshalb maßgeblich auf den Übertragungszweck an (OLG Hamburg, GRUR 2000, 45; Nordemann a.a.O., § 31 Rn. 109).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08

    Rechteverletzung an einem 20-Sekunden-Musikjingle für ein Produkt unter dem Titel

    Der Vertragszweck ist nicht einseitig etwa nach den Vorstellungen des Erwerbers, sondern im Wege der Auslegung unter objektiver Gesamtwürdigung aller Umstände nach Treu und Glauben unter Beachtung der Verkehrssitte zu ermitteln (OLG Hamburg in ZUM 1999, 410, m.w.N.).
  • LG Hamburg, 27.03.2015 - 308 O 231/12

    Hallo Spencer - Schadensersatz wegen Ausstrahlung einzelner Folgen einer

    Dabei gilt ein generalisierender Maßstab, wobei auf die Kenntnis des durchschnittlichen Urhebers - um dessen Rechtshandlungen es bei der Auslegung des § 31 Abs. 4 UrhG geht - und nicht auf die des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. Hans. OLG GRUR 2000, 45 - CD Cover; Spindler in Schricker/Loewenheim/Spindler aaO. § 31a Rn. 30; aA BGH GRUR 1997, 215, 217 - Klimbim).
  • LG Stuttgart, 29.01.2004 - 17 O 679/03

    Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Revisionsfassung der Lutherbibel aus dem Jahre

    Denn die CD war zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechtseinräumung als neuer Tonträger bekannt (vgl. Fromm / Nordemann / Hertin Urheberrecht 9. Auflage 1998, §§ 31/32 Rdnr. 18; OLG Hamburg GRUR 2000 S. 45, 47).
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