Rechtsprechung
OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 205/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Dateien von einem bestimmten Rechner aus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97 Abs. 2; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Dateien von einem bestimmten Rechner aus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Anschlussinhaber muss Verantwortlichkeit substantiiert bestreiten
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.10.2012 - 28 O 306/11
- OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 205/12
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Papierfundstellen
- ZUM-RD 2014, 495
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Es hat den Beklagten unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerinnen zu gleichen Teilen einen Betrag von 878, 65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Dezember 2010 zu zahlen (OLG Köln, ZUM-RD 2014, 495). - OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines …
Um die Indizwirkung der Einträge in der Katalogdatenbank zu entkräften, hätte der Beklagte über seine Erklärung mit Nichtwissen hinaus nähere Anhaltspunkte aufzeigen müssen, aus denen sich im Streitfall Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen ergeben könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 21.04.2011 - 6 W 58/11; Urteil vom 02.08.2013 - 6 U 10/13; Urteil vom 17.08.2012 - 6 U 208/10; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).bb) Diesen konkreten Darlegungen (die mit der Schilderung ähnlicher klägerischer Ermittlungsmaßnahmen und ihrer Bestätigung durch Aussagen des Zeugen M in anderen Verfahren zwanglos vereinbar sind, vgl. Senatsurteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12) ist der Beklagte erstinstanzlich und in der Berufungsbegründung nicht mehr im Einzelnen entgegengetreten.
Die nicht auszuschließende bloße Denkmöglichkeit, dass ein bestimmter Vorgang auch anders abgelaufen sein könnte als in der vermuteten Weise, reicht nicht aus, um die den Regeln des Anscheinsbeweises folgende tatsächliche Vermutung zu erschüttern (vgl. Senat, Urteil vom 02.08.2013 - 6 U 10/13; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an den verkehrsüblichen Entgeltsätzen für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, ist bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig nicht zu beanstanden (Senat, WRP 2012, 1007 = MMR 2012, 387 [390 f.]; Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).
a) Auf die Beurteilung ist die durch Gesetz vom 01.10.2013 (BGBl. I S. 3714) ab 09.10.2013 geänderte Fassung des § 97a UrhG nicht anzuwenden, weil es für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung ankommt (…vgl. BGH, GRUR 2010, 1120 [Rn. 17] - Vollmachtsnachweis;… GRUR 2011, 617 [Rn. 29] - Sedo; MMR 2012, 39 - Erstattung von Abmahnkosten; Senat, Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
aa) Die Klägerinnen würden ihren Prozessbevollmächtigten Honorar auf dieser Basis selbst dann schulden, wenn sie mit ihnen - wie der Beklagte meint - ein Erfolgshonorar nach §§ 4, 4a RVG und § 49 b Abs. 2 S. 1 BRAO nicht wirksam vereinbart hätten, denn dies würde nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrags führen, vielmehr hätten die Rechtsanwälte der Klägerinnen in diesem Fall einen vertraglichen Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren (vgl. BGH, NJW 2004, 1169 [1171]; Senat, Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
Die Abmahnung war - wie der Beklagte nicht in Abrede stellt - hinreichend bestimmt (…zu den Einzelheiten vgl. Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43], Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
Dabei erstreckte sich ihr jeweiliger Unterlassungsanspruch nicht nur auf die am Vormittag des 15.06.2008 zum Download angebotenen Dateien, sondern auch auf kerngleiche Verstöße durch Verfügbarmachung weiterer zu ihren Gunsten geschützter Musiktitel (…vgl. für Lichtbilder BGH, GRUR 2013, 1235 [Rn. 17-20] - Restwertbörse II;… Senat, WRP 2012, 1007 [Rn. 43]; Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
Die erstattungsfähigen Abmahnkosten sind sodann entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (…vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter;… GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12; Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12).
- OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 209/13
Anforderungen an den Nachweis von Verletzungen des Urheberrechts über einen …
Der Ansatz eines fiktiven Lizenzentgelts von 200, 00 EUR, der sich an verkehrsüblichen Entgeltsätzen auch für legale Downloadangebote im Internet orientiert und auf der Basis senatsbekannter Rahmenvereinbarungen der Tonträger-Branche von einem Betrag von 0, 50 EUR pro Abruf sowie von mindestens 400 möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschbörsenteilnehmer ausgeht, erachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung bei Musikaufnahmen der streitbefangenen Art regelmäßig als angemessen (…Senat, GRUR-RR 2014, 281 Rn. 30; MMR 2012, 387, 390 f.; Urteile vom 05.08.2013 - 6 U 10/13 ; vom 18.10.2013 - 6 U 93/13 ; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13 ; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; vom 14.03.2014 - 6 U 201/12; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 05.11.2013 - 5 U 222/10).Sieht nämlich wie hier ein anwaltlich beratener Anschlussinhaber sich auf Grund der Abmahnung in der Lage, eine die Beanstandung ausräumende strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, spricht dies für eine hinreichende Spezifizierung der Abmahnung, und die Abmahnung dient unter Berücksichtigung von Treu und Glauben dann auch dem objektiven Interesse und mutmaßlichen Willen des Schuldners, eine kostenintensivere gerichtliche Auseinandersetzung über die von den Anspruchstellern geltend gemachte Unterlassungsansprüche zu vermeiden (vgl. Senat, WRP 2012, 1007; Urteile vom 05.08.2013 - 6 U 10/13; vom 06.12.2013 - 6 U 96/13; vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; enger OLG Düsseldorf, MMR 2012, 253 in einem Prozesskostenhilfeverfahren).
- OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12
Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im …
Anders als in bereits früher vom Senat entschiedenen Fällen (Urteil vom 06.12.2013, 6 U 96/13; Urteil v. 20.12.2013 - 6 U 205/12) sind die erstattungsfähigen Abmahnkosten demnach vorliegend nicht entsprechend dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils zu dem von den Klägerinnen angegebenen Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (…vgl. auch BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 52] - Sondernewsletter;… GRUR 2012, 949 = WRP 2012, 1086 [Rn. 49] - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Senat, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 12/13; vom 08.05.2013 - 6 W 256/12), sondern unter Zugrundelegung des vollen für die Abmahnung angesetzten und an der öffentlichen Zugänglichmachung von 2.200 Musikdateien ausgerichteten Gegenstandswertes von 200.000,- EUR, dessen Ansatz auch angemessen erscheint. - LG Köln, 06.08.2015 - 14 S 2/15
Filesharing: Schadenersatz für Hörbuch 450,- EUR
Dabei kommt der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast zur Alleintäterschaft eines Dritten nur dann ausreichend nach, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Täterschaft eines Dritten vorgetragen werden und nicht nur ein allenfalls theoretisch mögliches, wegen der hohen Sicherheitsvorkehrungen aber unwahrscheinliches Geschehen behauptet wird (OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; BGH, Pressemittelung Nr. 92/2015 vom 11.06.2015 - Tauschbörse I bis III).Solche Umstände hat der Beklagte indes nicht vorgetragen. - LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse: …
Der im Jahr 2011 entstandene Vergütungsanspruch ist nicht verjährt, weil die Klägerin ihn mit den Aufträgen zur Beantragung eines Mahnbescheids Ende 2014 und zur Weiterverfolgung im Streitverfahren anerkannt hat (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2013 - 6 U 205/12 -, Rn. 52 nach juris).". - LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des …
So geht das OLG Düsseldorf (…a.a.O.) von einer Downloadzahl von 200 aus, das OLG Köln (BeckRS 2014, 12305, zitiert nach beck-online) von 400 Downloads. - LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Rechtebeeinträchtigung …
Die Kammer teilt dazu die Rechtsansicht des OLG Köln in der Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 6 U 205/12 - (ZUM-RD 2014, 495 Tz. 52, abrufbar über juris). - LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16 Der im Jahr 2012 entstandene Vergütungsanspruch ist nicht verjährt, weil die Klägerin ihn mit den Aufträgen zur Beantragung eines Mahnbescheids Ende 2014 und zur Weiterverfolgung im Streitverfahren anerkannt haben ( § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ; vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - Az. 6 U 205/12 -, Rn. 52 nach juris).
- AG Berlin-Charlottenburg, 08.08.2017 - 206 C 16/17
Urheberrechtsverletzung im Internet: Nutzungsrecht an polnischsprachiger …
Dabei kommt der Anschlussinhaber seiner Darlegungslast zur Alleintäterschaft eines Dritten nur dann ausreichend nach, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Täterschaft eines Dritten vorgetragen werden und nicht nur ein allenfalls theoretisch mögliches, wegen der hohen Sicherheitsvorkehrungen aber unwahrscheinliches Geschehen behauptet wird (OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - 6 U 205/12; BGH, Pressemittelung Nr. 92/2015 vom 11.06.2015 - Tauschbörse I bis III).