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   OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07   

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OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07 (https://dejure.org/2008,12387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.04.2008 - 7 U 21/07 (https://dejure.org/2008,12387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. April 2008 - 7 U 21/07 (https://dejure.org/2008,12387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Zur Zulässigkeit der Verdachtsberichterstattung und Anwendung auf die Äußerung eines Verdachts durch eine Frage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung; Vorliegen einer Verdachtsäußerung durch Verbreitung einer echten Frage; Anwendung der Grundsätze über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung bei in den Raum gestelltem nicht strafbarem ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
    Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichtserstattung auf die Verbreitung einer echten Frage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • buskeismus.de (Sitzungsbericht)

    Gerhard Schröder ./. Axel Springer AG / Gazprom - Neuwahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 404
  • ZUM-RD 2009, 326
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07
    Die Äußerungskategorien "Verdacht" und "Frage" können, wenn die Frage auf das Verhalten einer Person abzielt, inhaltlich eng beieinander liegen; der Sache nach kann umgekehrt auch die Aussage, gegen eine Person bestehe ein Verdacht, aufgefasst werden als Frage danach, ob die beschuldigte Person das getan hat, wessen sie verdächtigt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3. 2007, NJW 2007, S. 2686 ff., 2688).

    Dieser Gedankengang wird in den beiden Fragesätzen - deren Wiedergabe als Zitat eines Dritten ihnen zugleich eine Belegfunktion verleiht (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 21.3. 2007, NJW 2007, S. 2686 ff., 2688) - akzentuiert, indem die erste der zitierten Fragen die beiden Komponenten - die äußere Tatsache des dem Kläger möglicherweise unterbreiteten Angebots und die innere Tatsache der auf einem solchen Angebot aufbauenden Planung ("Wollte S. sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren?") - noch einmal auf den Punkt bringt und die zweite Frage das Verwerfliche eines solchen Verhaltens - das Treffen einer die Gesamtheit betreffenden politischen Entscheidung aus einem privat-persönlichen Motiv heraus ("Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?") - herausstellt.

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der von der Beklagten zitierte Politiker verpflichtet gewesen sein mag, vor der Formulierung seiner Fragen entsprechende Recherchen anzustellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991, NJW 1992, S. 1442 ff., 1444; zu Verdachtsäußerungen von Privatpersonen s. nunmehr auch BVerfG, Beschl. v. 21.3. 2007, NJW 2007, S. 2686 ff., 2688).

    Jedenfalls dann, wenn - und sei es durch Wiedergabe von Äußerungen Dritter - in einem redaktionell gestalteten Presseorgan wie der von der Beklagten verlegten Tageszeitung der schwere Vorwurf eines erheblichen Fehlverhaltens öffentlich erörtert werden soll, erfordert es die pressemäßige Sorgfalt, den Sachverhalt vor der Veröffentlichung im Rahmen des Möglichen weiter aufzuklären (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3. 2007, NJW 2007, S. 2686 ff., 2688).

    Ob dies in jedem Fall einer Verdachtsberichterstattung erforderlich ist (möglicherweise hieran zweifelnd BVerfG, Beschl. v. 21.3. 2007, NJW 2007, S. 2686 ff., 2688), kann dahinstehen.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07
    Da bei der Ermittlung des Inhalts von Äußerungen diese nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern ihr Sinn aus dem Zusammenhang zu ermitteln ist, in dem sie stehen (BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991, NJW 1992, S. 1442 ff., 1443 f.), kann es sich ergeben, dass auch in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt.

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der von der Beklagten zitierte Politiker verpflichtet gewesen sein mag, vor der Formulierung seiner Fragen entsprechende Recherchen anzustellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.10.1991, NJW 1992, S. 1442 ff., 1444; zu Verdachtsäußerungen von Privatpersonen s. nunmehr auch BVerfG, Beschl. v. 21.3. 2007, NJW 2007, S. 2686 ff., 2688).

  • LG Hamburg, 19.01.2007 - 324 O 608/06

    Schröder gegen Springer

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Januar 2007, Az. 324 O 608/06, wird zurückgewiesen.
  • KG, 02.07.2007 - 10 U 141/06

    Zu den Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07
    Diese Grundsätze müssen vielmehr auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Vorwurf, sich so, wie es in der Berichterstattung erörtert wird, verhalten zu haben, geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen herabzusetzen (s. z.B. KG, Urt. v. 2.7. 2007, AfP 2007, S. 576 f.); denn abgesehen davon, dass der Kreis dessen, was der Gesetzgeber als strafbar ansieht, sich beständig ändert und auch regionalen Unterschieden unterliegt, dienen die Anforderungen, die für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung entwickelt worden sind, dem Zweck, den Betroffenen vor einer Vorverurteilung durch die Medien im Sinne der Verhängung eines sozialen und moralischen, nicht aber eines juristischen Unwerturteils zu schützen.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07
    Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 7.12.1999, BGHZ 143, 199 ff. = NJW 2000, 1036 ff., 1036 f.) voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, die Darstellung des Sachverhalts in einer objektiven Darstellung erfolgt, die sowohl die den Betroffenen belastenden Umstände wiedergibt wie die ihn entlastenden, dass grundsätzlich eine Stellungnahme des Betroffenen zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf eingeholt worden ist, dass ein berechtigtes öffentliches Interesse an dem Gegenstand der Berichterstattung besteht sowie dass eine den Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt genügende Recherche stattgefunden hat.
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung, die ja nicht nur auf Berichte über mögliche Straftaten Anwendung finden, sondern auch bei sonstigen Verhaltensweisen, welche mit einem sozialen oder moralischen Unwerturteil zu verknüpfen sind (BGH NJW 1977, 1288, 1289; BGH GRUR 2013, 312 Tz. 26; OLG Hamburg AfP 2008, 404, 406; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Tz. 24a), bezwecken, den Betroffenen vor einer Vorverurteilung durch die Medien zu schützen.
  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Wie die Beklagte selbst erkennt, finden die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht nur auf Berichte über mögliche Straftaten Anwendung, sondern auch bei sonstigen Verhaltensweisen, welche nur mit einem sozialen oder moralischen Unwerturteil zu verknüpfen sind (Soehring, a.a.O., § 16 Tz. 24 a; OLG Hamburg AfP 2008, 404, 406 = ZUM-RD 2009, 326).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Gegenstand einer Verdachtsäußerung kann nur ein tatsächlicher Vorgang sein (OLG Hamburg AFP 2008, 404).
  • OLG Köln, 28.06.2018 - 15 U 150/17

    Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung

    Auch eine Verdachtsäußerung zu sonstigen Verfehlungen ist jedoch unter das Rechtsinstitut der Verdachtsberichterstattung zu fassen (vgl. bereits Senat v. 24.04.2018 - 15 U 9/18, n.v. und allgemein OLG Hamburg v. 08.04.2008 - 7 U 21/08, AfP 2008, 404; Burkhard , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 10 Rn. 154; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 16 Rn. 24a).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22

    Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung

    Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung finden deshalb nicht nur auf Berichte über mögliche Straftaten Anwendung, sondern auch bei sonstigen Verhaltensweisen, welche mit einem sozialen oder moralischen Unwerturteil zu verknüpfen sind (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 26; BGH NJW 1977, 1288 [1289]; OLG Hamburg AfP 2008, 404 [406]; KG AfP 2007, 567; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 12149 Rn. 171).
  • OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presseberichterstattung über das Verhalten

    Da nämlich bei der Ermittlung des Inhalts von Äußerungen diese nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern ihr Sinn aus dem Zusammenhang zu ermitteln ist, in dem sie stehen (BVerfG NJW 1992, S. 1442 ff., 1443 f.), kann es sich ergeben, dass auch in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt (vgl. dazu auch das Urteil des Senats in AfP 2008, 404).

    Die Anwendung der Grundsätze über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung scheidet nicht deswegen aus, weil das in den Raum gestellte Verhalten des Klägers keine Straftat ist (vgl. Urteil des Senats, AfP 2008, 404).

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Um den Betroffenen vor einer Vorverurteilung im Sinne der Verhängung eines sozialen und moralischen Unwerturteils zu schützen, hat die Rechtsprechung die Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung für Fälle entwickelt, in denen die Medien sich zu einem (noch) nicht sicher feststellbaren - nicht notwendig strafrechtlich relevanten - Fehlverhalten äußern (dazu OLG Hamburg, Urt. v. 08.04.2008 - 7 U 21/07 - OLGR Hamburg 2008, 528; Lehr, NJW 2013, 728).
  • OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Berichterstattungen Qualifizierung einer

    Auch außerhalb der klassischen Verdachtsberichterstattung soll nach einer Meinung in der Rechtsprechung die Einholung einer Stellungnahme aber erforderlich sein, wenn die Berichterstattung einen schwerwiegenden Vorwurf enthält, der geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen erheblich herabzusetzen (siehe dazu OLG Hamburg, Urteil vom 8. April 2008, 7 U 21/07; KG, Urteil vom 2. Juli 2007, 10 U 141/06 - juris; Paschke/Berlit/Meyer, aaO. Kap. 37 Rn 73ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17

    Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung

    Maßgeblich ist, dass eine entsprechende Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung jedenfalls einen Vorwurf voraussetzt, der in schwerwiegender Weise ehrenrührig und geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen erheblich herabzusetzen (siehe dazu OLG Hamburg, Urteil vom 8. April 2008, Az.: 7 U 21/07, AfP 2008, 404 - 407; KG, Urteil vom 2. Juli 2007, Az.: 10 U 141/06, AfP 2007, 576 - 577).
  • OLG Köln, 15.06.2023 - 15 U 5/23
    Die Anwendbarkeit dieser Grundsätze scheidet entgegen den vom Landgericht geäußerten Zweifeln nicht deshalb aus, weil das in den Raum gestellte Verhalten des Klägers keine Straftat ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 12. November 2020 - 15 U 112/20, juris Rn. 29; OLG Hamburg, Urteil vom 8. April 2008 - 7 U 21/07, AfP 2008, 404, 406 Rn. 20; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Februar 2023 - 4 U 144/22, MDR 2023, 636; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10 Rn. 154) und gegen den Kläger nicht einmal ein ausdrücklicher Vorwurf erhoben wird.
  • OLG Hamburg, 30.07.2019 - 7 U 12/19

    Gegendarstellungsanspruch: Verdachtsäußerung in Form einer echten Frage

  • OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10

    Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows

  • OLG Hamburg, 16.09.2008 - 7 U 59/08
  • LG Düsseldorf, 08.11.2017 - 12 O 96/17
  • OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
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