Rechtsprechung
LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)
Klingeltöne und Urheberrecht II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Klingeltöne und Urheberrecht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Klingeltöne und Urheberrecht
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 316 (Ls.)
- ZUM 2005, 483
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95
Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung; …
Auszug aus LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04
Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 - "Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es in der Literatur für eine Coverversion bejaht wird (…Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht.
- LG Hamburg, 13.07.2005 - 308 O 378/05
Urheberrechtlicher Schutz gegen die Verwendung von geschützten Melodien durch …
Wie die erkennende Kammer bereits in Bezug auf den GEMA-Berechtigungsvertrag 2002 im Einzelnen ausgeführt hat (z.B. Urteil vom 10.12.2004, Az.: 308 O 501/04, ZUM 2005, 485, 487 [LG Hamburg 10.12.2004 - 308 O 501/04] ; Urteil vom 18.03.2005, Az.: 308 O 390/04, ZUM 2005, 483, 484) [LG Hamburg 18.03.2005 - 308 O 390/04] , ist der GEMA in diesem Berechtigungsvertrag mit dem Recht zur Nutzung des Werks "als Ruftonmelodie" nicht das Recht eingeräumt worden, Dritten auch die Umgestaltung des Werks zu einem Rufton zu gestatten.