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   LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08   

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https://dejure.org/2008,14627
LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08 (https://dejure.org/2008,14627)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2008 - 315 O 136/08 (https://dejure.org/2008,14627)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - 315 O 136/08 (https://dejure.org/2008,14627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Herausgabe einer Programmillustrierten mit redaktionellem Anteil durch die Deutsche Post AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen

  • kanzlei.biz

    Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Presse-Unternehmen mit mittelbarer staatlicher Beteiligung darf Programmheft verbreiten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Post darf redaktionelles Programmheft verbreiten

  • kress.de (Pressemeldung, 10.11.2008)

    Klage gegen "Einkauf Aktuell" in 1. Instanz abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Staatsferne der Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2009, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08
    Insoweit hat auch der Umstand Bedeutung, dass ein Unternehmen wie die Beklagte selbst Trägerin von Grundrechten ist (so etwa bezogen auf die hiesige Beklagte BVerwGE 118, 352, 359).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

    Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08
    Die von der Kammer vertretene Ansicht liegt im Übrigen auch auf der Linie der Entscheidung des BVerwG (NVwZ 1998, 1083, 1084), wonach die Beklagte (nur) solange der Grundrechtsbindung aus Art. 1 Abs. 3 GG unterliegt, wie der Bund noch über die Kapitalmehrheit an diesem Unternehmen verfügt.
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10

    Einkauf Aktuell

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Hamburg, ZUM-RD 2009, 215).
  • OLG Hamburg, 09.06.2010 - 5 U 259/08

    Unlauterer Wettbewerb: Einordnung der Deutschen Post AG als Normadressat des

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 06.11.2008 - Gz. 315 O 136/08 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 06.11.2008 (Az. 315 O 136/08), es der Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu untersagen,.

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