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   LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08   

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https://dejure.org/2010,1018
LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08 (https://dejure.org/2010,1018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2010 - 308 O 175/08 (https://dejure.org/2010,1018)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2010 - 308 O 175/08 (https://dejure.org/2010,1018)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de

    §§ 2 Abs. 2, 74, 75, 77 Abs. 2, 78 Abs. 1 Nr. 1, 85 Abs. 1 UrhG
    Bushido lässt Filesharing seiner Musik abmahnen und kupfert bei fremder Musikband ab

  • openjur.de

    §§ 260, 242, 259 BGB; §§ 9, 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 2, 97 Abs. 1, 97 Abs. 2, 15 UrhG

  • Justiz Hamburg

    Bushido I

    § 97 Abs 1 UrhG, § 2 Abs 1 UrhG, § 9 UrhG, § 15 UrhG, § 23 UrhG
    Verletzung von Urheberrechten an Kompositionen und Texten durch Nutzung derselben in eigenen Produktionen

  • Telemedicus

    Bushido I

  • Telemedicus

    Bushido I

  • aufrecht.de

    Von der Skyline zum Bordstein? II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Urheberrechten an Kompositionen und Texten bzw. deren Verbindung

  • streifler.de

    Für den Urheberrechtsschutz von Musikwerken reicht ein geringer Schöpfungsgrad aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 97 Abs. 1; 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, 9, 15 ff. UrhG
    Zur Urheberrechtsverletzung bei teilweiser Übernahme von Musikwerken

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Rap-Musiker Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt. Rap-Musiker ist wegen unerlaubter Nutzung von Tonaufnahmen der Musikgruppe Dark Sanctuary schadensersatzpflichtig.

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Urheberrechtsverletzung: Rap-Musiker Bushido ist wegen unerlaubter Nutzung von Tonaufnahmen der Musikgruppe Dark Sanctuary schadensersatzpflichtig.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    "Bushido” im Zwielicht: Kippen die Filesharing-Abmahnungen?

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bushido: Filesharing-Abmahner und Urheberrechtsverletzer

  • zeit.de (Pressemeldung, 23.03.2010)

    Bushido "schmückte sich mit fremden Federn"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bushido hat Tonfolgen "weiterverarbeitet" - Wegen Verletzung des Urheberrechts einer französischen Musikgruppe wurde der Rapper zu Schadenersatz verdonnert

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.03.2010)

    Plagiatsurteil: Gericht lässt Bushido-Alben schreddern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rap-Musiker Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Hat die Bushido-Entscheidung des LG Hamburg Entscheidung tatsächlich Auswirkungen auf dessen Filesharing-Abmahnungen?

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Bushido-Urteile haben keine Auswirkung auf dessen Filesharing-Abmahnungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt - Rollt nunmehr eine Schadensersatzwelle auf Bushido zu?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bushido wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LG Hamburg verurteilt Rap-Musiker "Bushido" wegen Urheberrechtsverletzung - Rap-Musiker ist wegen unerlaubter Nutzung von Tonaufnahmen der Musikgruppe „Dark Sanctuary“ schadensersatzpflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2010, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08

    Bushido II

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    310 O 155/08 werden gegen den Beklagten zu 2) und andere Beklagte Ansprüche wegen der Verletzung von Leistungsschutzrechten geltend gemacht.

    Hierzu verweisen sie auf das Verfahren, das unter dem Geschäftszeichen 310 O 155/08 bei der 10. Zivilkammer geführt wird.

    Da die Beklagte zu 1) an dem Verfahren vor der Zivilkammer 10 (Az.: 310 O 155/08) nicht beteiligt ist, könnte der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit ohnehin nur den Beklagten zu 2) betreffen.

    Aber auch im Verhältnis zum Beklagten zu 2) ist in dem Verfahren 310 O 155/08 ein anderer Streitgegenstand anhängig.

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Danach reicht es aus, wenn die formgebende Tätigkeit des Komponisten - wie regelmäßig bei der Schlagermusik - nur einen geringen Schöpfungsgrad aufweist (Dreier/Schulze, Urheberrecht, 3. Auflage, § 2 Rn.139, BGH GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuss; BGH GRUR 1981, 267, 268 -).

    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen dagegen die rein handwerkliche Tätigkeit und die Verwendung dessen, was zum musikalischen Allgemeingut gehört (Schricker/Loewenheim, a.a.O. § 2 Rn. 120; BGH GRUR 1981, 267, 268 -).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Schöpfungshöhe ist die Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH GRUR 1981, 267, 268 -).

  • OLG München, 11.04.1991 - 29 U 6719/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Der Titel "" stellt eine Werkverbindung im Sinne von § 9 UrhG - bestehend aus einem Werk der Musik und einem Sprachwerk - dar (vgl. zur Werkverbindung von Text und Musik: OLG München ZUM 1991, 432, 433 -Hans. OLG NJW-RR 1995, 238, 239 -).

    Der Kläger zu 2) kann somit eigenständig Ansprüche wegen der Nutzung des betroffenen Teils der Komposition geltend machen (vgl. OLG München, ZUM 1991, 432, 433 -).

    Die Aktivlegitimation des Klägers zu 2) folgt hier aus seiner Stellung als Teil der Verwertungsgemeinschaft, in die auch bei einer bloßen Übernahme der Komposition eingegriffen wird (vgl. OLG München ZUM 1991, 432, 433 -).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Ein Ausgleich immaterieller Schäden durch Geldentschädigung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts vorliegt (BGH GRUR 1971, 525, 526 -) und dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 1970, 370, 372 f. - BGH NJW 1995, 861, 864 -).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt dabei insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Art und Weise der Verletzung, Intensität und Dauer der Verletzung, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1995, 861, 864 - BGH GRUR 1972, 97, 99 - , Schricker/Wild, a.a.O., § 97 Rn. 78).

  • OLG Hamburg, 03.03.1994 - 3 U 21/93

    Werbesong

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Der Titel "" stellt eine Werkverbindung im Sinne von § 9 UrhG - bestehend aus einem Werk der Musik und einem Sprachwerk - dar (vgl. zur Werkverbindung von Text und Musik: OLG München ZUM 1991, 432, 433 -Hans. OLG NJW-RR 1995, 238, 239 -).

    Durch die bewusste Verbindung von Komposition und Text bilden die Kläger zu 1) und 2) eine urheberrechtliche Verwertungsgemeinschaft, aus der gemäß § 242 BGB gewisse Treue- und Fürsorgepflichten resultieren (vgl. Hans. OLG, NJW-RR 1995, 238, 239 -).

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89

    "Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Entscheidend ist der sich aus dem Zusammenspiel dieser Elemente ergebende Gesamteindruck (Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 2 Rn. 119; BGH GRUR 1991, 533, 535 -, OLG München GRUR-RR 2002, 282 -).

    Die erforderliche Gestaltungshöhe kann sich aus dem so maßgeblichen Gesamteindruck auch dann ergeben, wenn die einzelnen Elemente für sich genommen nur eine geringe Individualität aufweisen, etwa durch die Verknüpfung üblicher Stilmittel (BGH GRUR 1991, 533, 535 -).

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt dabei insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Art und Weise der Verletzung, Intensität und Dauer der Verletzung, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1995, 861, 864 - BGH GRUR 1972, 97, 99 - , Schricker/Wild, a.a.O., § 97 Rn. 78).
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Insbesondere im Hinblick darauf, dass das sog. Sampling, also die Übernahme von Teilen aus Tonaufnahmen Dritter, im Bereich des Rap bzw. Hip Hop, dem die Musik des Beklagten zu 2) hier zuzuordnen ist, weit verbreitet ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 403, 405 - Metall auf Metall), hätte die Beklagte zu 1) sich jedenfalls erkundigen müssen, woher die streitgegenständlichen Samples stammen.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Die Zulassung der Berechnung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie wird vom BGH mit der Billigkeitserwägung begründet, dass niemand durch den unerlaubten Eingriff in das Urheberrecht besser gestellt werden soll, als er im Fall einer ordnungsgemäß nachgesuchten und erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber gestanden hätte (vgl. (GRUR 1972, 189, 190 - Wandsteckdose II ; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie ).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite

    Auszug aus LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08
    Ein Ausgleich immaterieller Schäden durch Geldentschädigung setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass eine schwerwiegende Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts vorliegt (BGH GRUR 1971, 525, 526 -) und dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH GRUR 1970, 370, 372 f. - BGH NJW 1995, 861, 864 -).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65

    Haselnuß

  • OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00

    Urheberschutz; Musikrechte; Unfreie Bearbeitung; Freie Benutzung; Verwertung von

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben (LG Hamburg, ZUM-RD 2010, 331).
  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

    Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.03.2010, Az. 308 O 175/08, berichtigt durch Beschluss vom 28.04.2010, hinsichtlich des Beklagten zu 2) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 23.03.2010, Az. 308 O 175/08, die Klage auf Kosten der Kläger in vollem Umfange abzuweisen.

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08
    Wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Musikwerken ihrer Personen mit den vorgenannten Titeln führen die hiesigen Kläger zu 2. bis 5. und 8. wegen der Autorenrechte vor dem Landgericht Hamburg gegen den Musikverlag U... und den hiesigen Beklagten zu 3. einen Rechtsstreit zur Geschäftsnummer 308 O 175/08.

    Die Beklagten meinen, dass die Klage mit Blick auf die Sache 308 O 175/08 bereits größtenteils wegen anderweitiger Rechtshängigkeit als unzulässig abzuweisen sei.

    Persönlichkeitsrechtlich geprägte Anspruchsgrundlagen seien Gegenstand des Parallelrechtsstreits 308 O 175/08.

    Da die Klägerinnen zu 1., 6. und 7. sowie die Beklagten zu 1. und 2. an dem Verfahren vor der Zivilkammer 8 (Az.: 308 O 175/08) nicht beteiligt sind, könnte der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit ohnehin nur die Kläger zu 2. bis 5. und 8. im Verhältnis zum Beklagten zu 3. betreffen.

    Aber auch insoweit ist in dem Verfahren 308 O 175/08 ein anderer Streitgegenstand anhängig.

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