Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2311
OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14 (https://dejure.org/2015,2311)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.01.2015 - 14 U 1127/14 (https://dejure.org/2015,2311)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 14 U 1127/14 (https://dejure.org/2015,2311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Telemedicus

    Keine Übertragung eines Nutzungsrechts zur gewerblichen Vervielfältigung durch Erwerb einer Client-Software für ein MMORPG-Spiel

  • Telemedicus

    Keine Übertragung eines Nutzungsrechts zur gewerblichen Vervielfältigung durch Erwerb einer Client-Software für ein MMORPG-Spiel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Durch Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechten

  • online-und-recht.de

    Durch Verwendung einer Client-Software für ein Online-Computerspiel erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    World of Warcraft: Bots verboten

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Bots in World of Warcraft verboten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Games: Blizzard gewinnt Urheberrechtsstreit

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Bothersteller darf Client-Software nicht nutzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 402
  • ZUM 2015, 336
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14
    Dahinter steht die Maxime, dass das Urheberrecht gleichsam die Tendenz hat, so weit wie möglich beim Urheber zurückzuleiben (Ulmer, a.a.O., S. 365; BGH ZUM 1998, 497, 500 - Comic-Übersetzungen; Haberstrumpf in Büscher / Dittmer / Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., Kap. 10 § 31 Rn 15).
  • EuGH, 02.05.2012 - C-406/10

    Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14
    Zudem hätte die Beklagtenseite die Lizenzbeschränkung der in Anspruch genommenen Nutzungsrechte (z.B. Ziff. 2 W. E.) zu beachten, keine Automatisierungssoftware zu verwenden (vgl. EuGH Rs C-406/10, GRUR 2012, 814 Tz 59 - SAS Institute; BT-Drs. 12/4022, S. 12 f.; Haberstumpf in Büscher / Dittmer / Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., Kap. 10 § 69 d Rn 11).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 137/72

    Kassettenfilm

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14
    Es handelt sich um verschiedene nach der Verkehrsauffassung als solche hinreichend klar abgrenzbare, wirtschaftlich-technisch als einheitlich und selbständig erscheinende Nutzungsarten (vgl. BGH GRUR 1974, 786, 787 - Kassettenfilm; Dreier/Schulze/Schulze, UrhG, § 31 Rn. 119; Schricker/Loewenheim/Schricker/Loewenheim, UrhG, § 31 Rn. 85 f., m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Dresden, 20.01.2015 - 14 U 1127/14
    Danach gilt der Grundsatz, dass der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte überträgt, als es der Zweck der Verfügung erfordert (Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl. 1980, S. 364; BGH GRUR 2010, 628, 631 Tz. 33 - Vorschaubilder; Dreier/Schulze/Schulze, UrhG, § 31 Rn. 110, m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    gerichtete Berufung des Beklagten ist weitgehend ohne Erfolg geblieben und hat nur in Bezug auf die Verurteilung zur Auskunftserteilung entsprechend Ziffer 2 d und e der Klageanträge Erfolg gehabt und zur Abweisung der Klage geführt (OLG Dresden, ZUM 2015, 336).
  • OLG München, 02.07.2015 - U 3427/14

    World of Warcraft - Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung der

    Da es sich um Software zur Ermöglichung der Teilnahme an einem Online-Spiel handelt, erwartet der Verkehr jedoch nicht die Einräumung von Rechten zu kommerziellen Zwecken (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2015, Az. 14 U 1127/14, Anlage K 22).
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