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   OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13633
OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04 (https://dejure.org/2005,13633)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2005 - 7 U 104/04 (https://dejure.org/2005,13633)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 (https://dejure.org/2005,13633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dienende Gegendarstellung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 HambgPresseG (LPG Hamburg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2005, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04
    Insoweit wird darauf hingewiesen, dass diese Erwägungen sogar dann zutreffen dürften, wenn es sich um einen die Presse stärker beeinträchtigenden Folgenbeseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB wie etwa eine Richtigstellung, handelt (vgl. etwa Urteil des Senates vom 17.12.2002 - 7 U 67/02 - bestätigt durch Urteil des BGH vom 9.12.2003 - VI ZR 38/03).
  • BVerfG, 19.02.1993 - 1 BvR 1424/92

    Pressefreiheit und Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung bei Fehlen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.03.2005 - 7 U 104/04
    Dies kann in der Tat auch nach Ansicht des Senats angesichts der neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG AfP 1993, 474, NJW 1998, 1381) nicht zulässig sein.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -,.

    Das Berufungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 - und das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Oktober 2004 - 324 O 571/04 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beschwerdeführerin mit seinem Urteil (OLG Hamburg vom 15. März 2005 - 7 U 104/04 -, ZUM-RD 2005, S. 279 ff.) zurückgewiesen.

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