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   LG München I, 25.04.2002 - 7 O 16110/01   

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https://dejure.org/2002,14106
LG München I, 25.04.2002 - 7 O 16110/01 (https://dejure.org/2002,14106)
LG München I, Entscheidung vom 25.04.2002 - 7 O 16110/01 (https://dejure.org/2002,14106)
LG München I, Entscheidung vom 25. April 2002 - 7 O 16110/01 (https://dejure.org/2002,14106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Niederlage für Spiegel im Streit mit Bunten um Scharping-Titelbild

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2002, 444
  • ZUM-RD 2002, 489
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21

    Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account

    Eine für eine Anwendbarkeit des § 10 Abs. 2 UrhG notwendige Bezeichnung als Herausgeber (LG München I, ZUM-RD 2002, 489, 492; LG Stuttgart, GRUR 2004, 325, 328) oder auch die Verlegereigenschaft kann sich aus einer bloßen Veröffentlichung auf einer F.seite ohne weiter Kennzeichnung nicht ergeben.
  • OLG Hamburg, 04.12.2014 - 5 U 72/11

    Urheberrechtsschutz: Freie Benutzung eines Lichtbildwerkes durch entstellende

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem vom Kläger angeführten Münchener Verfahren (Landgericht München - Az. 7 O 16110/01, OLG München 29 U 3278/02 = BeckRS 2003, 30304243), in dem es nicht um eine parodistische oder kritische Auseinandersetzung mit dem dort als Vorlage dienenden Foto, sondern um eine Auseinandersetzung mit dem jenem Foto zugrunde liegenden Geschehen gegangen war.
  • OLG München, 30.01.2003 - 29 U 3278/02

    Zur urheberrechtlichen Schrankenbestimmung bei der Verwendung eines Lichtbildes

    Auf die Berufung der Beklagten und auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25.04.2002 - 7 O 16110/01 - abgeändert.

    Auf dieses Urteil (auszugsweise abgedruckt in ZUM-RD 2002, 489) und die darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen wird Bezug genommen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I (Az. 7 O 16110/01) zurückzuweisen.

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