Rechtsprechung
LG Berlin, 13.02.2019 - 20 O 172/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 888 ZPO
Zwangsvollstreckung der Verurteilung des Betreibers eines sozialen Netzwerks zur Zugangsgewährung zum Benutzerkonto eines verstorbenen Nutzers: Erfüllung durch Übergabe eines USB-Sticks) - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 888 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- heise.de (Pressebericht, 23.02.2019)
Facebook verweigert trotz BGH-Urteil den Zugriff auf das Konto einer Toten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Zugang der Erben zum Facebook-Account Verstorbener
Sonstiges
- verweyen.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Zwangsgeld gegen Facebook
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZUM-RD 2019, 613
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter
Auszug aus LG Berlin, 13.02.2019 - 20 O 172/15
Die von der Schuldnerin zitierten Ausführungen des Kammergerichts (Urteil vom 31. Mai 2017 zu 21 U 9/16) sind im Hinblick darauf, dass dieses Urteil vom BGH (Urteil vom 12. Juli 2018 zu III ZR 183/2017) aufgehoben wurde, für die Frage, was unter Zugangsgewährung zu verstehen ist, nicht von Bedeutung. - BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich
Auszug aus LG Berlin, 13.02.2019 - 20 O 172/15
Die von der Schuldnerin zitierten Ausführungen des Kammergerichts (Urteil vom 31. Mai 2017 zu 21 U 9/16) sind im Hinblick darauf, dass dieses Urteil vom BGH (Urteil vom 12. Juli 2018 zu III ZR 183/2017) aufgehoben wurde, für die Frage, was unter Zugangsgewährung zu verstehen ist, nicht von Bedeutung.
- BGH, 27.08.2020 - III ZB 30/20
Zur Auslegung eines Urteils, das die Betreiberin eines sozialen Netzwerks …
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin - Zivilkammer 20 - vom 13. Februar 2019 - 20 O 172/15 - wird zurückgewiesen.Auf Antrag der Gläubigerin hat das Landgericht wegen Nichterfüllung der Verpflichtung aus seinem Urteil vom 17. Dezember 2015 gegen die Schuldnerin ein Zwangsgeld von 10.000 EUR festgesetzt (Beschluss vom 13. Februar 2019, ZUM-RD 2019, 613).
Die von der Schuldnerin (…Schriftsatz vom 28. Januar 2019, S. 14 f) behaupteten Äußerungen des Gläubigervertreters sind - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (ZUM-RD 2019, 613 f) - nicht im Sinne einer Einigung auf die Übergabe eines USB-Sticks mit beliebigem Inhalt zu verstehen.
- KG, 03.12.2019 - 21 W 11/19
Facebook - Auskunftserteilung über digitalen Nachlass - Nutzerkonto
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 13.02.2019 - 20 O 172/15 - aufgehoben und der Antrag der Gläubigerin vom 05.11.2018, gegen die Schuldnerin ein Zwangsmittel festzusetzen, zurückgewiesen.Die Schuldnerin beantragt, den angefochtenen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 13. Februar 2019, Aktenzeichen 20 O 172/15, abzuändern und den Antrag der Gläubigerin auf Erlass eines Zwangsgeldes gegen die Schuldnerin zurückzuweisen.