Rechtsprechung
LG München I, 20.09.2007 - 7 O 22122/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 20.04.2006 - 7 O 22122/04
- OLG München, 23.11.2006 - 29 U 3302/06
- LG München I, 20.09.2007 - 7 O 22122/04
Papierfundstellen
- ZUM 2008, 542
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 23.11.2006 - 29 U 3302/06
Auszug aus LG München I, 20.09.2007 - 7 O 22122/04
Mit dem rechtskräftigen Grundurteil vom 20.4.2006 (Bl. 121/131; OLG München, Urt.v. 23.11.2006 - 29 U 3302/06 , Bl. 161/171) der Kammer wurde festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz wegen der Verletzung der ausschließlichen Nutzungsrechte der Klägerin an dem Drehbuch des Autors ... zu leisten, da sich die Übernahme verschiedener Szenen und Handlungsabläufe daraus als unfreie Bearbeitung darstellt, die der Beklagten nicht gestattet worden war. - OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06
Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für …
Auszug aus LG München I, 20.09.2007 - 7 O 22122/04
Eine Modifikation dieser Grundsätze ist auch im Rahmen der Umsetzung der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt, wie sich aus der vorgesehenen Regelung in § 97 Abs. 2 Satz 3 des Regierungsentwurfes vom 26.1.2007 und der Begründung hierzu ergibt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 37, zur Ablehnung einer Vervielfachung der Lizenzgebühr im Rahmen der Begründung zur Neufassung des § 139 PatG ; vgl. auch die Begründung zur Neufassung des § 97 Abs. 2 UrhG ), unabhängig davon, ob die Bestimmungen der Durchsetzungsrichtlinie im Hinblick auf den Ablauf der Umsetzungsfrist am 29.4.2006 auf vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Sachverhalte Anwendung finden (verneinend OLG München GRUR 2007, 419, 424 [OLG München 21.09.2006 - 29 U 2119/06] re. Sp.). - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus LG München I, 20.09.2007 - 7 O 22122/04
Die Klägerin berechnet ihren Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, was bei Verletzung von ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechten im Ausgangspunkt der ständigen Rechtsprechung entspricht, wonach der Verletzte vom Verletzer dasjenige als Schadensersatz verlangen kann, was vernünftige Parteien im Falle des - fiktiven - Abschlusses eines Lizenzvertrages in Kenntnis der tatsächlichen Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles als angemessene Lizenz vereinbart hätten ( BGH GRUR 1990, 1008, 1009 [BGH 22.03.1990 - I ZR 59/88] - Lizenzmangel;… Dreier/Schulze, UrhG , 2. Aufl., § 97 Rdn. 61;… Schricker/Wild, UrhG , 3. Aufl., § 97 Rdn. 60; jeweils mwN).
- LG Berlin, 22.12.2009 - 15 S 9/07
Zur Anwendung der Lizenzanalogie bei unberechtigter Benutzung fremder Landkarten …
Eine Modifikation der bisherigen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Schadensberechnung - einschließlich derjenigen der Lizenzanalogie - war im Rahmen der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt, wie sich aus der vorgesehenen Regelung in § 97 Abs. 2 Satz 3 des Regierungsentwurfes vom 26.01.2007 und der Begründung hierzu ergibt (ebenso LG München, ZUM 2008, 542-544 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/5048, S. 33, 37 und 48).