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   OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05   

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OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05 (https://dejure.org/2006,2547)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2006 - 6 U 229/05 (https://dejure.org/2006,2547)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 6 U 229/05 (https://dejure.org/2006,2547)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Datenbank oder Datenhaufen"

    Zu den Vorraussetzungen, der Reichweite und zum Umfang des urheberrechtlichen Datenbankschutzes bei Internet-Datenbanken (hier: Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes).

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG §§ 5 Abs. 2, ... 87 a Abs. 1, 87 b Abs. 1 S. 2, 87 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UIG §§ 3 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 1 8 Abs. 1 Nr. 2 a.F., 9 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; DWDGes § 4 Abs. 1 Nr. 2; Richtlinie 96/9 EG v. 11.03.1996

  • Telemedicus

    Wetterdaten

  • JurPC

    UrhG §§ 5 Abs. 2, ... 87 a Abs. 1, 87 b Abs. 1 S. 2, 87 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UIG §§ 3 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 Nr. 2 a. F., 9 Abs. 1 Nr. 2 n. F.; DWDGes. § 4 Abs. 1 Nr. 2; Richtlinie 96/9 EG v. 11.03.1996
    "Wetterdaten für Luftfahrzeugführer" - Datenbankschutz in Abgrenzung zum Datenhaufen

  • aufrecht.de

    Datenbankschutz für Wetterdatenbank des DWD

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als geschützte Datenbank; Notwendigkeit des Vorliegens einer persönlichen geistigen Schöpfung oder einer wirtschaftlichen Leistung für das Eingreifen eines rechtlichen Schutzes von Datenbanken; Wiederholte und ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 5 Abs. 2, 87a Abs. 1, 87b Abs. 1 Satz 2, 87c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UrhG

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UrHG § 5 Abs. 2; ; UrHG § 87 a Abs. 1; ; UrHG § 87 b Abs. 1 S. 2; ; UrHG § 87 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UIG § ... 3 Abs. 1 S. 2; ; UIG § 4 Abs. 1 S. 1 8 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; UIG § 9 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; DWDGes § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; Richtlinie 96/9 EG v. 11.03.1996

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach Umweltinformationsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechts bei Internet-Werken

  • beck.de (Leitsatz)

    Datenbankschutz in Abgrenzung zum Datenhaufen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechts bei Internet-Werken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 443
  • ZUM 2007, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Dabei ist unschädlich, wenn bei elektronischen Datenbanken - wie dies in der Natur des Mediums liegt - die Daten ungeordnet in den physischen Speicher eingegeben werden und erst das elektronische Material (das Abfragesystem) ihre schutzbegründende systematische oder methodische Ordnung herbeiführt (Richtlinie 96/9/EG, Erwägungsgrund 21; Vogel, a.a.O., § 87a, Rn. 12; Hertin, a.a.O., Rn. 4; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [79] - EZT).

    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).

    Zum einen ist - wie der Senat bereits an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht hat (GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT m.w.N.) - § 5 Abs. 2 UrhG bei richtlinienkonformer Auslegung schon im Ansatz nicht auf Datenbanken anwendbar; die dem Datenbankschutz gezogenen Schranken haben in § 87c UrhG eine abschließende Regelung erfahren (ebenso Thum, a.a.O., § 87c, Rn. 1, 33; Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 37 ff.; § 87a Rn. 1 m.w.N.).

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Landgericht - auf dessen sorgfältig begründete Erwägungen verwiesen werden kann - ist zu Recht davon ausgegangen, dass von der Beklagten als angemessene Lizenzgebühr ein Betrag zu zahlen ist, der dem objektiven, sachlich angemessenen Wert der Rechtsbenutzung entspricht (BGH, GRUR 2000, 685 [687] - Formunwirksamer Lizenzvertrag; Wild, in: Schricker, a.a.O., § 97, Rn. 61 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Für die Schadensberechnung kommt es nämlich nicht auf den tatsächlichen Umfang der Datenauswertung an, sondern darauf, welche Lizenzvereinbarung bei Daten der vorliegenden Art sinnvoll und üblich ist; betrifft die übliche Lizenzgebühr mehr Rechte als sie vom Verletzer illegal genutzt worden sind, geht dies zu seinen Lasten (vgl. BGH, GRUR 1990, 1008 [1010] - Lizenzanalogie; Wild, a.a.O., Rn. 64 m.w.N.).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Es kann dahinstehen, ob der DWD im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 UIG als Behörde anzusehen ist, die Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen hat und ob es sich bei den von ihm erhobenen und gesammelten (SYNOP- und METAR-) Daten um Umweltinformationen im Sinne der §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 1 S. 1 UIG handelt (was zweifelhaft sein mag, weil die zu Grunde liegende Richtlinie 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt nicht bezweckt, ein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei den Behörden verfügbaren Informationen zu gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu irgendwelchen Umweltgütern aufweisen: EuGHE I 2003, 5995 = ABl EU 2003, C 184).
  • LG Köln, 18.11.2005 - 28 O 322/04

    Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Wetterinformationen zum Betrieb eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.11.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 28 O 322/04 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Gesetz geht entsprechend der Richtlinie 96/9/EG vom 11.03.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. EG Nr. 1 77 S. 20) von einem weiten Datenbankbegriff aus (vgl. EuGH, GRUR 2005, 254 [254] - Fixtures-Fußballspielpläne II; Hertin, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl. 1998, § 87a, Rn. 2; Thum, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Aufl. 2006, § 87a, Rn. 5).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00

    Urheberrechtsschutz für "Deutsche Rechnungslegungsstandards"

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Zum anderen liegen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen der als Ausnahmevorschrift eng auszulegenden Bestimmung (Senat, GRUR-RR 2002, 161 [162] - DRS m.w.N.) nicht vor.
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85

    "Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Die Rechtsprechung hat daraus den Schluss gezogen, dass das amtliche Interesse an der freien Veröffentlichung nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet sein muss, die Verwertung der die Information vermittelnden Leistung jedermann freizugeben (BGH, GRUR 1988, 33 [35] - Topographische Landeskarten), während amtliche Statistiken und Informationsschriften ohne rechtserheblichen Inhalt grundsätzlich den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen, soweit nicht besondere akute Gefahrenlagen ein öffentliches Interesse an ihrer möglichst raschen und umfassenden Verbreitung begründen (Katzenberger, in: Schricker, a.a.O., § 5, Rn. 4, 42, 50 f. m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

  • OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 64/04

    Zur Schutzfähigkeit von Webseiten

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Nicht notwendig sind Investitionen von substantiellem Gewicht (vgl. OLG Köln, ZUM 2007, 548, 550; Haberstumpf in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 87a UrhG Rn. 12; Vogel in Schricker/Loewenheim aaO § 87a UrhG Rn. 43; Thum in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 87a UrhG Rn. 55; aA Dreier in Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 3. Aufl., § 87a Rn. 14).
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13

    Begriff des Herstellers einer Datenbank und der Übernahme wesentlicher Teile der

    Es genügt vielmehr, dass er inhaltlich unveränderte Teile der Datenbank in sein eigenes System aufnimmt (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 47ff. - BHB-Pferdewetten; Senat, MMR 2007, 443, 445 - Wetterdaten).
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2012 - 7 K 1820/11

    Umweltinformationsrecht Dem Umweltinformationsanspruch steht kein Ausschlussgrund

    Bei den Missbrauchsmöglichkeiten ist zwischen einem behördenbezogenen und einem verwendungsbezogenem Missbrauch zu unterscheiden (BVerwG vom 24.09.2009 - 7 C 2.09, NVwZ 2010, 189 Rdnr. 35f; siehe auch OLG Köln vom 15.12.2006 - 6 U 229/05, ZUM 2007, 548 Rdnr 39 zu einem Informationsantrag zur nachträglichen Legitimierung der unzulässigen Inanspruchnahme einer urheberrechtlich geschützten Datenbank).
  • LG Köln, 28.01.2021 - 14 O 393/19
    Nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft, es genügt vielmehr, dass er inhaltlich unveränderte Teile der Datenbank in sein eigenes System aufnimmt (OLG Köln, MMR 2007, 443, 445 - Wetterdaten, OLG Köln, MMR 2015, 273, 274 - Photovoltaik-Datenbanken).
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