Rechtsprechung
   OLG München, 05.12.2013 - 6 U 1448/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43305
OLG München, 05.12.2013 - 6 U 1448/13 (https://dejure.org/2013,43305)
OLG München, Entscheidung vom 05.12.2013 - 6 U 1448/13 (https://dejure.org/2013,43305)
OLG München, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 6 U 1448/13 (https://dejure.org/2013,43305)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz beim Fotoklau im Internet

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    EUR 100,00 fiktive Lizenzgebühr bei Bilderklau von Produktfotos

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    50% Zuschlag wegen fehlender Urhebernennung bei Bilderklau von Produktfotos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    100,- EUR Schadensersatz für Online-Fotoklau + 50% Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Höhe des Schadensersatzes beim Fotoklau

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Bilderklau im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2014, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Jedenfalls ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nichts dafür ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung für eine Nutzung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Marktteilnehmern erstellt worden sind (vgl. auch OLG Braunschweig, GRUR 2012, 920 [juris Rn. 45]; OLG München, GRUR-Prax 2014, 87 = ZUM-RD 2014, 165 [juris Rn. 6]; Forch, GRUR-Prax 2016, 142, 143).
  • LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14

    Anforderungen an Namensnennung bei Creative-Common-Lizenz

    Bei der Berechnung dieses Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann nicht ohne Weiteres auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden, da es sich insoweit lediglich um Empfehlungen eines Interessen verband es handelt und nicht dargetan wurde, dass die Honorarempfehlungen bei derartigen Fotografien generell als Maßstab beim Abschluss von Lizenzverträgen zugrunde gelegt werden können (vgl. OLG München, Beschluss vom 11 10.2013, Az.: 6 U 1448/13; OLG Braunschweig GRUR 2012, 920, 923).
  • OLG Köln, 10.09.2021 - 6 U 34/21
    Jedenfalls ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nichts dafür ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung für eine Nutzung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Marktteilnehmern erstellt worden sind (vgl. auch OLG Braunschweig, GRUR 2012, 920 [juris Rn. 45]; OLG München, GRUR-Prax 2014, 87 = ZUM-RD 2014, 165 [juris Rn. 6]; Forch, GRUR-Prax 2016, 142, 143).
  • LG Rostock, 20.04.2017 - 3 O 122/17

    Streitwert bei nicht professionellem Produktfoto

    Bei der Bestimmung der üblichen Vergütung für nicht professionell hergestellte Produktfotos wie hier kann nicht generell auf die Honorarempfehlungen Foto-Marketing zurückgegriffen werden (vgl. OLG München, Urteil vom 5.12.2013, 6 U 1448/13; zitiert nach juris).
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