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   LG Leipzig, 19.06.2008 - 08 O 1796/08   

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https://dejure.org/2008,31956
LG Leipzig, 19.06.2008 - 08 O 1796/08 (https://dejure.org/2008,31956)
LG Leipzig, Entscheidung vom 19.06.2008 - 08 O 1796/08 (https://dejure.org/2008,31956)
LG Leipzig, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 08 O 1796/08 (https://dejure.org/2008,31956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Heimliche TV-Aufnahmen im Kaufhaus nur zulässig bei überwiegendem Informationsinteresse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimliches Filmen durch TV-Sender in Kaufhäusern ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimliches Filmen durch TV-Sender in Kaufhäusern ist unzulässig

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2009, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 30.11.1999 - 9 U 8222/99

    Verletzung der Unternehmenspersönlichkeit der Deutschen Bahn AG durch

    Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2008 - 8 O 1796/08
    Die Verbreitung der beanstandeten Fernsehaufnahmen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, weil die Aufnahmen unter Verstoß gegen ihr Hausrecht gefertigt wurden und ihre Veröffentlichung nicht durch überwiegende Interessen der Beklagten gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW 2000, 2210 [KG Berlin 30.11.1999 - 9 U 8222/99] ).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

    Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2008 - 8 O 1796/08
    Auch eine Beschränkung auf "kerngleiche" Verletzungshandlungen ist nicht möglich (vgl. BGHZ 174, 262 bis 267).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus LG Leipzig, 19.06.2008 - 8 O 1796/08
    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2007 ( NJW 2008, 977 [BVerfG 19.12.2007 - 1 BvR 620/07] bis 981) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rnrn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rnrn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis).

    Im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Walraff-Urteil haben die ordentlichen Gerichte auch wiederholt in Fällen, welche die ausnahmsweise Zulässigkeit der Verbreitung rechtswidrig durch die Medien selbst hergestellter Bildaufnahmen betrafen, eine "Erforderlichkeitsprüfung" durchgeführt (etwa LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 18 in Juris: "Aus dem Inhalt der Aufnahmen ergab sich nichts, was dem Zuschauer ohne die Ausstrahlung des Materials nicht authentisch (Hervorhebung durch den Senat) hätte nähergebracht werden können" ; KG NJW 2000, 2210 Rn. 14 in Juris: "Es ist zwar zu Gunsten der Antragsgegnerin zu unterstellen, dass die hier gewählte Darstellungsweise ... gewählt worden ist, ... um der dargestellten Thematik einen besonders nachhaltigen Eindruck zu verschaffen.

  • LAG Sachsen, 07.11.2022 - 4 Sa 34/21

    Kündigung - Nebentätigkeit einer Influencer-Tätigkeit - Posten von Bildern aus

    In Konkretisierung dieses Grundsatzes nimmt die insoweit ersichtlich einhellige ober- und instanzgerichtliche Rechtsprechung an, dass das Fertigen von Filmaufnahmen gegen den Willen der juristischen Person in der ihrem Hausrecht unterliegenden, nicht frei zugänglichen räumlichen Sphäre als Eingriff in das Hausrecht auch einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstellt (KG NJW 2000, 2210 Rn. 4 in Juris; OLG Hamm OLGR 2004, 345 Rn. 25 in Juris; LG Leipzig ZUM-RD 2009, 95 Rn. 15 f. in Juris; LG Hamburg ZUM 2008, 614 Rn. 20 in Juris und AfP 2008, 639 Rn. 16 in Juris; LG Berlin ZUM-RD 2009, 667 Rn. 45 ff. für die Räume einer in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Arztpraxis, OLG Stuttgart, aaO, Rn. 119).

    Die Verbreitung der beanstandeten Fernsehaufnahmen verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, weil die Aufnahmen unter Verstoß gegen ihr Hausrecht gefertigt wurden und ihre Veröffentlichung nicht durch überwiegende Interessen der Beklagten gerechtfertigt ist (vgl. KG NJW 2000, 2210 , LG Leipzig, Urteil vom 19.08.2008 - 8 O 1796/08-Rn. 15).

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