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   OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01   

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https://dejure.org/2001,8935
OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01 (https://dejure.org/2001,8935)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2001 - 29 W 2398/01 (https://dejure.org/2001,8935)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2001 - 29 W 2398/01 (https://dejure.org/2001,8935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung; Kostenlast; Sofortiges Anerkenntnis; Anlass zur Klageerhebung; Ausreichende Abmahnung; Mahnung Minderjähriger

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; BGB § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; BGB § 131 Abs. 2
    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Abmahnung gegenüber beschränkt Geschäftsfähigem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2002, 89
  • ZUM-RD 2001, 561
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 17/87

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs wegen Geschäftsunfähigkeit des eine

    Auszug aus OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01
    Dass sie bei der Sachlage keine Veranlassung zu weiteren Überprüfungen sah, ist zwar nachvollziehbar, da aber ein irgendwie gearteter Vertrauensschutz in Bezug auf eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit dem Gesetz fremd ist (BGH ZIP 1988, 829, 831; Palandt-Heinrichs a.a.O. Einf. v. § 104 Rdn. 3 m.w.N.), geht dies zu Lasten der Antragstellerin.
  • AG Meldorf, 14.12.1988 - 31 C 585/87

    Anwaltshonorar für eine außergerichtliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung;

    Auszug aus OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01
    Soweit dem Senat Rechtsprechung bekannt geworden ist, befasst sich das AG Meldorf (NJW 1989, 2548 = CR 1990, 329 mit abl. Anm. Brandi-Dohrn, S. 330) im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten mit dieser Frage und bejaht die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 131 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01
    Dabei wird die (entsprechende) Anwendung der Bestimmungen über Willenserklärungen unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung der Abmahnung auch maßgeblich im Hinblick auf Sinn und Zweck der Abmahnung - Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens - und die hieran geknüpften Folgen (Annahme des meist mit der Abmahnung vorformulierten Angebots auf Abschluss eines Vertragsstrafenvertrages; Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses im Falle einer berechtigten Abmahnung, vgl. BGH NJW 1995, 715 - Kosten bei unbegründeter Abmahnung) befürwortet.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 2 W 17/94

    Veranlassung zur Klageerhebung in Wettbewerbssachen bei unrichtiger Adressierung

    Auszug aus OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01
    Von dieser "Risikoverteilung" werden nur dann Ausnahmen gemacht, wenn ein Verhalten des Abmahnenden mitverantlich dafür war, dass die Abmahnung dem Schuldner nicht zugegangen ist (vgl. zur Frage der richtigen Adressierung: OLG Düsseldorf GRUR 1994, 853; WRP 1995, 40; WRP 1996, 1111; OLG Hamm WRP 1984, 220, 221; Melullis a.a.O. Rdn. 794).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZA 17/10

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München (ZUM-RD 2001, 561 Rn. 16 ff.; zustimmend Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rn. 6b Fn. 46), der sich im Streitfall auch das Landgericht angeschlossen hatte, entfaltet die gegenüber einem Minderjährigen ausgesprochene Abmahnung ohne Zugang an den gesetzlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Wirkung (mit der Folge, dass die Abmahnung nicht wirksam ist und kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten besteht).
  • LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07

    Abmahnung eines Achtjährigen wegen behaupteter strafrechtlich relevanter Aussagen

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zum Schutz von Minderjährigen auch dann, wenn die Abmahnung nicht als Willenserklärung, sondern nur als rechtsgeschäftliche Handlung angesehen wird, diese an den gesetzlichen Vertreter als Adressaten gerichtet werden muss (OLG München, Beschl. v. 28.09.2001 - 29 W 2398/01 - Rdnr. 23 m.w.N., zit. nach Juris).
  • LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 12 O 470/07

    Anspruch auf Unterlassung des Anbietens eines bestimmten Liedes zum Download auf

    Eine gegenüber dem Minderjährigen ausgesprochene Abmahnung entfaltet ohne deren Zugang an den gesetzlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Wirkung (OLG München vom 28.09.2001, 29 W 2398/01, BeckRS 2001 30209037).
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