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   LG Essen, 06.10.2006 - 19 O 215/06   

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https://dejure.org/2006,13621
LG Essen, 06.10.2006 - 19 O 215/06 (https://dejure.org/2006,13621)
LG Essen, Entscheidung vom 06.10.2006 - 19 O 215/06 (https://dejure.org/2006,13621)
LG Essen, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 19 O 215/06 (https://dejure.org/2006,13621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 823, 1004 BGB, Art. 2, Art. 5 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Aufführung eines Theaterstückes wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes; Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts eines Menschen durch ein Theaterstück; Darstellung der Schwere eines verübten Verbrechens an einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2007, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Essen, 06.10.2006 - 19 O 215/06
    In dieses wird unzulässig eingegriffen, wenn das Lebensbild einer bestimmten Person, die dem künstlerisch dargestellten Geschehen erkennbar als Vorbild gedient hat, durch frei erfundene Zutaten grundlegend negativ dargestellt wird, ohne dass dies als satirische oder sonstige Übertreibung erkennbar ist ( vgl. BGHZ 50, 133 ( 147 ) - Mephistourteil ).

    Der Umstand allein, dass der Autor eine realen Sachverhalt als Auslöser und Vorlage für sein Stück nimmt, reicht für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nicht aus, weil es für den künstlerischen Schaffensprozess regelmäßig erforderlich sein wird, an reale Geschehnisse anzuknüpfen ( vgl. BGHZ 50, 133 ( 146)).

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Wie das Bundesverfassungsgericht nach Erlass des Berufungsurteils in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Beklagten, die in einem Parallelverfahren gegen ein Theater unterlegen war (LG Essen, ZUM-RD 2007, 92, nachfolgend: OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 3 U 258/06), entschieden hat, wird bei kunstspezifischer Betrachtung die Menschenwürde der verstorbenen Tochter der Beklagten durch das Theaterstück nicht angetastet.
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück -

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau R ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Bergfeld & Partner, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Mai 2007 - 3 U 258/06 -, b) das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Oktober 2006 - 19 O 215/06 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 19. Dezember 2007 einstimmig beschlossen:.
  • LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06

    Rechtliche Ausgestaltung des Unterlassungsanspruchs bzgl. der Aufführung des

    Hingegen führt eine weitgehende Verselbständigung der dargestellten Person gegenüber der als Vorlage dienenden Person zu einer Verminderung oder einem Entfallen eines Eingriffes in das Persönlichkeitsrecht (vgl. LG F, Urteil vom 06.10.2006, Az. 19 O 215/06 m.w.N.).
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