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   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07   

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VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07 (https://dejure.org/2007,4136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2007 - 2 S 290/07 (https://dejure.org/2007,4136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 (https://dejure.org/2007,4136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbeachtlichkeit einer Verjährungseinrede aufgrund des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung; Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Rundfunkgebührenbescheid; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    RGebStV § 4 Abs. 4 (F. 2005); ; EGBGB Art. 229 § 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGebStV § 4 Abs. 4 (F. 2005); EGBGB Art. 229 § 6
    Sonstige Abgaben: Rundfunkgebühr, Verjährung, Überleitungsvorschrift, Einwand der unzulässigen Rechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2007, 555
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 05.01.2007 - 3 K 4289/06

    Rundfunkgebühr; maßgebliche Verjährungsfrist; Einredeausschluss wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07
    Soweit die Antragstellerin ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage hinsichtlich der festgesetzten Rundfunkgebühren für das Jahr 2002 in Höhe von 63, 84 EUR zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt; insoweit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Januar 2007 - 3 K 4289/06 - unwirksam.

    Im Übrigen wird auf die Beschwerde des Antragsgegners der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Januar 2007 - 3 K 4289/06 - geändert.

  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07
    Nach überwiegender Rechtsauffassung ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und so verhindere, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einziehe, könne sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liege (so Senatsurteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 -, NVwZ-RR 1994, 129; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 59 f.; a.A.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07
    Nach überwiegender Rechtsauffassung ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und so verhindere, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einziehe, könne sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liege (so Senatsurteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 -, NVwZ-RR 1994, 129; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 59 f.; a.A.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07
    Solche Zweifel sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. etwa Beschluss vom 18.8.1997 - 2 S 1518/97 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07
    Nach überwiegender Rechtsauffassung ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und so verhindere, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einziehe, könne sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liege (so Senatsurteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 -, NVwZ-RR 1994, 129; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 59 f.; a.A.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07
    Da das Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Verjährungsfrist ohne Überleitungsvorschrift verändert hat, sind für Rundfunkgebühren, die bis zum 1. April 2005 entstanden und noch nicht verjährt waren, die Überleitungsvorschriften zum Verjährungsrecht des EGBGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens entsprechend anzuwenden (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 22.2.1979 - VII ZR 256/77 -, BGHZ 73, 363).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 8 E 246/09

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Nachweis; Verjährung des

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris Rn. 8; Gall, in: Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 4 RGebStV Rn. 54.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris Rn. 8.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 22. Februar 1979 - VII ZR 256/77 -, BGHZ 73, 363 = NJW 1979, 1550 = juris; Gall, in: Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 4 RGebStV Rn. 54 a.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris Rn. 9.

    vgl. dazu einerseits Nds. OVG, Beschlüsse vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, NVwZ-RR 2007, 575 = juris Rn. 5 ff., und vom 10. November 2008 - 4 LB 719/07 -, juris Rn. 20 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris Rn. 13, und andererseits Nds. OVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris Rn. 16 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 17. Juli 2009 - AN 5 K 09.00371 -, juris Rn. 22; VG Karlsruhe, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 4 K 1618/07 -, juris Rn. 33 ff.

  • VG Düsseldorf, 01.02.2011 - 27 K 1831/10

    Rundfunkteilnehmer Ehe Auszug Ausland Zurücklassung Verjährung Übergang Einrede

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -, S. 6 des Entscheidungsabdrucks; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, zitiert nach Juris (Rn. 9).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -, S. 6 des Entscheidungsabdrucks; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, zitiert nach Juris (Rn. 10).

    Dabei kann die in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortete Frage, ob die Erhebung der Verjährungseinrede bei einem Verstoß gegen rundfunkgebührenrechtliche Anzeigepflichten allgemein eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, - vgl. einerseits Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (Rn. 5 ff.); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (Rn. 13); andererseits Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris (Rn. 14); offenlassend OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks - im vorliegenden Fall offenbleiben.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. März 2010 - 3 M 330/09 -, juris (Rn. 3); aber auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris (Rn. 10); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (Rn. 7); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (Rn. 13).

  • VG Karlsruhe, 24.10.2007 - 4 K 1618/07

    Verjährungseinrede gegenüber Rundfunkgebührenforderung

    Da die Vorschrift keine Regelungen zum Beginn und Ende der Verjährungsfrist enthielt, wurden nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung in der Literatur die Vorschriften des BGB für die kurze Verjährungsfrist nach §§ 197, 201 BGB i.d.F. vor Inkrafttreten der verjährungsrechtlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 29.11.2001 (BGBl. I 2002, S. 42 ff.) angewendet, mit der Folge, dass Verjährungsbeginn einer Rundfunkgebührenforderung der Schluss des Jahres war, in dem die Forderung entstanden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.04.2007 - 2 S 290/07 -, zit. in Juris m.w.N.).

    Gegen eine Rückwirkung der verjährungsrechtlichen Neuregelung sprechen zudem die Überleitungsregelungen zum Verjährungsrecht des EGBGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.04.2007 - 2 S 290/07 -, zit. in Juris mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 22.02.1979, BGHZ 73, 363).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 26.04.2007 - 2 S 290/07 - unter Anschluss an sein Urteil vom 14.04.2005 - 2 S 964/03 - ausgeführt, dass der entscheidende Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für den Zeitraum vor Inkrafttreten der Neuregelung der Verjährungsvorschrift nach § 4 Abs. 4 RGebStV an seiner Auffassung festhält, dass sich, wer ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält, grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 2163/06

    Rundfunkgebühr; kein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen

    Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsänderung findet die seit dem 1. April 2005 in Kraft getretene Neufassung der Verjährungsregelung - insbesondere die Regelfrist mit ihrer subjektiven Anknüpfung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) - auf die an diesem Tag bereits verjährten Rundfunkgebührenansprüche keine Anwendung, da die verjährungsrechtliche Neuregelung keine Rückwirkung beansprucht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007 - 2 S 290/07 - ZUM-RD 2007, 555).

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007, aaO; Urteil vom 14.4.2005 - 2 S 964/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).

  • VG Cottbus, 30.04.2009 - 1 K 928/08

    Subjektive Voraussetzungen des Gläubiger für den Beginn der Verjährungsfrist

    Nach § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 6. Dezember 1991 (GVBl. 580 ff., 604) verjährte der Anspruch auf Rundfunkgebühren in 4 Jahren, wobei die Verjährung nach der Rechtsprechung zum bisherigen Recht in entsprechender Anwendung des § 198 und des § 201 BGB mit Ablauf des Jahres begann, in dem der Anspruch entstanden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 - Juris).

    Mit Blick auf das Fehlen einer Übergangsregelung zum Verjährungsrecht im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist umstritten, ob die Überleitungsvorschriften zum Verjährungsrecht im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens anzuwenden sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 1979 - VII ZR 256/77 -, BHGZ 73, 363 zu Art. 169 Abs. 2 EGBGB; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 - Juris - zu § 6 Art. 229 EGBGB) oder ob auf Rundfunkgebührenforderungen, die unter altem Recht entstanden sind, das alte Recht, und für Gebührenforderungen, die ab dem 01. April 2005 entstanden sind, das neue Verjährungsrecht anzuwenden ist (so Gall in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 4 RGebStV, Rn. 54a).

    Unter diesen Umständen wäre es nicht vertretbar, dem Rundfunkteilnehmer, obwohl er die Landesrundfunkanstalt durch Unterlassen der gebotenen und von ihm verlangten Information über den Eintritt des Gebührentatbestandes von der rechtzeitigen Geltendmachung des Gebührenanspruchs abgehalten hat, gleichwohl die Berufung auf die Verjährung und damit ein Leistungsverweigerungsrecht zuzubilligen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. November 2008 - 4 LB 719/07 - Juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 - Juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen

    Der Lauf der Verjährungsfrist begann entsprechend § 201 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Rundfunkgebührenforderung entstanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 - Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., RGebStV, § 4 Rn. 54 f.).

    Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt entsprechend § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Landesrundfunkanstalt) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 -).

  • VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07

    Begründung einer Rundfunkgebührenpflicht durch zusätzliche in einem Gastraum

    Er findet daher grundsätzlich erst ab dem 1. April 2005 Anwendung und gilt nicht für solche Rundfunkgebührenansprüche, die zu diesem Zeitpunkt bereits nach § 4 Abs. 4 RGebStV a.F. verjährt waren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris.

    Welche Verjährungsregelung auf bereits entstandene Rundfunkgebührenansprüche anzuwenden ist, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch nicht verjährt waren, ist mangels einer speziellen rundfunkgebührenrechtlichen Regelung in entsprechender Anwendung der Überleitungsvorschriften des Art. 229 § 6 EGBGB zu beantworten, die insoweit Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Vor dem Hintergrund der dargestellten Rechtsänderung findet die seit dem 1. April 2005 in Kraft getretene Neufassung der Verjährungsregelung - insbesondere die Regelfrist mit ihrer subjektiven Anknüpfung (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) - auf die an diesem Tag bereits verjährten Rundfunkgebührenansprüche keine Anwendung, da die verjährungsrechtliche Neuregelung keine Rückwirkung beansprucht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.04.2007 - 2 S 290/07 - ZUM-RD 2007, 555).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • VGH Hessen, 29.12.2011 - 10 A 2128/10

    Rundfunkgebührenrecht - Firmensitz als Zulassungsort von Fahrzeugen;

    Da das Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Verjährungsfrist ohne Überleitungsvorschrift verändert hat, sind für Rundfunkgebühren, die bis zum 1. April 2005 entstanden und noch nicht verjährt sind, die Überleitungsvorschriften zum Verjährungs-recht des EGBGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1979 - VII ZR 256/77 -, BGHZ 73, 363, juris, Rdnr. 10; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris, Rdnr. 9).

    37 Bei dieser Sachlage kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen, weil die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 27.Mai 1993 - 5 UE 2259/91 -, Bay.VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 7 94.708 -, NVwZ-RR 1997, 230; OVG Schl.-Hol., Urteil vom 17. März 2006 - 3 LB 16/05 - VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris, Rdnr. und Urteil vom 14. April 2005 - 2 S 964/03 -, juris, Rdnr. ; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris, Rdnr. 7 und vom 10. November 2008 - 4 LB 719/07 -, juris, Rdnr. 20).

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 455/07

    Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 1582/11

    Möglichkeit einer Landesrundfunkanstalt zur Festsetzung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 4 LB 719/07

    Beachtlichkeit einer Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen

  • VG Minden, 22.06.2011 - 3 K 2236/09

    Klagen der Mühlenkreiskliniken gegen Rundfunkgebühren - weitergehende Klage

  • VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11

    Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift

  • VG Kassel, 26.11.2018 - 1 K 904/18

    Rückforderung von Familienzuschlag nach später bekanntgewordener Scheidung

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