Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 29.07.1999

Rechtsprechung
   LG Köln, 03.02.2000 - 84 O 94/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18184
LG Köln, 03.02.2000 - 84 O 94/99 (https://dejure.org/2000,18184)
LG Köln, Entscheidung vom 03.02.2000 - 84 O 94/99 (https://dejure.org/2000,18184)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 84 O 94/99 (https://dejure.org/2000,18184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2000, 310
  • ZUM-RD 2000, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Das Landgericht hat die Klage unter Bezugnahme auf die im Verfügungsverfahren ergangenen Entscheidungen (LG Köln ZUM-RD 2000, 190; OLG Köln ZUM-RD 2000, 377) abgewiesen.
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.

    Zur Begründung seiner das Unterlassungsbegehren betreffenden Entscheidung hat das Landgericht im wesentlichen sein in dem vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 am 03. Februar 2000 ergangenes Urteil in Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Verfahrensakten 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

    6 U 40/00 84 O 94/99 LG Köln.

    Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 03.02.2000 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 94/99 - wird zurückgewiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 W 107/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10226
OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 W 107/99 (https://dejure.org/1999,10226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.07.1999 - 3 W 107/99 (https://dejure.org/1999,10226)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 3 W 107/99 (https://dejure.org/1999,10226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    BGB § 12
    Benutzung einer Domain-Abkürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Namensverletzung durch Verwendung des Titels einer Zeitschrift als Internet-Domain

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2000, 93
  • ZUM-RD 2000, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Das Berufungsgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung zurückgewiesen (OLG Hamburg CR 1999, 779 = MMR 2000, 40 = K&R 2000, 190 = OLG-Rep 2000, 81).
  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Ohne abgrenzenden Zusatz in der Domain ist demgegenüber eine Namensverletzung in der Regel zu bejahen, wenn der Verkehr die Domain dem Namensträger zuordnet (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 - 3 W 107/99 - Rz. 4, juris - manager-maga.de ; MüKo/ Heine , a.a.O., § 12 Rz. 269).

    Er erstreckt sich auf sämtliche Domains, die den unrichtigen Eindruck hervorrufen, der Namensträger habe dem Gebrauch seines Namens zugestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2015 - I ZR 177/14 - Rz. 24 ff., juris - Landgut A. Borsig ; BGH, Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 150/09 - MMR 2012, 233 - Basler Haar-Kosmetik ; BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03 - MMR 2007, 38 f. - solingen.info ; BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00 - Rz. 24, juris - maxem.de ; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 - 3 W 107/99 - Rz. 4, juris - manager-maga ; OLG Hamburg - Beschluss vom 31.05.2007 - 3 W 110/07 - MMR 2008, 118 - m-blog.de ; MüKo/ Heine , a.a.O., § 12 Rz. 167).

    Sie braucht es sich nicht gefallen zu lassen, dass durch den Gebrauch ihres Namens in einer Domain zunächst der Irrtum hervorgerufen wird, die unter der Domain betriebene Homepage stamme von ihr, damit sie alsdann auf der unter dieser Domain betriebenen Webseite kritisiert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 - 10 U 137/72 - Rz. 27, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 - 3 W 107/99 - Rz. 4, juris - manager-maga ).

    Denn es bleibt ihm unbenommen, in einer anderen Domain den Namen der Klägerin, zu verwenden, wenn dies nicht mit einer Zuordnungsverwirrung verbunden ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 - 3 W 107/99 - Rz. 4, juris - manager-maga ).

  • OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18

    Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig

    Ohne abgrenzenden Zusatz in der Domain ist demgegenüber eine Namensverletzung in der Regel zu bejahen, wenn der Verkehr die Domain dem Namensträger zuordnet (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 ­ 3 W 107/99 ­ Rz. 4, juris ­ managermaga.de; MüKo/Heine, a.a.O., § 12 Rz. 269).

    Er erstreckt sich auf sämtliche Domains, die den unrichtigen Eindruck hervorrufen, der Namensträger habe dem Gebrauch seines Namens zugestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2015 ­ I ZR 177/14 ­ Rz. 24 ff., juris ­ Landgut A. Borsig; BGH, Urteil vom 09.11.2011 ­ I ZR 150/09 ­ MMR 2012, 233 ­ Basler Haar-Kosmetik; BGH, 21.09.2006 ­ I ZR 201/03 ­ MMR 2007, 38 f. ­ solingen.info; BGH, 26.06.2003 ­ I ZR 296/00 ­ Rz. 24, juris ­ maxem.de; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 ­ 3 W 107/99 ­ Rz. 4, juris ­ managermaga; OLG Hamburg ­ Beschluss vom 31.05.2007 ­ 3 W 110/07 ­ MMR 2008, 118 ­ mblog.de; MüKo/Heine, a.a.O., § 12 Rz. 167).

    Sie braucht es sich nicht gefallen zu lassen, dass durch den Gebrauch ihres Namens in einer Domain zunächst der Irrtum hervorgerufen wird, die unter der Domain betriebene Homepage stamme von ihr, damit sie alsdann auf der unter dieser Domain betriebenen Webseite kritisiert wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.1972 ­ 10 U 137/72 ­ Rz. 27, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 ­ 3 W 107/99 ­ Rz. 4, juris ­ managermaga).

    Denn es bleibt ihm unbenommen, in einer anderen Domain den Namen der Klägerin, zu verwenden, wenn dies nicht mit einer Zuordnungsverwirrung verbunden ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.1999 ­ 3 W 107/99 ­ Rz. 4, juris ­ managermaga).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht