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   LG München I, 20.07.2005 - 21 O 11289/05   

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https://dejure.org/2005,13913
LG München I, 20.07.2005 - 21 O 11289/05 (https://dejure.org/2005,13913)
LG München I, Entscheidung vom 20.07.2005 - 21 O 11289/05 (https://dejure.org/2005,13913)
LG München I, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 21 O 11289/05 (https://dejure.org/2005,13913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einräumung von Klingeltonnutzungsrechten; Erforderlichkeit der Zustimmung des Komponisten vor der Bearbeitung eines Liedes als Klingelmelodie; Übertragungsfähigkeit von Urheberrechten; Beinhaltung eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 14, 23, 39 UrhG

  • mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)

    GEMA-Wahrnehmung bei Klingeltönen

  • mehrwertdiensteundrecht.de

    GEMA-Wahrnehmung bei Klingeltönen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine GEMA-Beschränkungen bei Klingeltönen erlaubt

  • beck.de (Leitsatz)

    Urheberrechts-Wahrnehmung an Handy-Klingeltönen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine GEMA-Beschränkungen bei Klingeltönen erlaubt

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 49
  • ZUM 2005, 920
  • afp 2006, 210
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Einer zusätzlichen Einwilligung des Urhebers bedarf es nicht, wenn das Musikwerk auf eine Art und Weise zum Klingelton umgestaltet worden ist, die bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar war (Schricker/Dietz, Urheberrecht, 3. Aufl., § 14 UrhG Rdnr. 11a; Poll, MMR 2004, 67, 71 ff.; Castendyk, ZUM 2005, 9, 13 ff.; Wandtke/Schunke, UFITA 2007, 61, 79 ff.; Landfermann aaO S. 163 f.; Schunke aaO S. 219 ff.; a.A. LG München I MMR 2006, 49 f. ; Hertin, KUR 2004, 101, 108 ff.; v. Einem, ZUM 2005, 540, 543 ff. ; Klees/Lange, CR 2005, 684, 688; Staudt in Kreile/Becker/Riesenhuber, Recht und Praxis der GEMA, 2. Aufl., Kap. 10 Rdn. 211 ff.).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts sind die Rechte zur Nutzung von Musikstücken als Klingelton auch nach dem Berechtigungsvertrag 2005 der GEMA umfassend zur Wahrnehmung eingeräumt (ebenso im Ergebnis Schunke aaO S. 228 ff.; a.A. LG München I ZUM 2005, 920, 922 ; Staudt in Kreile/Becker/Riesenhuber aaO Kap. 10 Rdn. 212 f.).

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Dies hat das Landgericht zutreffend erkannt und dem schließt sich der Senat an ( zustimmend auch LG München, Urteil vom 20.7.2005 zum Aktz. 21 O 11289/05, S.10, hier vorgelegt als Anlage BK 3 ; Klees/Lange CR 05, 684,687, Anlage BB 8; Von Einem ZUM 2005, 540, Anlage BB 7).
  • LG Hamburg, 10.03.2006 - 308 O 514/05

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, ein Musikwerk als

    Das Landgericht München I hat vielmehr in einem früheren Urteil vom 20.07.2005 (ZUM 2005, 920, 921 f) klar zum Ausdruck gebracht, dass die Entscheidungsbefugnis zur Veröffentlichung und Verwertung eines zu einem Klingelton umgestalteten Werks zum Kernbereich des Urheberpersönlichkeitsrecht zählt und pauschal nicht übertragbar ist mit der Folge, das ein solches "Bearbeitungsrecht" nicht von der GEMA wahrgenommen wird.

    Als nicht zulässig im Hinblick auf den Kontrahierungszwang des § 11 UrhWG erachtet es das Landgericht München I lediglich, wenn die GEMA die Rechtseinräumung an die Vorlage einer Bearbeitungseinwilligung durch den Urheber knüpft im Sinne einer aufschiebenden Bedingung knüpft (LG München I, ZUM 2005, 920, 922).

    Auch insoweit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Hamburg in dem Urteil vom 18.01.2006 (GRUR 2006, 323, 326 - Handyklingeltöne II) verwiesen (im Ergebnis ebenso LG München I, ZUM 2005, 920, 921 f).

  • KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit

    Gleiches gilt für die Entscheidung des Landgerichts München in ZUM 2005, 920 ff., das - soweit nach dem Sachverhalt ersichtlich - ebenfalls nur über die pauschale Übertragung des Bearbeitungsrechts zu befinden hatte.
  • LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05

    Unbeschränkter Zustimmungsvorbehalt des Urhebers bei Klingeltonnutzung

    Der Antragsgegner erwirkte gegen die GEMA beim Landgericht München I, Az.: 21 O 11289/05, eine am 15.06.2005 erlassene einstweilige Verfügung, mit welcher diese verpflichtet wurde, die Erteilung der GEMA-Lizenz von keinen Bedingungen ausgenommen die Entrichtung der Tarifvergütung abhängig zu machen.
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