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   OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06   

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OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06 (https://dejure.org/2007,708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2007 - 11 U 75/06 (https://dejure.org/2007,708)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 11 U 75/06 (https://dejure.org/2007,708)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberschutz: Zulässigkeit der Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher

  • webshoprecht.de

    Zulässigkeit der Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Kurzzusammenfassungen von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) - perlentaucher.de

  • JurPC

    UrhG §§ 12 Abs. 2, 23, 24, 97
    Wiedergabe von "abstracts"

  • aufrecht.de

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form

  • kanzlei.biz

    Wiedergabe verkürzter Buchkritiken (Abstracts) ist zulässig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 12 Abs. 2, 16, 19a, 23, 24 Abs. 1, 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 12 Abs. 2; ; UrhG § 23; ; UrhG § 24; ; UrhG § 97

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 12 Abs. 2; UrhG § 23; UrhG § 24; UrhG § 97
    Zulässigkeit der Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Perlentaucher.de: Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts) können zulässig sein

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Perlentaucher gewinnt auch in zweiter Instanz

  • heise.de (Pressebericht, 11.12.2007)

    Perlentaucher gewinnt erneut gegen FAZ und Süddeutsche

  • heise.de (Pressebericht, 11.12.2007)

    Perlentaucher gewinnt erneut gegen FAZ und Süddeutsche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Zusammenfassung und Veröffentlichung der Zusammenfassung von Buchkritiken; Qualifizierung von Originalrezensionen als geschützte Sprachwerke; Erstreckung von Vereinbarungen auf die Übertragung des Nutzungsrechts auf die Einräumung einer ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Komprimierte Wiedergabe von Zeitungstexten (abstracts) zulässig

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

  • welt.de (Pressebericht, 11.12.2007)

    "Perlentaucher" gewinnt gegen "FAZ" und "SZ"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Komprimierte Wiedergabe von Zeitungstexten ("abstracts") zulässig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Berufung in Sachen «Perlentaucher» zurückgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

Besprechungen u.ä. (2)

  • beckmannundnorda.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Kurzzusammenfassungen von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) - perlentaucher.de

  • CIPReport PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 770
  • NJW 2011, 800
  • MMR 2008, 780 (Ls.)
  • ZUM 2008, 233
  • ZUM 2012, 146
  • afp 2008, 90
  • afp 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 19.05.1998 - 11 U 59/97

    Zustimmungsbedürftigkeit der Bearbeitung eines Buchinhalts zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    Ob aber in der Inhaltsmitteilung im Einzelfall der Tatbestand einer zustimmungsbedürftigen unfreien Bearbeitung i.S.v. § 23 UrhG oder einer ohne Zustimmung zulässigen freien Nutzung i.S.v. § 24 UrhG zu sehen ist, ist anhand der Kriterien zu prüfen, die in der Rechtsprechung zur Abgrenzung beider Tatbestände entwickelt worden sind (so auch - allerdings ohne Bezug zu § 12 UrhG - OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562, unter Bezugnahme auf Goose GRUR 1973, 4, 7; Hackemann, GRUR 1982, 262, 267, ebenso LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69 - Literatur-Werkstatt Grundschule).

    Bei einem Abstract, das ohne wesentliche Verkürzung die Gedanken des Originalwerkes wiedergibt, wird sich demgegenüber der für eine freie Nutzung ausreichende innere Abstand kaum feststellen lassen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562).

    (3) Das bisweilen in Rspr. und Literatur herangezogene Abgrenzungskriterium, wonach eine unfreie Bearbeitung dann vorliegen soll, wenn eine Ersetzung des Originals durch die Bearbeitung zu besorgen ist (so etwa, Haberstumpf, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage, Rn. 205; Rehbinder, Urheberrecht, 14. Auflage, Rn.511, s. auch Senat, ZUM-RD 1998, 561, 562), führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    Grundsätzlich wird darauf abgestellt, ob die Benutzung der Marke durch den Dritten für Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die vom Inhaber der Marke angeboten werden; es wird aber für den Fall an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass die unter der Marke von ihrem Inhaber angebotenen Waren oder Dienstleistungen das Objekt der vom Dritten erbrachten Dienstleistungen waren (s. zu alledem EuGH GRUR 2007, 318, 319 - Adam Opel/Autec).

    Hinsichtlich des § 23 MarkenG folgt dies daraus, dass die Beklagte die Marke "AC" ausschließlich als Angabe über Eigenschaften der von ihr erbrachten Dienstleistungen benutzt; sie weist hiermit darauf hin, dass ihre Abstracts in der "AC" erschienene Originalrezensionen zum Gegenstand haben (vgl. zur Zulässigkeit solcher Angaben nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der Markenrechtsrichtlinie jüngst EuGH GRUR 2007, 318, 320 - Adam Opel/Autec).

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    1) Hinsichtlich möglicher Ansprüche der Klägerin nach § 14 Abs. 5 und 6 MarkenG erscheint schon zweifelhaft, ob die Beklagte die Marke "AC" markenmäßig benutzt, was nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für markenrechtliche Ansprüche ist (BGH GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; BGH GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).

    In der Rspr. sowohl des EuGH (GRUR 1999, 407 - BMW) als auch des BGH (GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) wurde indes als maßgeblich angesehen, ob die Marke zu Unterscheidungen von Waren oder Dienstleistungen als Zeichen eines bestimmten Unternehmens - nicht notwendig des eigenen - benutzt wird.

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    (4) Schließlich ist im Rahmen der Abgrenzung von unfreier Bearbeitung und freier Nutzung auch die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2001, 603, 605 - Mattscheibe - zu Art. 5 Abs. 3 GG).

    Doch kommt es zum einen auf diese "Erforderlichkeit" nicht an (BGH NJW 2001, 603, 604 - Mattscheibe).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    Denn dieses Grundrecht schützt nicht nur die Verbreitung eigener Meinungen, sondern auch die bloße Berichterstattung (BVerfGE 62, 230, 243), und zwar auch dann, wenn hiermit kommerzielle Ziele verfolgt werden (BVerfGE 102, 347, 359).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    1) Hinsichtlich möglicher Ansprüche der Klägerin nach § 14 Abs. 5 und 6 MarkenG erscheint schon zweifelhaft, ob die Beklagte die Marke "AC" markenmäßig benutzt, was nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für markenrechtliche Ansprüche ist (BGH GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; BGH GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    Danach ist es geboten, die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen - und um eine solche handelt es sich im weiteren Sinn auch bei § 24 UrhG - im Licht der Meinungs- und Pressefreiheit auszulegen (BVerfG, NJW 2001, 598, 599 - Germania 3).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    Denn dieses Grundrecht schützt nicht nur die Verbreitung eigener Meinungen, sondern auch die bloße Berichterstattung (BVerfGE 62, 230, 243), und zwar auch dann, wenn hiermit kommerzielle Ziele verfolgt werden (BVerfGE 102, 347, 359).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    (2) Entscheidend für die Abgrenzung zwischen freier Benutzung nach § 24 UrhG und unfreier Bearbeitung nach § 23 UrhG ist grundsätzlich, ob angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten Werkes verblassen (BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen, st. Rspr.).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
    Anders als im Fall der Parodie kommt allerdings das Kriterium der "antithematischen Bearbeitung", auf das die Rspr. dort abgestellt hat (BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie), hier naturgemäß nicht in Betracht.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

  • LG Hamburg, 12.12.2003 - 308 O 57/03

    Urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit der Bearbeitung von

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., ZUM 2008, 233 = AfP 2008, 90 = NJW 2008, 770).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06

    Urheberrecht: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in NJW 2008, 770) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 12/08, (veröffentlich u.a. in GRUR 2011, 134 und NJW 2011, 761) Bezug genommen.
  • LG München I, 12.02.2014 - 21 O 7543/12

    Urheberrechtsverletzung: Urheberrechtsschutzfähigkeit von Ausschnitten aus

    Insoweit konnte sich eine Rechtsüberzeugung der Rechtsgemeinschaft dahingehend, dass eine lizenzfreie Online-Nutzung von Rezensionsausschnitten möglich sein soll, nicht bilden, da sich die Zeitungsverlage in Gestalt der Klägerin sowie der ... bereits in den so genannten Perlentaucher-Verfahren (LG Frankfurt am Main, BeckRS 2006, 14005 -Perlentaucher; OLG Frankfurt am Main, NJW 2008, 770 -Perlentaucher I; BGH, GRUR 2011, 134 -Perlentaucher; OLG Frankfurt am Main, ZUM 2012, 146 -Perlentaucher II) umfassend gegen die eher geringfügiger in ihre Rechte eingreifende Nutzung so genannter Abstracts gewehrt haben und damit innerhalb der Rechtsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht haben, dass sie mit der Nutzung von Online-Rezensionen auch in bearbeiteter Form ohne die Einräumung von Lizenzen nicht einverstanden sind.
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