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   LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 250/09   

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LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 250/09 (https://dejure.org/2009,34471)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.05.2009 - 27 O 250/09 (https://dejure.org/2009,34471)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 27 O 250/09 (https://dejure.org/2009,34471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2009, 667
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rnrn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rnrn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis).

    Auch das OLG Düsseldorf stellte in der Entscheidung ZUM-RD 2012, 137 (zu heimlichen Ton- und Filmaufnahmen) darauf ab, ob durch den "veröffentlichten Beitrag" (also: insgesamt) Missstände von erheblichem Gewicht offenbart wurden (a.a.O., Rn. 68 in Juris; wohl auch LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 51 in Juris), und auch hat das LG Köln in dem von der Klägerin selbst als Anl. BK 3 zum Schriftsatz vom 09.06.2015 vorgelegten Beschluss vom 29.04.2015 (28 O 101/15) die Frage, ob der berichtete Missstand vorliegt, nicht allein anhand der heimlichen, rechtswidrigen Filmaufnahmen beurteilt (S. 5 letzter Abs. des Beschlusses).

    Ohnehin setzte ein Zu-Eigen-Machen nicht zwingend eine Billigung der Fremdäußerung voraus, sondern kann sich etwa auch daraus ergeben, dass die Erklärung eines Dritten in den Mittelpunkt des Berichts gestellt wird (vgl. LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 34 in Juris m.w.N.), was hier für die Aussagen von Prof. S... angenommen werden kann.

  • LG Hamburg, 25.07.2014 - 324 O 252/14

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Diese Grundsätze sind von allgemeiner Bedeutung und beanspruchen auch Geltung für die heimliche Erstellung von Filmaufnahmen, die einen besonders intensiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellen (im Ergebnis ebenso bezüglich Filmaufnahmen LG Berlin Urteil vom 14.5. 2009, Az. 27 O 250/09 - juris Rz. 49 ff.).
  • LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11

    Haftung für die Einbindung von Youtube-Videos

    Auch dem Patienten darf der Arzt das Vertrauen entgegen bringen, dass er sich nur zwecks Behandlung in seine Obhut begibt und nicht zum Ausspionieren seiner geschäftlichen Verhältnisse (LG Berlin, Urteil vom 14.5. 2009, Az. 27 O 250/09, Juris Abs. 49 in einem insoweit vergleichbaren Fall).
  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21

    Kündigung - Nebentätigkeit einer Influencer-Tätigkeit - Posten von Bildern aus

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis, OLG Stuttgart, aaO, Rn. 119).
  • LG Hamburg, 13.12.2013 - 324 O 400/13

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts:

    (im Ergebnis ebenso bezüglich Filmaufnahmen LG Berlin Urteil vom 14.5. 2009, Az. 27 O 250/09, Juris Abs. 49 ff.).
  • LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10

    Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht

    Auch Unternehmen genießen Persönlichkeitsschutz, soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (HansOLG, Urt. v. 10.04.2007, Az. 7 U 143/06, LG Berlin, Urt. v. 14.05.2009, Az. 27 O 250/09).
  • LG Köln, 19.01.2011 - 28 O 810/10

    Verfügungsanspruch auf Untersagung einer potenziell wettbewerbschädigenden

    Auch Unternehmen genießen Persönlichkeitsschutz, soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (Hans.OLG, Urt. v. 10.04.2007, Az. 7 U 143/06, LG C, Urt. v. 14.05.2009, Az. 27 O 250/09) Auf das durch diese Vorschriften geschützte Unternehmerpersönlichkeitsrecht gewährleistet u.a. den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen des Unternehmens, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken.
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