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   OLG München, 23.12.1999 - 29 U 4142/99   

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https://dejure.org/1999,8986
OLG München, 23.12.1999 - 29 U 4142/99 (https://dejure.org/1999,8986)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.1999 - 29 U 4142/99 (https://dejure.org/1999,8986)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 29 U 4142/99 (https://dejure.org/1999,8986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    UrhG § 49 Abs. 1
    Elektronischer Pressespiegel

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zeitschriften nicht von § 49 Abs. 1 UrhG erfasst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung wegen der Vervielfältigung von Beiträgen aus Zeitschriften; Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Vermutung der Sachbefugnis für eine Wahrnehmungsgesellschaft mit Blick auf einen Auskunftsanspruch; Vermutung der Sachbefugnis für eine ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    VG Wort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2000, 243
  • afp 2000, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Die Rechtsprechung ging dabei als selbstverständlich davon aus, daß der Beklagten dieser Anspruch zusteht (OLG München GRUR 1980, 234; OLG Köln GRUR 1980, 913, 915; OLG Düsseldorf GRUR 1991, 908, 909; OLG München NJW-RR 1992, 749; ZUM 2000, 243, 247).
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Zudem sind Wochenzeitschriften naturgemäß nicht tagesaktuell und haben eher einen universellen Inhalt, der nicht lediglich Tagesinteressen dient (OLG München, AfP 2000, 191, 193; Wandtke/Bullinger/Lüft, a.a.O., § 42 Rdnr. 4; a. A. OLG München, GRUR 2002, 875, 876; Schricker/Melichar, a.a.O., § 49 Rdnr. 5).
  • OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01

    Schranken des Urheberrechts für Pressespiegel

    Der eingeklagte Auskunftsanspruch ergebe sich aus § 97 UrhG ; § 49 Abs. 1 Satz 1 UrhG finde auf Artikel aus Zeitschriften keine Anwendung, wobei nach der Entscheidung des OLG München die auch hier streitgegenständliche Wochenschrift "W" nicht zu den Zeitungen im Sinne von § 49 Abs. 1 Satz, 1 UrhG gerechnet werden könne (OLG München, AfP 2000, 191 f.).

    k) Soweit der 29. Zivilsenat des OLG München in seiner Entscheidung - 29 U 4142/99 - (AfP 2000, 191 f., 193) einen anderen Standpunkt vertreten hat, ist anzumerken, dass die vorliegend zentral streitige Rechtsfrage dort nicht weiter thematisiert wurde.

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