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   BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 270/06   

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BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 270/06 (https://dejure.org/2007,3950)
BAG, Entscheidung vom 07.02.2007 - 5 AZR 270/06 (https://dejure.org/2007,3950)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 5 AZR 270/06 (https://dejure.org/2007,3950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines international auftretenden, freiberuflichen Opernsängers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund eines festen Engagements; Zeitlicher Anwendungsbereich des Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Üblichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung Krankheit; Arbeitnehmerstatus; AGB-Kontrolle - Bühnenkünstler; Gastvertrag; Probenzeit; Aufführungen; vorübergehende Verhinderung an der Dienstleistung; Ausschluss der Vergütungsfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pflichten des Dienstgläubigers - Vergütungspflicht ohne Dienstleistung: Kurzzeitige Verhinderung, § 616 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1072 (Ls.)
  • ZUM 2007, 507
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

    Auszug aus BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 270/06
    Diese Grundsätze gelten auch für Musiker (vgl. nur BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 114 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 1, zu II 1, 2 der Gründe mwN).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Sie verweist auf ein Urteil des BAG vom 7.2.2007 (5 AZR 270/06 - Die Beiträge Beilage 2007, 140) , in dem das Gericht einen in einer Neuproduktion als Gast auftretenden Opernsänger als Selbstständigen angesehen hat.

    Die Ausführungen des BAG in seinem Urteil vom 7.2.2007 (aaO) könnten für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht übernommen werden.

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn für die Zeit vom ersten Probentag bis zur Premiere, in der die Darbietungen als Sänger, Balletttänzer bzw Schauspieler noch einstudiert werden müssen, jeweils ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung der Tätigkeit umfassendes, ins Gewicht fallendes Weisungsrecht der Theaterleitung sowie eine Eingliederung der Künstler in den "Betrieb" des Theaters bejaht wird (so auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 27.1.2010 - L 1 R 622/08 - Juris RdNr 26; ferner - für die Beurteilung des Probenzeitraums als Arbeitsverhältnis - BAG Urteil vom 7.2.2007 - 5 AZR 270/06 - Die Beiträge Beilage 2007, 140, 145 = Juris RdNr 23).

    Der Klägerin kann schließlich nicht darin beigepflichtet werden, das (Bewertungs)Ergebnis des BAG in seinem Urteil vom 7.2.2007 (5 AZR 270/06 - Die Beiträge Beilage 2007, 140) sei für den vorliegenden Rechtsstreit zu "übernehmen".

    (2) Dass die Beigeladenen zu 3. bis 6. nach der Vertragsgestaltung in einem Dauerrechtsverhältnis (als Beschäftigte) standen und nicht in mehreren aufeinanderfolgenden Vertragsverhältnissen (als Beschäftigte), wird durch die vom BAG für gastspielverpflichtete Künstler (nach § 20 Tarifvertrag "Normalvertrag Solo") im Arbeitsrecht vorgenommene Einschätzung in seinem Urteil vom 7.2.2007 (5 AZR 270/06 - Die Beiträge Beilage 2007, 140) gestützt.

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Nach dem allgemeinen Arbeitnehmerbegriff ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. etwa BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 270/06 - Rn. 13, ZTR 2007, 391; 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 128, 265; Raab GK-BetrVG § 5 Rn. 13, 18 ff.) .
  • LAG Köln, 31.01.2024 - 5 Sa 422/23

    Risikoverteilung i.H. auf die Vergütung bei Theaterbrand; Abgrenzung freie

    Stünden die Aufführungen als Vertragsgegenstand ganz im Vordergrund, seien sie neben den in zeitlicher Hinsicht überwiegenden Proben zumindest gleichgewichtig (BAG 07.02.2007 - 5 AZR 270/06 - Rn. 11 ff.; in diesem Sinne auch LAG Köln 30.09.2020 - 11 Sa 631/19 - Rn. 57 ff.).

    Der Vertrag ist nicht Werkvertrag, weil die Klägerin der Beklagten keinen Erfolg i.S.v. § 631 Abs. 2 BGB schuldete, sondern eine künstlerische Tätigkeit (vgl. zu diesem Aspekt BAG 05.07.2007 - 5 AZR 270/06 - Rn. 11).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Darüber hinaus enthält der Gastspielvertrag jedoch auch rein dienst- beziehungsweise werkvertragsrechtliche Bestimmungen, die mit den in § 14j FAO genannten Rechtsbereichen in keinem Zusammenhang stehen (zur Rechtsnatur des Gast- beziehungsweise Gastspielvertrags vgl. BAG, NJOZ 2007, 4407, 4409; Opolony, ZUM 2007, 519; Loewenheim/Schlatter, aaO Rn. 110; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., Einf. v. § 631 Rn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

    Zwar können nach dem insoweit maßgebenden Arbeitnehmerbegriff auch Künstler Arbeitnehmer sein, wenn sie im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind (vgl. BSG NJOZ, 2014, 352; BAG, NJOZ 2003, 1578; NJOZ 2007, 4407).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 1 R 401/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) leistet ein Gastsänger sowohl bei der Aufführung als auch bei den Proben Dienste iS eines Dienstvertrages nach § 611 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 7. Februar 2007 - 5 AZR 270/06).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) leistet ein Gastsänger sowohl bei der Aufführung als auch bei den Proben Dienste iS eines Dienstvertrages nach § 611 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 7. Februar 2007 - 5 AZR 270/06).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) leistet ein Gastsänger sowohl bei der Aufführung als auch bei den Proben Dienste iS eines Dienstvertrages nach § 611 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 7. Februar 2007 - 5 AZR 270/06).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.2020 - 1 Sa 8/19

    Arbeitnehmerstatus - Violinistin in einem Orchester

    Diese Aussagen hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 7. Februar 2007 (5 AZR 270/06) erneut aufgegriffen.
  • LSG Hessen, 15.12.2016 - L 8 KR 386/14

    Krankenversicherung

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe in einem Urteil vom 7. Februar 2007, Az. 5 AZR 270/06 einen Künstler, für den keine Probenpflicht bestand, als grundsätzlich weisungsfrei und damit selbständig eingeordnet, da die Aufführung selbst keine Weisungsgebundenheit begründe.

    Das stellt aber nur eine schwache Weisungsbindung dar, die alleine ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht zu begründen vermag (vgl. BAG, Urteil vom 7. Februar 2007 - 5 AZR 270/06 - juris, Rn. 18; Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 405/01 - juris).

  • LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Sa 631/19

    Aufhebung des Gastvertrags eines Sängers; Gastvertrag gleich Dienstvertrag;

    Besteht etwa bei den Proben eine Weisungsgebundenheit, ist die Mitwirkung an bestimmten Aufführungen jedoch als selbständige Dienstleistung anzusehen, ist eine Gesamtwürdigung geboten, die nicht nur für die rechtliche Beurteilung von Begründung und Beendigung des Rechtsverhältnisses, sondern auch insgesamt für dessen Inhalt maßgebend ist (BAG, Urt. v. 07.02.2007 - 5 AZR 270/06 -).

    Es kann eher davon gesprochen werden, dass ein gemeinsam erarbeitetes Werk aufgeführt wird und sich die "bessere" künstlerische Konzeption, begrenzt durch das jeweilige Können des Gastes, durchsetzt (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 07.02.2007 - 5 AZR 270/06 -).

    (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. 07.02.2007 - 5 AZR 270/06 -).

  • LAG München, 25.11.2008 - 8 Sa 243/08

    Statusklage und befristeter Vertrag

    Diese Grundsätze gelten auch für Musiker und sonst künstlerisch Tätige (vgl. nur BAG 06.12.1974 - 5 AZR 418/74 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 14, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 114 und 07.02.2007 - 5 AZR 270/06 -, ZTR 2007, 391).

    Ob er neben der auch bei einem Dienstvertrag möglichen vertraglichen Festlegung von Zeit, Inhalt, Dauer und Ort der Tätigkeit noch einer ins Gewicht fallenden Weisungsgebundenheit (vgl. dazu BAG 07.02.2007, aaO., Rn. 15 ff.) unterlag, kann als nicht entscheidungserheblich offen bleiben.

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - 3 K 3974/14

    Inländisches Besteuerungsrecht an den aus Auftritten vor Publikum resultierenden

  • LAG Hamm, 03.04.2007 - 19 Sa 2003/06

    Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern

  • AG Brandenburg, 27.11.2012 - 31 C 59/11

    Künstlergage - Darlegungs- und Beweislast für eine Vergütungsvereinbarung

  • LAG Köln, 15.10.2009 - 10 Ta 129/09

    Rechtsweg bei Streit um Entgeltfortzahlungs- und Verzugslohnanspruch einer

  • ArbG Köln, 24.05.2023 - 9 Ha 7/22
  • SG Detmold, 26.05.2014 - S 7 R 614/10

    Versicherungspflichtige Tätigkeit eines Opernsängers an Theater

  • ArbG Düsseldorf, 29.11.2010 - 2 Ca 5395/10

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags durch Arbeitgeber

  • VG München, 05.03.2009 - M 12 K 08.5068

    Pflichtversicherung; Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer

  • VG München, 05.11.2009 - M 12 K 08.4596

    Pflichtmitgliedschaft; Bestimmtheitsgrundsatz; Abgrenzung von abhängiger und

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