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   LG Hamburg, 20.11.1998 - 308 O 178/98   

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LG Hamburg, 20.11.1998 - 308 O 178/98 (https://dejure.org/1998,12499)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.1998 - 308 O 178/98 (https://dejure.org/1998,12499)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 1998 - 308 O 178/98 (https://dejure.org/1998,12499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    UrhG §§ 31 Abs. 4, 132 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 143 Abs. 2
    Übertragung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen nach dem Urheberrecht; Bedeutung des Vorliegens einer ausdrücklichen Vereinbarung hinsichtlich der Nutzungsübertragung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Heinz Erhardt

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 31 Abs. 4, 73 ff., 132 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 143 Abs. 2 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 1999, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 16.02.1929 - I 320/28

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche

    Auszug aus LG Hamburg, 20.11.1998 - 308 O 178/98
    Vor diesem Zeitpunkt war die Übertragung von Nutzungsrechten auch hinsichtlich bei der Übertragung noch nicht bekannter Nutzungsarten möglich, wenn auch die insoweit geschlossenen Verträge unter der Geltung des Zweckübertragungsgedankens eng auszulegen waren (vgl. Schricker, UrhG, Rdnr. 25 zu §§ 31/32 UrhG; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl. Rdnr. 9 zu §§ 31/32 mit jeweils weiteren Nachweisen), so daß Rechte für noch unbekannte Nutzungsarten nur dann als nicht mitübertragen anzusehen waren, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorlag (ebenda; vgl. auch BGHZ 11, 135 ff. (143 f.) - Schallplatten-Lautsprecher-Übertragung; RGZ 118, 282 ff. (286 f.) - Musikantenmädel; 123, 312 ff. (318) - Wilhelm Busch; 240, 255 ff. (258) - Hampelmann).

    Eine derartige weitreichende Rechteübertragung war, da der dahingehende Wille von den Vertragsparteien mithin deutlich kundgetan worden ist, seinerzeit auch zulässig und wirksam (vgl. zur damaligen Rechtslage ausdrücklich RGZ 123, 312 ff. (318) - Wilhelm Busch).

  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.11.1998 - 308 O 178/98
    Vor diesem Zeitpunkt war die Übertragung von Nutzungsrechten auch hinsichtlich bei der Übertragung noch nicht bekannter Nutzungsarten möglich, wenn auch die insoweit geschlossenen Verträge unter der Geltung des Zweckübertragungsgedankens eng auszulegen waren (vgl. Schricker, UrhG, Rdnr. 25 zu §§ 31/32 UrhG; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl. Rdnr. 9 zu §§ 31/32 mit jeweils weiteren Nachweisen), so daß Rechte für noch unbekannte Nutzungsarten nur dann als nicht mitübertragen anzusehen waren, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorlag (ebenda; vgl. auch BGHZ 11, 135 ff. (143 f.) - Schallplatten-Lautsprecher-Übertragung; RGZ 118, 282 ff. (286 f.) - Musikantenmädel; 123, 312 ff. (318) - Wilhelm Busch; 240, 255 ff. (258) - Hampelmann).
  • RG, 29.10.1927 - I 76/27

    Verfilmungsrecht an Operetten

    Auszug aus LG Hamburg, 20.11.1998 - 308 O 178/98
    Vor diesem Zeitpunkt war die Übertragung von Nutzungsrechten auch hinsichtlich bei der Übertragung noch nicht bekannter Nutzungsarten möglich, wenn auch die insoweit geschlossenen Verträge unter der Geltung des Zweckübertragungsgedankens eng auszulegen waren (vgl. Schricker, UrhG, Rdnr. 25 zu §§ 31/32 UrhG; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl. Rdnr. 9 zu §§ 31/32 mit jeweils weiteren Nachweisen), so daß Rechte für noch unbekannte Nutzungsarten nur dann als nicht mitübertragen anzusehen waren, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorlag (ebenda; vgl. auch BGHZ 11, 135 ff. (143 f.) - Schallplatten-Lautsprecher-Übertragung; RGZ 118, 282 ff. (286 f.) - Musikantenmädel; 123, 312 ff. (318) - Wilhelm Busch; 240, 255 ff. (258) - Hampelmann).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Dies setzt nicht nur voraus, dass der Wortlaut der Erklärung, mit der Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt wurden, eindeutig ist (OLG München, ZUM 2000, 61, 65 f.; LG Hamburg, ZUM-RD 1999, 134, 135 f.; vgl. auch LG München I, ZUM 1999, 332, 334 f.).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Das LG München I hat die unstreitige Einbeziehung von Tarifvertrag oder Tarifordnung in den Anstellungsvertrag des Kameramannes eines vor 1966 entstandenen Films ("Der Ölprinz") bei nicht tarifgebundenen Vertragspartnern ebenfalls als eine die Zweckübertragungstheorie verdrängende eindeutige Individualvereinbarung über noch unbekannte Nutzungsarten angesehen (ZUM 1999, 332 [334 f.] - Miturheberschaft des Kameramanns; vgl. für die Übertragung der Rechte an einem Filmdrehbuch aus dem Jahr 1956 auch LG Hamburg, ZUM-RD 1999, 134 [135 f.] - Heinz Erhard).
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