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   OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11   

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OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11 (https://dejure.org/2011,230)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2011 - 29 U 3496/11 (https://dejure.org/2011,230)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2011 - 29 U 3496/11 (https://dejure.org/2011,230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 101 Abs. 2, 101 Abs. 1 UrhG; §§ 937 Abs. 1, 32 ZPO; § 8 Abs. 1 Rom_II_VO

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch bei mehreren Beteiligten einschließlich der als Störer in Anspruch Genommenen; Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß bei Hochladen von Filmausschnitten auf eine Internet-Videoplattform; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei unerlaubter Handlung mehrerer Beteiligter; Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.v. § 101 Abs. 1, 2 UrhG

  • kanzlei.biz

    YouTube nicht auskunftspflichtig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 8 Abs. 1 EGV 864/2007

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei unerlaubter Handlung mehrerer Beteiligter; Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1, 2 UrhHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing über die Plattform "YouTube” erfüllt nicht "gewerbliches Ausmaß”

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    YouTube muss trotz eindeutigem Verstoß eines Nutzers gegen das Urheberrecht keine Daten herausgeben

  • heise.de (Pressebericht, 18.11.2011)

    YouTube muss keine Nutzerdaten herausgeben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Werner Eiskalt" heimlich aufgenommen und Ausschnitte bei YouTube eingestellt: Das Videoportal muss den Übeltäter nicht verraten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht von YouTube über Nutzerdaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    YouTube nicht zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    YouTube muss trotz Urherrechtsverstoßes eines Nutzers keine Daten herausgeben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß bei Veröffentlichung von Filmausschnitten auf YouTube nicht gegeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Ausmaß bei Veröffentlichung von Filmausschnitten auf YouTube nicht gegeben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Auskunft von YouTube

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 115
  • K&R 2012, 61
  • afp 2012, 74
  • ZUM-RD 2012, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11

    Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    aa) Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erfordert sowohl, dass der nach § 101 Abs. 2 Satz 1 UrhG Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß gehandelt hat - was bei Providern ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass - wie bei § 101 Abs. 1 UrhG - eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 49 (noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde); Senat, Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 = ZUM 2011, 760, 761 f. - Die Friseuse ; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 W 155/10 - Männersache , juris, dort Rn. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17.02.2010 - 5 U 60/09, juris, dort Rn. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 05.20.2010 - 6 W 26/09, juris, dort Rn. 11).

    Der Streitfall liegt signifikant anders als der dem Beschluss des Senats vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 = ZUM 2011, 760, 761 f. - Die Friseuse zugrunde liegende Fall.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Diejenige Verletzungshandlung, die Gegenstand einer Abmahnung oder sonstigen Mitteilung ist, mit der dem Diensteanbieter erstmalig Kenntnis von einer Rechtsverletzung verschafft wird, stellt keine Verletzungshandlung dar (vgl. BGH GRUR 2011, 1038, Rn. 39 - Stiftparfüm ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 96, 205, 217; BVerfG, Beschl. v. 19.10.2004 - 2 BvR 779/04, juris, dort Rn. 20).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich in den Gründen seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 96, 205, 217; BVerfG, Beschl. v. 19.10.2004 - 2 BvR 779/04, juris, dort Rn. 20).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Zu einer Störerhaftung kann es erst im Hinblick auf Rechtsverletzungen kommen, die einer klaren Rechtsverletzung nachfolgen, von der einem als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieter Kenntnis verschafft worden ist (vgl. BGH GRUR 2008, 1097, Rn. 17 - Namensklau im Internet ; Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Aufl., § 14, Rn. 375).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07

    alphaCAM

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich nicht hinreichend substantiiert war (vgl. BVerfG NJW 2009, 1585, Rn. 36; BGH GRUR 2008, 731, Rn. 18 - alphaCAM jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Eine - von der Antragstellerin im Schriftsatz vom 12.07.2011, Seite 17 angesprochene - manuelle Suche ist als Kontrollmaßname grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. BGH GRUR 2011, 152, Rn. 43 - Kinderhochstühle im Internet ).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Erst wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich nicht hinreichend substantiiert war (vgl. BVerfG NJW 2009, 1585, Rn. 36; BGH GRUR 2008, 731, Rn. 18 - alphaCAM jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    aa) Der Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG erfordert sowohl, dass der nach § 101 Abs. 2 Satz 1 UrhG Auskunftsverpflichtete in gewerblichem Ausmaß gehandelt hat - was bei Providern ohne Weiteres der Fall ist -, als auch, dass - wie bei § 101 Abs. 1 UrhG - eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt (vgl. BT-Drucks. 16/5048, S. 49 (noch zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs, der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den des gewerblichen Ausmaßes ersetzt wurde); Senat, Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11 = ZUM 2011, 760, 761 f. - Die Friseuse ; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2010 - 6 W 155/10 - Männersache , juris, dort Rn. 2; OLG Hamburg, Urt. v. 17.02.2010 - 5 U 60/09, juris, dort Rn. 38; OLG Schleswig, Beschl. v. 05.20.2010 - 6 W 26/09, juris, dort Rn. 11).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
    Nach ständiger Rechtsprechung regeln die Vorschriften der §§ 12 ff. ZPO über die örtliche Zuständigkeit mittelbar auch die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 44, 46 ff.).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 247/03

    Le-Corbusier-Möbel II

  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

  • OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16

    YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß

    Der bloße abstrakte Hinweis, dass es auch statische IP-Adressen gebe, reicht hierfür nach Auffassung des Senates nicht aus (a.A. anscheinend OLG München, Urteil vom 17.11.2011, 29 U 3496/11, NJOZ 2012, 1328).
  • LG Hamburg, 17.06.2016 - 308 O 161/13

    Internet-Blog - Urheberrechtsverletzung: Inlandsbezug eines Internetblogs mit

    Diese für Kennzeichenbenutzungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze gelten allgemein für Sachverhalte, bei denen ein im Ausland vorgenommenes Verhalten Auswirkungen auf inländische Schutzrechte hat (BGH GRUR 2012, 621 Rn. 36 - Oscar; OLG München ZUM-RD 2012, 88, 91 "hinreichender Inlandsbezug"; vgl. zu Art. 6 Abs. 1 Rom II-VO auch BGH GRUR 2014, 601 Rn. 38 - englischsprachige Pressemitteilung, wonach entsprechende Grundsätze zur Frage der Anwendbarkeit des UWG auf grenzüberschreitende Sachverhalte gelten).
  • LG Berlin, 24.01.2014 - 15 S 16/12

    Urheberrechtsverletzung - Aufsichtspflichtspflichtverletzung der Eltern eines

    Entsprechendes gilt für als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen (OLG München, 17.11.2011, 29 U 3496/11, Juris Rn. 42).
  • OLG Köln, 25.11.2011 - 6 W 260/11

    Begriff der Rechtsverletzung im gewerblichem Ausmaß i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Die abweichende Auffassung des Landgerichts (Beschluss vom 12.7.2011 - 7 O 1310/11) und Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 26.07.2011 - 29 W 1268/11; das Bereitstellen umfangreicher Mitschnitte eines Kinofilms über das Internetvideoportal YouTube nicht als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ansehend dagegen Beschluss vom 17.11.2011 - 29 U 3496/11) berücksichtigt - nach Ansicht des Senats - bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen zu wenig das legitime Interesse der Anschlussinhaber am Schutz ihrer Privatsphäre gegenüber dem Interesse der Tonträgerhersteller an einer Aufklärung von Rechtsverletzungen, wenn deren wirtschaftliches Gewicht (die in der Summe nicht unerheblich sein mag) und subjektiver Unrechtsgehalt in dem vom Anschlussinhaber (nicht notwendig schuldhaft) veranlassten Einzelfall gering erscheint.
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