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   LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04   

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https://dejure.org/2005,12222
LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04 (https://dejure.org/2005,12222)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.2005 - 308 O 390/04 (https://dejure.org/2005,12222)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 2005 - 308 O 390/04 (https://dejure.org/2005,12222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Klingeltöne und Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klingeltöne und Urheberrecht

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 316 (Ls.)
  • ZUM 2005, 483
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04
    Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 - "Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es in der Literatur für eine Coverversion bejaht wird (Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht.
  • LG Hamburg, 13.07.2005 - 308 O 378/05

    Urheberrechtlicher Schutz gegen die Verwendung von geschützten Melodien durch

    Wie die erkennende Kammer bereits in Bezug auf den GEMA-Berechtigungsvertrag 2002 im Einzelnen ausgeführt hat (z.B. Urteil vom 10.12.2004, Az.: 308 O 501/04, ZUM 2005, 485, 487 [LG Hamburg 10.12.2004 - 308 O 501/04] ; Urteil vom 18.03.2005, Az.: 308 O 390/04, ZUM 2005, 483, 484) [LG Hamburg 18.03.2005 - 308 O 390/04] , ist der GEMA in diesem Berechtigungsvertrag mit dem Recht zur Nutzung des Werks "als Ruftonmelodie" nicht das Recht eingeräumt worden, Dritten auch die Umgestaltung des Werks zu einem Rufton zu gestatten.
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