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   LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01, 7 Sa 726/01   

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https://dejure.org/2002,19822
LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01, 7 Sa 726/01 (https://dejure.org/2002,19822)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2002 - 7 Sa 568/01, 7 Sa 726/01 (https://dejure.org/2002,19822)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 7 Sa 568/01, 7 Sa 726/01 (https://dejure.org/2002,19822)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2003, 164
  • afp 2003, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses von dem Eintritt einer auflösenden Bedingung abhängig machen (BAG Urt. v. 11.10.1995 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20 -, v. 26.06.1996 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 23 -, v. 24.09.1997 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192).

    Hierbei sind grundsätzlich die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Befristungskontrolle anzuziehen, allerdings mit der Maßgabe, dass der höheren Ungewissheit bei der auflösenden Bedingung bei der Prüfung des sachlichen Grundes Rechnung zu tragen ist (BAG 24.09.1997 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192).

  • ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01

    Unwirksamkeit auflösender Bedingung in Darstellervertrag bei Verletzung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 26.07.2001 - 4 Ca 813/01 - teilweise abgeändert:.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Bei der Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem "Niveau" oder ihrem "künstlerischen Wert" um ein Kunstwerk im Sinne dieser Norm; die Fernsehserie ist eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173/189 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68]; E 67, 213/226).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Neben der Frage der wirksamen Vereinbarung einer auflösenden Bedingung ist bei Eintritt der Bedingung darüber hinaus zu prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz besteht; in diesem Falle endet das Arbeitsverhältnis nicht (BAG, Urt. v. 09.08.2000 - 7 AZR 214/99 und 7 AZR 749/98 -).
  • LAG Köln, 22.06.1998 - 3 Sa 184/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Der Klägerin war eine bestimmte Rolle übertragen; entfiel diese Rolle, so kam die Möglichkeit, sie anderweitig, d.h. in einer anderen Rolle zu beschäftigen, praktisch nicht in Betracht (so in einem vergleichbaren Fall: LAG Köln, 22.06.1998, NZA-RR 1999, 512).
  • BAG, 20.10.1999 - 7 AZR 658/98

    Eintritt einer auflösenden Bedingung vor Erfüllung der Wartezeit des § 1 KSchG

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Ein etwaiger Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit der auflösenden Bedingung; diese Vorschrift dient dem Mobilitäts-, nicht aber dem Bestandsschutz des Arbeitnehmers (BAG 20.10.1999 AP BGB § 620 Bedingung Nr. 25).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Neben der Frage der wirksamen Vereinbarung einer auflösenden Bedingung ist bei Eintritt der Bedingung darüber hinaus zu prüfen, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz besteht; in diesem Falle endet das Arbeitsverhältnis nicht (BAG, Urt. v. 09.08.2000 - 7 AZR 214/99 und 7 AZR 749/98 -).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses von dem Eintritt einer auflösenden Bedingung abhängig machen (BAG Urt. v. 11.10.1995 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 20 -, v. 26.06.1996 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 23 -, v. 24.09.1997 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
    Bei der Fernsehserie handelt es sich unabhängig von ihrem "Niveau" oder ihrem "künstlerischen Wert" um ein Kunstwerk im Sinne dieser Norm; die Fernsehserie ist eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfGE 30, 173/189 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68]; E 67, 213/226).
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