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   KG, 19.10.2010 - 9 U 210/09   

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https://dejure.org/2010,34220
KG, 19.10.2010 - 9 U 210/09 (https://dejure.org/2010,34220)
KG, Entscheidung vom 19.10.2010 - 9 U 210/09 (https://dejure.org/2010,34220)
KG, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 9 U 210/09 (https://dejure.org/2010,34220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2011, 468
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 16.12.2009 - 1 K 282.09

    Anspruch auf Herausgabe von Stasi-Unterlagen und Feststellung des

    Auszug aus KG, 19.10.2010 - 9 U 210/09
    Am 16. Dezember 2009 verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 K 282.09) auf Antrag des Klägers die Bundesbeauftragte dazu, es zu unterlassen, personenbezogene Daten des Klägers an Medien herauszugeben, zu äußern der Kläger sei in Bezug auf den MfS-Sicherungsvorgang XV/3646/72 ("Gruppe Aktion") als Begünstigter im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes einzustufen, den Empfängern der Aktenauskünfte mitzuteilen, dass diese rechtswidrig erteilt wurden und ihnen die Gegendarstellung des Klägers zu übermitteln.

    Für die Veröffentlichung personenbezogener Informationen gilt nach der Verweisung in § 37 Abs. 1 Nr. 5 StUG die Regelung in § 32 Abs. 3 StUG, welche die Veröffentlichung von Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Begünstigte des Staatsicherheitsdienstes ausdrücklich zulässt, was die Befugnis zur Bewertung solcher Informationen einschließlich des archivrechtlichen Status der betreffenden Person einschließt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16.12.2009 - VG 1 K 282.09, Seite 17).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 19.10.2010 - 9 U 210/09
    Steht die Wahrheit nicht fest und lässt sie sich auch nicht mit hinreichender Sorgfalt ermitteln, hat der Äußernde jedenfalls Sorgfalt auf die Wiedergabe des Kenntnisstands zu verwenden (BVerfGE 114, 339 , zitiert nach juris, Rn. 50) und muss offen legen, dass eine gesicherte Tatsachengrundlage für die aufgestellte Behauptung fehlt.
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus KG, 19.10.2010 - 9 U 210/09
    Den Verlautbarungen amtlicher Stellen darf die Presse gesteigertes Vertrauen entgegen bringen (vgl. BVerfG, AfP 2010, 365 ff.).
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