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   OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - I-20 U 22/06   

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https://dejure.org/2006,3296
OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - I-20 U 22/06 (https://dejure.org/2006,3296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2006 - I-20 U 22/06 (https://dejure.org/2006,3296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2006 - I-20 U 22/06 (https://dejure.org/2006,3296)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • LawCommunity.de

    Zurückweisung einer Abmahnung mangels Vollmachtsurkunde

  • Telemedicus

    Abmahnung ohne Vollmacht

  • Telemedicus

    Abmahnung ohne Vollmacht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat zwingend eine Originalvollmacht beizuliegen

  • JurPC

    BGB § 174
    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung nur mit Originalvollmacht

  • stroemer.de

    Teichnebler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beifügung einer Vollmachtsurkunde im Original als Erfordernis einer wirksamen anwaltlichen Abmahnung nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften; Gebühren für eine begründete anwaltliche Abmahnung als erstattungsfähige Kosten eines Rechtsstreits

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

  • Judicialis

    TDG § 6; ; BGB § 174; ; BGB § 174 Satz 1; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 174

  • rewis.io
  • MIR - Medien Internet und Recht PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer anwaltlichen Abmahnung gemäß § 174 BGB wegen nicht beigefügter Originalvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Doch Vollmachtsvorlage Pflicht bei Abmahnungen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pflicht der Vollmachtsvorlage bei Abmahnungen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 331
  • ZUM-RD 2007, 579
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85

    Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 22/06
    Der Senat hält demgegenüber nach nochmaliger Überprüfung an der in den Beschlüssen vom 13.07.2000 (GRUR-RR 2001, 286) und vom 19.04.1999 (NJW E-WettbR 1999, 263) vertretenen Auffassung fest, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebenso wie die Mahnung (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 1546, 1547; 1967, 1800, 1802) eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet.

    Es ist allgemein anerkannt, dass § 174 BGB für geschäftsähnliche Handlungen entsprechend gilt (vgl. nur BGH NJW 1987, 1546, 1547; NJW 2001, 289, 290; Palandt/Heinrichs, 65. Auflage, § 174, Rdnr. 2 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 18.01.2006 - 12 O 521/05

    Anspruch auf Unterlassung einer unberechtigten Benutzung eines identischen Bildes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 22/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2006 - 12 O 521/05 - abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.01.2006 (12 O 521/05) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 22/06
    Es ist allgemein anerkannt, dass § 174 BGB für geschäftsähnliche Handlungen entsprechend gilt (vgl. nur BGH NJW 1987, 1546, 1547; NJW 2001, 289, 290; Palandt/Heinrichs, 65. Auflage, § 174, Rdnr. 2 m.w.N.).

    Geschäftsähnliche Handlungen sind in erster Linie Aufforderungen und Mitteilungen, die auf Ansprüche oder Rechtsverhältnisse Bezug nehmen und vielfach im Bewusstsein der dadurch ausgelösten Rechtsfolgen ausgesprochen werden, jedoch nicht unmittelbar auf den Eintritt dieser Rechtsfolgen gerichtet sind oder gerichtet sein müssen (BGH, NJW 2001, 289, 290 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 17.04.1990 - 4 W 117/87

    Anforderungen an die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 22/06
    Teilweise wird angenommen, dass auch eine vom Schuldner mangels Vollmachtsvorlage zurückgewiesene Abmahnung wirksam ist (OLG Köln, WRP 1985, 360, 361; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1323, 1324; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Auflage, Kapitel 41, Rdnr. 6, 6 a m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 22/06
    Der Senat hält demgegenüber nach nochmaliger Überprüfung an der in den Beschlüssen vom 13.07.2000 (GRUR-RR 2001, 286) und vom 19.04.1999 (NJW E-WettbR 1999, 263) vertretenen Auffassung fest, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebenso wie die Mahnung (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 1546, 1547; 1967, 1800, 1802) eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet.
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 22/06
    Zur Beantwortung der Abmahnung ist der Abgemahnte in solchen Fällen innerhalb angemessener Frist stets verpflichtet, gleichviel ob er sich unterwirft oder die Eingehung einer Unterlassungsverpflichtung ablehnt (vgl. BGH GRUR 1987, 54, 55 - Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Piper/Ohly, UWG, 4. Auflage 2006, Rdnr. 19).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2000 - 20 W 37/00

    Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung bei wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 22/06
    Der Senat hält demgegenüber nach nochmaliger Überprüfung an der in den Beschlüssen vom 13.07.2000 (GRUR-RR 2001, 286) und vom 19.04.1999 (NJW E-WettbR 1999, 263) vertretenen Auffassung fest, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebenso wie die Mahnung (vgl. hierzu BGH NJW 1987, 1546, 1547; 1967, 1800, 1802) eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet.
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Teilweise wird eine entsprechende Anwendung des § 174 Satz 1 BGB generell mit der Begründung bejaht, es handele sich bei der Abmahnung um eine geschäftsähnliche Handlung, die ein gesetzliches Schuldverhältnis konkretisiere und Rechtsfolgen auslöse (vgl. OLG Nürnberg WRP 1991, 522, 523; OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 140, 141; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 286 und ZUM-RD 2007, 579; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 12 Rdn. 11; Schwippert in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl., § 84 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2009 - 20 U 253/08

    Erstattung der Kosten einer ohne Übersendung einer Vollmachtsurkunde erfolgten

    In seinem von den Parteien erörterten Urteil vom 21. November 2006 in der Sache mit dem Aktenzeichen I-20 U 22/06 hat der erkennende Senat seine Rechtsauffassung, dass die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung nicht zu erstatten sind, wenn sie wegen Fehlens einer Vollmachtsurkunde zurückgewiesen wird, wie folgt begründet: .
  • OLG Nürnberg, 09.05.2023 - 3 U 3524/22

    Abgabe einer nicht hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung auf

    ff) Soweit die Abmahnung das gesetzliche Schuldverhältnis konkretisiert, insbesondere, indem sie eine Antwortpflicht begründet (hierauf abstellend z.B. OLG Düsseldorf Urteil vom 21. November 2006 - I-20 U 22/06, BeckRS 2007, 14118 = ZUM-RD 2007, 579 (580); OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. Januar 1991, WRP 1991, 522 (523) = GRUR 1991, 387), sind damit keine besonderen Bemühungen und Aufwendungen verbunden, die den Abgemahnten erheblich belasten würden.
  • LG Hamburg, 29.04.2008 - 312 O 913/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit einer Abmahnung ohne

    Teilweise wird angenommen, dass auch eine vom Schuldner mangels Vorlage der Vollmacht zurückgewiesene Abmahnung wirksam ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.07.2001, Az. 6 W 132/01 Rz. 4, zit.n.juris; LG Köln, Urteil vom 18.07.1007, Az. 28 O 480/06 Rz. 23 zit.n.juris m.w.N.), nach einer anderen Auffassung ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung § 174 BGB analog anzuwenden, so dass die Abmahnung ohne die Vorlage der Originalvollmacht unwirksam ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006, Az. 20 U 22/06, Rz. 19 ff., zit.n.juris m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 03.12.2008 - 12 O 393/07

    Abmahnung ohne Originalvollmacht ist unwirksam

    Das OLG Düsseldorf hat nach nochmaliger Überprüfung an der in den Beschlüssen vom 13.07.2000 (GRUR-RR 2001, 286) und vom 19.04.1989 (NJWE-WettbR 1999, 263) vertretenen Auffassung festgehalten (Urteil vom 21.11.2006 - Az.: I-20 U 22/06), dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebenso wie die Mahnung eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechend Anwendung findet.
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