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   OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01   

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https://dejure.org/2001,7013
OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 4 U 51/01 (https://dejure.org/2001,7013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung zur Versetzung einer künstlerischen Plastik an einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Ort; Verletzung von Urheberrechten an einem künstlerischen Werk durch Versetzung einer Plastik in einen Bauhof

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Darf ein Kunstwerk entgegen den Willen des Künstlers umgesetzt werden

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 14
    Entstellung eines Werks durch Entfernung von seinem Platz

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 O 20/01
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2001, 443
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 08.06.1912 - I 382/11

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01
    Die vom Kläger bekämpfte Demontage der Plastik stellt damit eine Entstellung im Sinne des § 14 UrhG dar, die der Kläger als Urheber prinzipiell nicht hinzunehmen braucht (vgl. schon RGZ 79, 397 ? Felseneiland mit Sirenen), wenn nicht berechtigte Belange der Beklagten als Eigentümerin dem entgegenstehen.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01
    Denn das Entstellungsverbot richtet sich gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird (BGH JZ 1999, 577 ? Treppenhausgestaltung).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 92/15

    Museumsumbau: "Permanente Rauminstallation" darf demontiert werden!

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach auch in dem Fall der vollständigen Vernichtung des Werks eine Interessenabwägung vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443; Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 14 Rn. 27; Kroitzsch/Götting in: Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24; Dietz/Peukert in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 37), wobei dahinstehen kann, ob dies aus § 14 UrhG oder aus dem allgemeinen verfassungsrechtlich anerkannten Urheberpersönlichkeitsrecht (vgl. Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. § 14 Rn. 25) folgt.

    Ob ein gesetzlicher Abwehranspruch des Urhebers gegen eine Vernichtung seines Werkes mit dem Landgericht in den Fällen angenommen werden kann, in denen ein Kunstwerk von außergewöhnlich hohem künstlerischen Rang betroffen ist oder wenn - jedenfalls bei Museen - die Entfernung des Kunstwerks ausschließlich dem vereinbarten Geschmack Rechnung tragen soll, ohne dass sonst eine sachliche Rechtfertigung wie etwa ein Umbau oder eine beabsichtigte Nutzung der Ausstellungsfläche für andere Präsentationen erkennbar ist (vgl. OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443), kann vorliegend dahingestellt bleiben.

  • LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14

    HHole - Urheberrechtsschutz: Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung

    Die Werkvernichtung sei daher als "schärfste Form der Beeinträchtigung" grundsätzlich von § 14 UrhG erfasst (Dietz/Peukert in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 38 mwN; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 14 Rn. 27 f; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 3. Aufl., § 14 Rn. 49; Schack, GRUR 1983, 56, 57; Honscheck, GRUR 2007, 944, 949; wohl auch Kroitzsch/Götting in Möhring/Nicolini, UrhR, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24 ff; OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443) oder tangiere das allgemeine Urheberpersönlichkeitsrecht (Schmelz, GRUR 2007, 565).

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (ZUM-RD 2001, 443) das Verbringen einer ortsgebundenen Plastik ("Mindener Keilstück") auf einen Bauhof als Entstellung des Werkes bewertet und diese aufgrund einer Interessenabwägung untersagt.

    dd) Ein gesetzlicher Abwehranspruch des Urhebers gegen eine Vernichtung seines Werks ist daher in Fällen der Interessenkollision mit dem Grundeigentum nur im Ausnahmefall denkbar, etwa wenn ein Kunstwerk von außergewöhnlich hohem künstlerischen Rang betroffen ist (zu diesem Abwägungsbelang Dietz/Peukert, aaO Rn. 38a, Dreier, aaO Rn. 28; Kroitzsch/Götting, aaO Rn. 25; kritisch Schack, GRUR 1983, 56, 59) oder wenn - jedenfalls bei Museen - die Entfernung ausschließlich dem veränderten Geschmack Rechnung tragen soll, ohne dass sonst eine sachliche Rechtfertigung wie etwa ein Umbau oder die beabsichtigte Nutzung der Ausstellungsflächen für andere Präsentationen, erkennbar ist (vgl. OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443), die Entfernung also gleichsam Selbstzweck ist, so dass die Zerstörung des Kunstwerks als mutwillig und rechtsmissbräuchlich angesehen werden müsste (zur Grenze des Rechtsmissbrauchs Schack, GRUR 1983, 56, 58; Dietz/Peukert, aaO Rn. 38a).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15

    Verbot der Entstellung eines Kunstwerks: Abwägung des Interesses des Urhebers an

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach auch in dem Fall der vollständigen Vernichtung des Werks eine Interessenabwägung vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443; Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 14 Rn. 27; Kroitzsch/Götting in: Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24; Dietz/Peukert in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 37), wobei dahinstehen kann, ob dies aus § 14 UrhG oder aus dem allgemeinen verfassungsrechtlich anerkannten Urheberpersönlichkeitsrecht (vgl. Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. § 14 Rn. 25) folgt.
  • OLG Köln, 12.06.2009 - 6 U 215/08

    Pferdeskulptur vor dem Aachener Hauptbahnhof: OLG Köln verwirft Berufungen des

    Ein solches Werk kann seine spezifische Aussagekraft nur in dem speziell ausgewählten Umfeld entfalten, so dass dieses Umfeld Teil des Werkes wird (OLG Hamm, Urteil v. 12.07.2001 - 4 U 51/01, bei juris: Rdn. 26).

    Insoweit könnte aber erst die Entfernung von diesem öffentlichen Platz, nicht die bloße Umsetzung zu einer Urheberrechtsverletzung führen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.07.2001 - 4 U 51/01).

  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 4 U 197/10

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Nichtvornahme eines beantragten Augenscheins

    Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen (Senat, Urt. v. 12.07.2001, Az. 4 U 51/01, ZUM-RD 2001, 443).
  • LG Hamburg, 24.04.2015 - 308 O 198/13

    Verletzung des Urheberbenennungsrechts seitens des Nachrichtensenders,

    Das Entstellungsverbot richtet sich daher gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird (OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2001, Az.: 4 U 51/01 Tz. 25, zitiert nach juris = ZUM-RD 2001, 443 - Umsetzung einer standortbezogenen Plastik).
  • LG Köln, 23.07.2008 - 28 O 19/08

    Zulässigkeit der Veränderung des Standortes einer Skulptur sowie der Veränderung

    Der indirekte Eingriff wirkt sich folglich nur auf die geistige Substanz des Werkes aus, so dass das Entstellungsverbot sich gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird, richtet (vgl. OLG Hamm in ZUM-RD 2001, 443).
  • LG Bochum, 16.09.2010 - 8 O 486/09

    Anspruch auf Beseitigung der Verlegung einer Holzbodenplatte unter einen

    Er hat seinem Werk eine bestimmte Form gegeben, in der seine Werkvorstellung in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt und braucht sein Werk nur in dieser Weise gegen sich gelten zu lassen (OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2001, AZ: 4 U 51/01).
  • LG Hamburg, 06.09.2013 - 308 O 23/13

    Forever young - Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Entstellende Nutzung

    Das Entstellungsverbot richtet sich daher gegen jede Verfälschung der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird (OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2001, Az.: 4 U 51/01 Tz. 25, zitiert nach juris = ZUM-RD 2001, 443 - Umsetzung einer standortbezogenen Plastik).
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