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   OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00   

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https://dejure.org/2001,5618
OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00 (https://dejure.org/2001,5618)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2001 - 6 U 150/00 (https://dejure.org/2001,5618)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2001 - 6 U 150/00 (https://dejure.org/2001,5618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG §§ 5 15
    Werktitelschutz für "Lifestyle-Magazin" - "modern LIVING" - titelmäßigen Verwendung - Verwechslungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2001, 517
  • ZUM-RD 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00
    Zu einem solchen "titelmäßigen" Gebrauch zählt zwar nicht nur der Gebrauch als Titel für eine Zeitung als Ganzes, sondern auch die Verwendung für einen Teil innerhalb der Druckschrift, sofern es sich bei diesem um eine besondere, nach ihrer sonstigen Aufmachung sowie ihrem Gegenstand und Inhalt nach in gewissem Umfang selbständig gestaltete Abteilung handelt (vgl. BGH WRP 1999, 1279/1281 -"SZENE"-).

    Denn Werktitel i.S. des § 5 Abs. 3 MarkenG dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine betriebliche Herkunft zu enthalten (vgl. BGH MD 2000, 424/427 -FACTS"-; ders. WRP 1999, 1279/1282 -"SZENE"-; ders. WRP 1999, 519/521 -"Max"-).

    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag legen die Schlussfolgerung nahe, dass er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft versanden wird (vgl. BGH MD 2000, 424/427 -"FACTS"; ders. WRP 1999, 1279/1282 -"SZENE"-; ders. WRP 1999, 519/521 -"Max"-; ders. GRUR 1999, 235/237 -"Wheels Magazine"-; ders. GRUR 1993, 692/693 -"Guldenburg"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdn. 81/82 m.w.N.).

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00
    Denn Werktitel i.S. des § 5 Abs. 3 MarkenG dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine betriebliche Herkunft zu enthalten (vgl. BGH MD 2000, 424/427 -FACTS"-; ders. WRP 1999, 1279/1282 -"SZENE"-; ders. WRP 1999, 519/521 -"Max"-).

    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag legen die Schlussfolgerung nahe, dass er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft versanden wird (vgl. BGH MD 2000, 424/427 -"FACTS"; ders. WRP 1999, 1279/1282 -"SZENE"-; ders. WRP 1999, 519/521 -"Max"-; ders. GRUR 1999, 235/237 -"Wheels Magazine"-; ders. GRUR 1993, 692/693 -"Guldenburg"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdn. 81/82 m.w.N.).

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag legen die Schlussfolgerung nahe, dass er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft versanden wird (vgl. BGH MD 2000, 424/427 -"FACTS"; ders. WRP 1999, 1279/1282 -"SZENE"-; ders. WRP 1999, 519/521 -"Max"-; ders. GRUR 1999, 235/237 -"Wheels Magazine"-; ders. GRUR 1993, 692/693 -"Guldenburg"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdn. 81/82 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2001 - 6 U 150/00
    Denn die Bekanntheit eines solchen Titels und das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag legen die Schlussfolgerung nahe, dass er im Verkehr jedenfalls teilweise auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft versanden wird (vgl. BGH MD 2000, 424/427 -"FACTS"; ders. WRP 1999, 1279/1282 -"SZENE"-; ders. WRP 1999, 519/521 -"Max"-; ders. GRUR 1999, 235/237 -"Wheels Magazine"-; ders. GRUR 1993, 692/693 -"Guldenburg"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdn. 81/82 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für

    Nur in diesem Fall wird der Titel auch gegen die Gefahr mittelbarer Verwechslungen geschützt, das heißt gegen die Annahme, dass beide Werke aus dem gleichen oder miteinander verbundenen Unternehmen stammen (Senat, ZUM-RD 2002, 210 = juris Tz. 35 - modern LIVING; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, § 15 Rn. 156).
  • LG Köln, 10.03.2020 - 31 O 193/19
    Gegen die vorliegend allein denkbare mittelbare Verwechslungsgefahr bzw. eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne schützen Werktitel nur ausnahmsweise, wenn der Titel infolge einer besonderen Kennzeichnungskraft nicht wie üblich lediglich zur Unterscheidung des Werks von anderen Werken, sondern auch als Herkunftshinweis dient und zudem eine besondere Bekanntheit hat (BeckOK MarkenR/Thalmaier, 20. Ed. 1.1.2020, MarkenG § 15 Rn. 50; OLG Köln, Urteil vom 11. April 2001 - 6 U 150/00 -, Rn. 35, juris), wie sie § 15 Abs. 3 MarkenG voraussetzt (Ingerl/Rohnke, 3. Aufl. 2010, MarkenG § 15 Rn. 156 m.w.N.).
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