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OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 10 O 2620/06
- OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
Papierfundstellen
- ZUM-RD 2007, 117
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09
Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten: …
So setzt der Anspruch auf Gegendarstellung in einem Druckerzeugnis voraus, dass dem Anspruchsverpflichteten unverzüglich im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 4 Berliner PresseG (GVBl. Berlin 1965, 744) und innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten eine Gegendarstellung zugeleitet wird, die sowohl formell als auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (vgl. OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; OLG Stuttgart ZUM 2000, 773; OLG Dresden, ZUM-RD 2007, 117; KG, ZUM-RD 2008, 229; zu Gegendarstellungen in Telemedien vgl. § 56 Abs. 3 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien in der zum 1. März 2007 in Kraft getretenen Fassung des Neunten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (HmbGVBl. 1991, 425)). - OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1422/16
Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Anforderungen an …
Von einem Wegfall des Aktualitätsinteresses innerhalb der Vollziehungsfrist ist gleichfalls nicht auszugehen, nachdem der Kläger für seinen Verfügungsantrag die Aktualitätsgrenze, die der Senat in ständiger Rechtsprechung bei mindestens 14 Tagen ansetzt (ZUM-RD 2007, 117), eingehalten hat und die am 26.7.2016 begonnene 3-Monatsfrist des § 10 Abs. 3 S. 2 SächsPresseG selbst im Zeitpunkt des Ablaufs der Vollziehungsfrist noch nicht abgelaufen war. - LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 225/15
Herbert Grönemeyer siegt gegen Bunte, Axel Springer und Bauer
Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es auch die Zuleitung des Originals der Gegendarstellung nicht an ( Kammer , Urteil vom 14.06.1995 - 28 O 178/95), da auch die Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) der Gegendarstellung den Erfordernissen des § 126 Abs. 1 BGB genügt (vgl. auch: KG, AfP 1993, 748; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 730; OLG München, AfP 1999, 72; OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2006 - 4 U 1541/06;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 11, Rn. 159).
- OLG Dresden, 14.03.2017 - 4 U 142/17
Gegendarstellungsfähigkeit einer Äußerung über einen Politiker
Liegen keine besonderen Umstände vor, ist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Gegendarstellung eine Frist von 14 Tagen als angemessen anzusehen, wenngleich diese Frist keine Obergrenze darstellen darf (Senat, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 1541/06 -, juris). - OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer …
Der Beschluss des OLG Dresden vom 26.10 2006 (Az. 4 U 1541/06) hatte eine Gegendarstellung nach § 15 des MDR-Staatsvertrags zum Gegenstand. - OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 W 282/18
Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsverlangens
Liegen keine besonderen Umstände vor, ist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Gegendarstellung eine Frist von 14 Tagen als angemessen anzusehen, wenngleich diese Frist keine Obergrenze darstellen darf (Senat…, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 U 142/17 -, Rn. 2, juris; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 1541/06 -, juris). - OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung
Erforderlich ist aber mindestens, dass die Gegendarstellung ihrem Wortlaut nach deutlich macht, dass es sich nicht um eine eigene Behauptung der Redaktion handelt (vgl. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117 ff.). - KG, 20.06.2008 - 9 W 72/08
Gegendarstellungsanspruch nach Berliner Recht: Unverzüglichkeit der Zuleitung
Die Annahme einer Regelfrist von 14 Tagen, innerhalb derer die Zuleitung einer Gegendarstellung stets "unverzüglich" im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 4 LPG sein soll, widerspricht diesen Grundsätzen und ist mit dem Gesetzeswortlaut nicht vereinbar (a. A. OLG Dresden ZUM-RD 2007, 117; OLG Stuttgart AfP 2006, 252; OLG Hamburg NJW-RR 2001, 186). - OLG Dresden, 19.01.2016 - 4 U 1762/15 Diese Gegendarstellung muss jedoch dann in ihrem Wortlaut deutlich machen, dass sie nicht eine eigene Behauptung der Redaktion zum Gegenstand hat (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2006, Az. 4 U 1541/06, juris).