Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34641
OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12 (https://dejure.org/2016,34641)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2016 - 5 U 117/12 (https://dejure.org/2016,34641)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2016 - 5 U 117/12 (https://dejure.org/2016,34641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 51 UrhG, § 64 UrhG
    Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels; urheberrechtlicher Schutz des Tagebuchs der Anne Frank; Abgrenzung zwischen abhängiger Bearbeitung und freier Benutzung; Übernahme nicht schutzfähiger Textpassagen

  • kanzlei.biz

    Kein Anspruch auf Rückruf hergestellter Vervielfältigungsstücke des Tagebuchs der Anne Frank

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2016, 576
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (53)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12
    Ein Unterlassungskläger hat nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vielmehr die Möglichkeit, seine Erledigterklärung auf die Zeit nach dem erledigenden Ereignis zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 266 - Euro-Einführungsrabatt).

    Eine solche beschränkte Erledigterklärung eines Verfahrens ist rechtlich möglich (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 266 - Euro-Einführungsrabatt m.w.N.; Stein/Jonas/ Brehm , ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdnr. 29).

    Auch bei einem Unterlassungstitel, der von vornherein befristet war oder dem nach den Umständen nur in einem bestimmten Zeitraum zuwidergehandelt werden konnte, ist der Zeitablauf kein erledigendes Ereignis (vgl. BGH GRUR 2004, 264, 266 - Euro-Einführungsrabatt m.w.N.).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt diese Klageänderung in der zweiten Instanz voraus, dass die ursprüngliche Klage zumindest teilweise weiterverfolgt wird, weil es ansonsten an der erforderlichen Beschwer fehlt (BGH NJW 2008, 3570, 3571; BGH GRUR 2009, 856, 857/858 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Übereinstimmungen fallen hierbei schwerer ins Gewicht als Abweichungen (vgl. BGH GRUR 2009, 856 Rn. 28 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    (1) In diesem Zusammenhang weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass bei der Beurteilung, ob eine Rechtsverletzung vorliegt, vorhandene Gemeinsamkeiten gewichtiger sind als bestehende Unterschiede (vgl. BGH GRUR 2009, 856 Rn. 28 - Tripp-Trapp-Stuhl).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12
    Dies gilt selbst dann, wenn die Übernahmen sich im Einzelnen auf für sich alleine nicht schutzfähige Textpassagen beziehen (BGH, GRUR 2011, 134 Rn. 37 - Perlentaucher).

    Grundsätzlich gilt in Bezug auf die hier im Rahmen der Anlage K 26 in Frage stehenden Textstellen, dass auch Teile eines Werkes Urheberrechtsschutz genießen können, sofern sie für sich genommen eine persönliche geistige Schöpfung i.S. des § 2 Abs. 2 UrhG darstellen (BGH GRUR 2011, 134, 139 - Perlentaucher; BGH GRUR 2009, 1046 - Kranhäuser; BGH GRUR 1953, 299, 301 - Lied der Wildbahn I).

    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Perlentaucher" erneut bekräftigt (BGH GRUR 2011, 134, 139 - Perlentaucher, unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1953, 299 - Lied der Wildbahn I).

  • OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19

    Geringfügige Veränderung des Liedes "Zum Geburtstag viel Glück" - Geburtstagslied

    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Insbesondere bei nur aus einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen und bei alltäglichen Texten bzw. Textteilen kann die Schutzfähigkeit von einer Urheberrechtskammer oder einem Urheberrechtssenat - wie dem erkennenden Senat - aus eigener Sachkunde beurteilt werden (siehe BGH ZUM-RD 2013, 241 Rn. 9; OLG München ZUM 2004, 845, 847; OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 603 f.; OLG Frankfurt ZUM 1995, 795).

  • OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19

    "Geburtstagslied"

    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Insbesondere bei nur aus einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen und bei alltäglichen Texten bzw. Textteilen kann die Schutzfähigkeit von einer Urheberrechtskammer oder einem Urheberrechtssenat - wie dem erkennenden Senat - aus eigener Sachkunde beurteilt werden (siehe BGH ZUM-RD 2013, 241 Rn. 9; OLG München ZUM 2004, 845, 847; OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 603 f.; OLG Frankfurt ZUM 1995, 795 ).

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