Rechtsprechung
   LG Köln, 31.10.2008 - 8 O 256/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24638
LG Köln, 31.10.2008 - 8 O 256/06 (https://dejure.org/2008,24638)
LG Köln, Entscheidung vom 31.10.2008 - 8 O 256/06 (https://dejure.org/2008,24638)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 8 O 256/06 (https://dejure.org/2008,24638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2009, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 24.04.2007 - 15 O 438/05

    Sittenwidrigkeit eines Managementvertrages

    Auszug aus LG Köln, 31.10.2008 - 8 O 256/06
    Der Beklagten war in der Geltungszeit dieses Vertrags die Entscheidungsbefugnis über Art, Dauer und Inhalt ihrer künstlerischen Tätigkeit praktisch genommen (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.).

    Der gegen die guten Sitten verstoßende Gesamtcharakter des Vertrags ergibt sich desweiteren aus den Vergütungsregelungen (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.).

    Diese anteilige Beteiligung liegt jedenfalls im oberen Bereich des Üblichen - und zwar unabhängig davon, ob die unklare Klausel dahingehend auszulegen ist, dass 30 % der Nettoeinnahmen oder sogar der Bruttoeinnahmen gemeint sein sollen (vgl. LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff., wo sogar eine Beteiligung von pauschal 26 % der Nettoeinnahmen als überhöht angesehen wird).

    Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich aus den genannten, die Beklagte einseitig belastenden Vertragsregelungen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Bindung und Erfolgsbeteiligung beider Parteien, das dem Vertrag einen Ausbeutungscharakter verleiht und ihn damit als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.).

  • OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06

    Wirksamkeit einer nachvertraglichen Vergütungsvereinbarung zwischen einem

    Auszug aus LG Köln, 31.10.2008 - 8 O 256/06
    Das Gericht ist sich bewusst, dass das Ziel eines Künstler-Management-Vertrags, die Karriere eines Künstlers zu fördern und aufzubauen, eine enge Einbeziehung des Managers in geschäftliche Fragen des Künstlers sowie auch weitgehende Handlungsvollmachten des Managers fordert, wie sie dementsprechend auch durchaus branchenüblich sind (OLG Hamburg, ZUM 2008, 144 ff. m.w.N.).

    Vielmehr bleibt der Künstler üblicherweise in allen kreativen Entscheidungen frei und federführend (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2008, 144 ff. m.w.N.), was für den Aufbau und die Entwicklung einer künstlerischen Karriere auch unabdingbar ist.

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 358/97

    Rückabwicklung des Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten

    Auszug aus LG Köln, 31.10.2008 - 8 O 256/06
    Die materielle Rechtskraft des Urteils erstreckt sich gem. § 322 Abs. 1 ZPO lediglich auf das Bestehen oder Nichtbestehen der klageweise geltend gemachten Rechtsfolge auf Grund des vorgetragenen Tatsachenkomplexes, nicht aber auf Urteilselemente wie Vorfragen oder die Auslegung einer bestimmten Rechtsnorm (BGH WM 2000, 320; Reichold, in: Thomas/Putzo, 29. Aufl. 2008, § 322 Rn. 10, 19, 20).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 151/13

    Managementvertrag: Vergütungsanspruch gegenüber einem Musiker

    Ohne eine solche weitgehende Handlungsvollmacht lassen sich die Aufgaben, die dem Kläger als Manager gemäß § 2 Ziff. 1 bis 4 oblagen, und das Ziel des Managementvertrages, die Karriere des Künstlers zu fördern, aber auch kaum sinnvoll und effektiv wahrnehmen; entsprechende Regelungen sind deshalb durchaus branchenüblich (vgl. dazu nur: OLG Hamburg Urteil vom 30.07.2007 - 5 U 198/06 - Rn. 45, zitiert nach juris; Landgericht Köln Urteil vom 31.10.2008 - 8 O 256/06 - ZUM-RD 2009, 282, 284).

    Anders als in den dem Landgericht Berlin (Urteil vom 24.04.2007 - 15 O 438/05 - zitiert nach juris) oder dem Landgericht Köln (Urteil vom 31.10.2008 - 8 O 256/06 - a.a.O.) zur Entscheidung vorliegenden und als sittenwidrig erachteten Managementverträgen stand dem Kläger jedoch - im Innenverhältnis zum Beklagten - keine Alleinentscheidungsbefugnis zu.

  • LG Heidelberg, 09.01.2014 - 2 O 211/13

    Künstler-Management-Vertrag: Verstoß gegen die guten Sitten bei weitgehender

    Der Beklagten war die Entscheidungsbefugnis über Art, Dauer und Inhalt ihrer künstlerischen Tätigkeit praktisch genommen (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.; LG Köln, ZUM-RD 2009, 282 ff.).

    d) Auch aus den Vergütungsregelungen ergibt sich ein gegen die guten Sitten verstoßender Gesamtcharakter des Vertrags (vgl. auch LG Berlin, ZUM 2007, 754 ff.; LG Köln, ZUM-RD 2009, 282 ff.).

    Nicht zulässig sein sollte hingegen die jederzeit und grundlos mögliche Kündigung nach § 627 BGB (vgl. auch LG Köln, ZUM-RD 2009, 282 ff.).

  • OLG Köln, 19.06.2009 - 24 U 194/08
    Die Berufung des Klägers gegen das am 31.10.2008 verkündete Schlussurteil der 8. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Köln (8 O 256/06) wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht