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   LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07   

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https://dejure.org/2007,3910
LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07 (https://dejure.org/2007,3910)
LG Köln, Entscheidung vom 21.03.2007 - 28 O 15/07 (https://dejure.org/2007,3910)
LG Köln, Entscheidung vom 21. März 2007 - 28 O 15/07 (https://dejure.org/2007,3910)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • webshoprecht.de

    Zur Prüfungspflicht des Portalbetreibers vor und nach einer Rechtsverletzung

  • JurPC

    UrhG § 19a, BGB §§ 823, 1004 analog, TDG § 11 (a.F.)
    Haftung des Webhosting-Anbieters für Urheberrechtsverletzungen

  • aufrecht.de

    Zur Haftung des Webhosters für Urheberrechtsverletzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung streitgegenständlicher Musikwerke im Internet; Angebot eines Webdienstes zur Ermöglichung des Downloads von Dateien; Verzicht auf die Speicherung personenbezogener Daten und Verbindungsdaten; Verantwortlichkeit für die Entstehung von Schäden durch ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 14 GG

  • info-it-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    UrhG § 19a, BGB §§ 823, 1004 analog, TDG § 11 (a.F.)
    Haftung des Webhosting-Anbieters für Urheberrechtsverletzungen; Urheberrecht

  • beck.de (Leitsatz)

    Störerhaftung des Webhosters

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 15.11.2007)

    Rolex-Bumerang für Webhoster

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 6.3.2008)

    Rapidshare.com - Haftung verschärft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 806
  • ZUM 2007, 665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
    Dies besagt, dass nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung angesprochen sind und die Vorschrift nichts darüber besagt, ob ein Diensteanbieter nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Maßstäben oder als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (BGH a.a.O.; OLG München MMR 2006, 739, 740).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
    Der Umfang der dem Diensteanbieter obliegenden Prüfungspflichten bestimmt sich nämlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH a.a.O., S. 863; OLG Düsseldorf MMR 2006, 618, 619, 620).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
    Diese ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
    Anders als in der Cybersky-Entscheidung des OLG Hamburg (MMR 2006, 398 ff.) geht die Kammer jedoch nach den im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht mit der hinreichenden Sicherheit davon aus, dass der Verfügungsbeklagte diese Downloadmöglichkeit gezielt mit ihrer Zweckeignung zur Urheberrechtsverletzung anbietet, er sich insbesondere in die aus den Internetseiten www.xxx bzw. www.xxxx gegebenen Informationsmöglichkeiten hierzu ebenso gezielt zu Nutze macht.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
    Zum einen wird die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage in einer früheren Verletzungshandlung findet, durch das Haftungsprivileg in §§ 8, 11 TDG nicht eingeschränkt (vgl. BGH, GRUR 2004, 860, 862).
  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 28 O 15/07
    Die Wiederholungsgefahr in diesem Sinne wird nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur durch die festgestellte Rechtsverletzung vermutet und kann nur durch Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden (allg.M. vgl. statt aller LG Hamburg ZUM 2006, 661).
  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 100/07

    Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.de

    Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 21.03.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 15/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Im Grundsatz zu Recht hat das Landgericht - auf dessen Urteil (ZUM 2007, 665) der Senat Bezug nimmt - den Antragsgegner nach vorangegangener Abmahnung der Antragstellerin als verpflichtet angesehen, das öffentliche Zugänglichmachen der streitbefangenen urheberrechtlich geschützten Musikwerke über sein Internetangebot zu unterlassen; jedoch beschränkt sich seine Unterlassungsverpflichtung - soweit im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes feststellbar - auf Rechtsverletzungen, die auf Grund einer dem Antragsgegner zumutbaren regelmäßigen Überprüfung der in der Urteilsformel genannten Link-Sammlung aufgedeckt und unterbunden werden können.

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