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   BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05   

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https://dejure.org/2007,189
BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 (https://dejure.org/2007,189)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 (https://dejure.org/2007,189)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 (https://dejure.org/2007,189)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anforderungen an Gegendarstellungsansprüche bei mehrdeutigen Äußerungen -Die Feststellung der Gegendarstellungsfähigkeit einer mehrdeutigen Äußerunglediglich aufgrund einer "nicht fernliegenden Deutung" oder "nicht fernliegendem Eindruck"genügt den verfassungsrechtlichen ...

  • markenmagazin:recht

    Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art 5 Abs 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen unter Einschluß von in Äußerungen versteckt enthaltenen Tatsachenbehauptungen

  • Telemedicus

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • Telemedicus

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • aufrecht.de

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 5 Abs. 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung einer Meinungsäußerung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung gemäß § 11 ...

  • kanzlei.biz

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5; PrG HA § 11
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • uni-muenster.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Eindeutung, Zweideutig - Zu den (verfassungsrechtlichen) Anforderungen an die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anforderungen für Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung bei mehrdeutiger Äußerung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellungbei mehrdeutigen Äusserungen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anforderung an den Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Pressefreiheit - keine Gegendarstellung mehr bei zweideutiger Berichterstattung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-muenster.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • damm-mann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 1/2008, S. 6-13)

  • damm-mann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Klarstellung nach der Stolpe-Rechtsprechung (RA Dr. Roger Mann; AfP 2011, 326-330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 97
  • NJW 2008, 1654
  • VersR 2008, 785
  • MMR 2008, 327
  • MIR 2008, Dok. 026
  • DVBl 2008, 313
  • ZUM 2008, 325
  • afp 2008, 58
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Zur inhaltlichen Gestaltungsfreiheit gehört die Bestimmung, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Der jeweils betroffene Inhalt der Äußerung ist insoweit unerheblich (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Hierzu zählt auch die Vorschrift des § 11 HbgPrG (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).

    Gilt eine Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).

    Denn der Anspruch setzt in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise allein das Betroffensein des Einzelnen in seiner Individualsphäre durch Darstellungen der Massenmedien voraus (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Fernliegende Deutungen (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (dazu vgl. BVerfGE 43, 130 ).

    Die Prüfung kann je nach dem Typ des jeweils erhobenen Anspruchs zu unterschiedlichen Maßstäben führen (vgl. BVerfGE 114, 339 m.w.N.).

    Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfGE 114, 339 ).

  • OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04

    Presserechtliche Gegendarstellung: Verantwortlichkeit für eine mehrdeutige

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -,.

    Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beschwerdeführerin mit seinem Urteil (OLG Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -, ZUM-RD 2005, S. 279 ff.) zurückgewiesen.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    a) Während die in einem Presseerzeugnis enthaltene Meinungsäußerung bereits durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt ist, geht es bei der besonderen Garantie der Pressefreiheit um die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung der Presse für die freie und öffentliche Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    (a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines presserechtlichen Gegendarstellungsbegehrens nach

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Das Rechtschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, dass die Beschwerdeführerin die ihr auferlegte Gegendarstellung vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde zur Abwendung der Zwangsvollstreckung abgedruckt hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).

    Gilt eine Gegendarstellung einer Berichterstattung, die die beanstandete Tatsachenbehauptung bereits nicht enthält, ist die von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Presse verletzt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).

  • BGH, 03.11.1967 - VI ZR 65/66

    Negative Feststellungsklage im ordentlichen Verfahren seitens der Verleger und

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Der Anspruch setzt voraus, dass die Presse sich unter Verbreitung von Tatsachenbehauptungen mit dem Betroffenen befasst hat und stellt nicht zur gerichtlichen Entscheidung, ob die Berichterstattung einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen bewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1967 - VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S.792 ).

    Daher kann auch eine wahrheitsgemäße und rechtmäßige Berichterstattung der Presse - ungeachtet der schon von ihr geübten Sorgfalt - zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichten (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1967 - VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S. 792 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1993 - 1 BvR 1424/92 -, AfP 1993, S. 474 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Fernliegende Deutungen (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (dazu vgl. BVerfGE 43, 130 ).

    (a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.02.1993 - 1 BvR 1424/92

    Pressefreiheit und Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung bei Fehlen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Daher kann auch eine wahrheitsgemäße und rechtmäßige Berichterstattung der Presse - ungeachtet der schon von ihr geübten Sorgfalt - zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichten (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1967 - VI ZR 65/66 -, NJW 1968, S. 792 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 1993 - 1 BvR 1424/92 -, AfP 1993, S. 474 ).
  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht bei so genannten verdeckten Aussagen grundsätzlich davon aus, dass sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1980, - VI ZR 159/78 -, GRUR 1980, 1105 ; Urteil vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98 -, NJW 2000, S. 656 ; Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 -, NJW 2004, S. 598 sowie BVerfGK 2, 325 ).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
    Bei der Verurteilung zur Gegendarstellung handelt es sich der einfachrechtlichen Ausgestaltung nach um eine Maßnahme, die dem von der Äußerung nachteilig Betroffenen lediglich die Möglichkeit einer Gegenäußerung einräumen soll: Sein Persönlichkeitsrecht wird durch Gewährung einer Befugnis geschützt, jede ihn betreffende Tatsachenbehauptung in einer Medienberichterstattung durch eine eigene Wortmeldung um seine Sicht des mitgeteilten Sachverhalts ergänzen zu können (vgl. BGHZ 66, 182 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

  • OLG Hamburg, 24.03.1988 - 3 U 19/88
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung

  • BGH, 04.12.1973 - VI ZR 213/71

    Schadensersatz nach § 945 ZPO bei Gegendarstellung

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, es sei angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG stets von der für den Äußernden günstigsten Deutungsvariante auszugehen (vgl. BVerfG 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - zu I 5 der Gründe) , setzt dies voraus, dass es eine andere Deutungsmöglichkeit gibt.
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).

    Fernliegende Deutungen sind ebenso auszuschließen wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).

    Im Anwendungsbereich von Strafgesetzen ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu der Annahme einer Strafbarkeit führende Auslegung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 349; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Sie ist deshalb auszuscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - a.a.O., 796; BVerfGE 114, 339, 348; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; 2008, 1654, 1655).

    bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655).

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