Rechtsprechung
LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01, 7 Sa 726/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01
- LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01, 7 Sa 726/01
- LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01 7 Sa 726/01
- BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
Papierfundstellen
- ZUM 2003, 164
- afp 2003, 86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses von dem Eintritt einer auflösenden Bedingung abhängig machen (BAG Urt. v. 11.10.1995 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20 -, v. 26.06.1996 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 23 -, v. 24.09.1997 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192).Hierbei sind grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Befristungskontrolle anzuziehen, allerdings mit der Maßgabe, dass der höheren Ungewissheit bei der auflösenden Bedingung bei der Prüfung des sachlichen Grundes Rechnung zu tragen ist (BAG 24.09.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192).
- ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01
Unwirksamkeit auflösender Bedingung in Darstellervertrag bei Verletzung …
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 - teilweise abgeändert:.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Bei der Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem "Niveau" oder ihrem "künstlerischen Wert" um ein Kunstwerk im Sinne dieser Norm; die Fernsehserie ist eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173/189 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68]; E 67, 213/226).
- BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Neben der Frage der wirksamen Vereinbarung einer auflösenden Bedingung ist bei Eintritt der Bedingung darüber hinaus zu prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz besteht; in diesem Falle endet das Arbeitsverhältnis nicht (BAG, Urt. v. 09.08.2000 - 7 AZR 214/99 und 7 AZR 749/98 -). - LAG Köln, 22.06.1998 - 3 Sa 184/98
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung …
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Der Klägerin war eine bestimmte Rolle übertragen; entfiel diese Rolle, so kam die Möglichkeit, sie anderweitig, d.h. in einer anderen Rolle zu beschäftigen, praktisch nicht in Betracht (so in einem vergleichbaren Fall: LAG Köln, 22.06.1998, NZA-RR 1999, 512). - BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 658/98
Eintritt einer auflösenden Bedingung vor Erfüllung der Wartezeit des § 1 KSchG
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Ein etwaiger Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit der auflösenden Bedingung; diese Vorschrift dient dem Mobilitäts-, nicht aber dem Bestandsschutz des Arbeitnehmers (BAG 20.10.1999 AP BGB § 620 Bedingung Nr. 25). - BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Neben der Frage der wirksamen Vereinbarung einer auflösenden Bedingung ist bei Eintritt der Bedingung darüber hinaus zu prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz besteht; in diesem Falle endet das Arbeitsverhältnis nicht (BAG, Urt. v. 09.08.2000 - 7 AZR 214/99 und 7 AZR 749/98 -). - BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses von dem Eintritt einer auflösenden Bedingung abhängig machen (BAG Urt. v. 11.10.1995 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20 -, v. 26.06.1996 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 23 -, v. 24.09.1997 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192). - BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
Bei der Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem "Niveau" oder ihrem "künstlerischen Wert" um ein Kunstwerk im Sinne dieser Norm; die Fernsehserie ist eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173/189 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68]; E 67, 213/226).
- BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02
Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 26. Juni 2002 - 7 Sa 568/01 und 7 Sa 726/01 - wird zurückgewiesen. - AG Brandenburg, 27.11.2012 - 31 C 59/11
Künstlergage - Darlegungs- und Beweislast für eine Vergütungsvereinbarung
Wegen der grundrechtlich verbürgten Kunstfreiheit (BVerfG, NJW 2006, Seiten 596 ff. = ZUM 2005, Seiten 809 ff.; BGH, Urteil vom 24.01.1956, Az.: VI ZR 147/54, u. a. in: BGHZ 19, Seiten 382 ff.; KG Berlin, ZUM-RD 1999, Seiten 337 ff.; LAG Brandenburg, ZUM 2003, Seiten 164 f. = AfP 2003, Seiten 86 ff.) wurde durch die Kläger jedoch keine in jeder Beziehung werkgetreue Aufführung geschuldet.