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   LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03   

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https://dejure.org/2006,9269
LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03 (https://dejure.org/2006,9269)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14.07.2006 - 7 S 2/03 (https://dejure.org/2006,9269)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 7 S 2/03 (https://dejure.org/2006,9269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit einer Fotografie; unfreie Bearbeitung einer Fotografie; Bemessung des Schadensersatzanspruches nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte betreffend eines Lichtbildwerkes aufgrund dessen Individualität; Richterliche Schätzung der Höhe des Schadensersatzes betreffend einer angemessenen und üblichen Vergütung eines Künstlers bei der Verwertung von Fotografien nach ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 23, 24, 97 UrhG

  • ra.de
  • karstenundschubert.de PDF (Volltext und ausführliche Zusammenfassung)

    Geschützte Werke, Lichtbildwerk, Bearbeitung, Unfreiheit

  • lawmas.de PDF

    Unzulässiges Nachstellen einer Fotografie (Freiburger Münster)

  • bildrechte-im-netz.de PDF
  • karsten-chudoba.de PDF (Kurzinformation und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1; ZPO § 287
    Verletzung urheberrechtlicher Schutzrechte betreffend eines Lichtbildwerkes aufgrund dessen Individualität; Richterliche Schätzung der Höhe des Schadensersatzes betreffend einer angemessenen und üblichen Vergütung eines Künstlers bei der Verwertung von Fotografien nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz von Fotos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Schutz von Fotos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz von Fotos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 265 (Ls.)
  • ZUM 2006, 886
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen (BGH, a.a.O.; GRUR 1971, 588 - Disney-Parodie; GRUR 1981, 267 - Dirlada).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Wird ein feststehendes Motiv fotografiert, so kann die schöpferische Leistung des Fotografen in der Auswahl des Aufnahmeorts, in der Wahl eines bestimmten Kameratyps, eines bestimmten Films, eines bestimmten Objektivs sowie in der Wahl von Blende und Zeit sowie weiterer Feineinstellungen liegen (BGH, GRUR 2003, 1035 - Hundertwasser-Haus).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97

    Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Einen unverbindlichen Anhaltspunkt bilden die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), da die Empfehlungen der MFM auf der langjährigen und breit gefächerten Beobachtung der Marktgegebenheiten bei der Verwertung von Fotografien beruhen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194, OLG Hamburg, MMR 2002, 677).
  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 44/68

    Ansprüche aus Urheberrechten und Weltvertriebsrechten an der Oper "Der

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Weitgehende Übereinstimmungen legen daher in der Regel die Annahme nahe, dass der Urheber des jüngeren Werkes das ältere Werk benutzt hat (BGH, GRUR 1971, 266 - Magdalenenarie).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 142/86

    Melodienschutz - "Ein bißchen Frieden"

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Für die Beurteilung der Frage, ob die im Einzelfall vorhandenen Übereinstimmungen zwischen zwei Werken auf Zufall oder darauf beruhen, dass das ältere Werk dem Urheber des neuen Werkes als Vorbild gedient hat, ist davon auszugehen, dass angesichts der Vielfalt der individuellen Schaffensmöglichkeiten auf künstlerischem Gebiet eine weitgehende Übereinstimmung von Werken, die auf selbständigem Schaffen beruhen, nach menschlicher Erfahrung nahezu ausgeschlossen erscheint (BGH, GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube; GRUR 1988, 812 - Ein bisschen Frieden).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Für die Beurteilung der Frage, ob die im Einzelfall vorhandenen Übereinstimmungen zwischen zwei Werken auf Zufall oder darauf beruhen, dass das ältere Werk dem Urheber des neuen Werkes als Vorbild gedient hat, ist davon auszugehen, dass angesichts der Vielfalt der individuellen Schaffensmöglichkeiten auf künstlerischem Gebiet eine weitgehende Übereinstimmung von Werken, die auf selbständigem Schaffen beruhen, nach menschlicher Erfahrung nahezu ausgeschlossen erscheint (BGH, GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube; GRUR 1988, 812 - Ein bisschen Frieden).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Eine nach § 24 UrhG zulässige freie Benutzung eines geschützten älteren Werks ist nur dann anzunehmen, wenn das neue Werk gegenüber dem benutzten Werk selbständig ist (BGH, GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werks verblassen (BGH, a.a.O.; GRUR 1971, 588 - Disney-Parodie; GRUR 1981, 267 - Dirlada).
  • OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem Internet-Angebot

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Einen unverbindlichen Anhaltspunkt bilden die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), da die Empfehlungen der MFM auf der langjährigen und breit gefächerten Beobachtung der Marktgegebenheiten bei der Verwertung von Fotografien beruhen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194, OLG Hamburg, MMR 2002, 677).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

    Auszug aus LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03
    Im Hinblick darauf, dass nach der Richtlinie dieselben geringen Anforderungen wie beim Schutz vom Computerprogrammen gelten (§ 69a UrhG) und der nationale Gesetzgeber von einer Richtlinienumsetzung unter Hinweis auf den bereits bestehenden Schutz der fotografischen "kleinen Münze" bewusst abgesehen hat, sind bei Lichtbildwerken allgemein geringe Anforderungen an die Schöpfungshöhe zu stellen (Schulze, a.a.O., Rdnr. 195, Dreyer, in: Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 2004, § 2, Rdnr. 240; Nordemann/Vick, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Auflage 1998, § 2, Rdnr. 74; vgl. auch BGH, GRUR 2000, 317 - Werbefotos).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Es kann dahinstehen, ob die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), bei denen es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt, branchenübliche Vergütungssätze enthalten (bejahend OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 413 Tz. 29; LG Mannheim ZUM 2006, 886, 887; verneinend LG Stuttgart ZUM 2009, 77, 82; vgl. auch BGH GRUR 2006, 136 Tz. 30 - Pressefotos).
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